[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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hjoerg
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von hjoerg »

Eine Preisanpassung ist eingegangen. 24 Monate Vertrag ist ein paar Monate ausgelaufen.

Fragen:

1. Ist eine allgemeine Begründung, die Preise sind angestiegen, als Beispiel werden Strompreise genannt, ausreichend und rechnerisch nachvollziehbar?
Oder muß das nicht sein…

2. Gibt es keine Widerrufsrechte die in der Preisanpassung angeführt werden müssen?

(Irgendwie ist mir das sehr pauschal, weil ja alles teuerer wird)

Bei Vertragsabschluß wurden damals keine Rabatte gewährt mit der Begründung, dafür einen dauerhaft günstigen Preis zu bekommen.

Dann müsste man dauerhaft Hoppingangebote nutzen…Rrrrrrr ;)

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SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

Dauerhaft ist ein unbestimmter Begriff. Für die Dauer eines Vertrages, die Dauer deines Lebens, was auch immer. Das war Werbung und kein Vertragsbestandteil.
Wenn die vereinbarte Mindestlaufzeit abgelaufen ist und der Vertrag sich nur noch monatlich verlängert, dann kann jederzeit der Preis mit einer fristgemäßen Erhöhung angehoben werden, so wie Vodafone auch jeden Monat einfach kündigen könnte. Oder du. Freie Marktwirtschaft, Vertragsfreiheit.

Andere im Forum haben erfolgreich ein günstiges Angebot verhandeln können, als sie die Erhöhung bekamen aber nicht akzeptieren wollten. Alles hier nachzulesen.
Flole
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

SenfKabelHer hat geschrieben: 22.04.2023, 23:34 Wenn die vereinbarte Mindestlaufzeit abgelaufen ist und der Vertrag sich nur noch monatlich verlängert....
Da muss man aufpassen, die älteren Verträge verlängern sich um 12 Monate. Der Kunde kann gemäß TKG mit Monatsfrist kündigen, dem Anbieter räumt das TKG ein solches Recht jedoch nicht ein, somit bleibt er weiterhin an die vertragliche Vereinbarungen gebunden.
hjoerg
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von hjoerg »

@SenfKabelHer

Ja, das waren Bemerkungen von mir. Das ist soweit klar.

Mit der Bitte Antworten zu den Fragen. Danke.

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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von 4mile »

zu 2:
Hinweise findest du über die Vodafone-Seite
https://live.vodafone.de/digital/netz/b ... s/11964279
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Urmelchen »

SenfKabelHer hat geschrieben: 22.04.2023, 23:34 Wenn die vereinbarte Mindestlaufzeit abgelaufen ist und der Vertrag sich nur noch monatlich verlängert, dann kann jederzeit der Preis mit einer fristgemäßen Erhöhung angehoben werden, so wie Vodafone auch jeden Monat einfach kündigen könnte.
Naja, VF kündigt ja auch innerhalb der 24 Monate die Preisbindung.
Rechtlich bei einem Vertrag mit fester Laufzeit eigentlich einseitig ausgeschlossen (vorbehaltlich etwaiger Ausstiegsklauseln in deren AGBs), und kann nur durch Zustimmung beider Parteien erfolgen.

Selbst wenn in den AGBs eine Preiserhöhungsklausel enthalten ist, sollte eine vereinbarte Preisbindung Vorrang haben. Denn dabei handelt es sich um eine Nebenabrede. Nebenabreden haben immer Vorrang vor den AGBs.

Ansonsten könnte der Anbieter den Kunden solange wie er möchte zum vereinbarten Preis halten. Doch man darf nicht vergessen, dass die Vertragslaufzeit für die Unternehmen besonders interessant sind, um einen Kunden zu binden. Umgekehrt bestehen Anbieter auch auf die Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit und den Vereinbarten Preis.

Ein solcher Missbrauch von AGBs sollte ein Verstoß gegen Treu und Glauben sein.

Paragraph 57 TKG ermöglicht hier lediglich grundsätzlich eine Preinsänderungsklausel in dem Vertrag aufzunehmen. Selbst die Fristen sind dort geregelt. Jedoch wird diese auch von einer vereinbarten Vertragslaufzeit und Preisbindung ausgestochen, da diese Vorrang hat. Diese würde ansonsten in einem Widerspruch zur Nebenabrede stehen.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Preisänderungen durchgeführt werden.

Dennoch offenbar gängige Praxis von VF sich NICHT daran zu halten
Zuletzt geändert von Urmelchen am 23.04.2023, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
Urmelchen
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Urmelchen »

Doppelt
Flole
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

Urmelchen hat geschrieben: 23.04.2023, 15:35 Paragraph 57 TKG ermöglicht hier lediglich grundsätzlich eine Preinsänderungsklausel in dem Vertrag aufzunehmen. Selbst die Fristen sind dort geregelt. Jedoch wird diese auch von einer vereinbarten Vertragslaufzeit und Preisbindung ausgestochen, da diese Vorrang hat. Diese würde ansonsten in einem Widerspruch zur Nebenabrede stehen.
Tut er das wirklich bzw. war das wirklich die Intention des Gesetzgebers? Das ganze setzt ja eine EU Richtlinie um und vor vielen Jahren gab es ein Urteil eines Gerichts was zu dem Ergebnis gekommen ist, dass in Deutschland diese EU Richtlinie nicht umgesetzt wurde weil es in Deutschland gar keine Möglichkeit der Preisanpassung während der Laufzeit gibt.

Andererseits ist es interessant, dass Banken mittlerweile bei jeder noch so kleinen Gebührenerhöhung oder AGB Änderung die Zustimmung der Kunden einholen weil sie Angst haben, dass es anders nicht wirksam ist und Vodafone teilweise die Preise um mehr als 25 Prozent erhöht und das Schweigen als Zustimmung wertet.
SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

Ich bin mir nicht einmal sicher was Urmelchen überhaupt sagen möchte. Mir fällt dazu nur ein 1. viel Spaß beim Klagen, 2. AGBs = Allgemeine Geschäftsbedingungens?
Flole
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

Er ist der Meinung, dass durch Paragraph 57 TKG in Verbindung mit den AGB (oder AGBs) von Vodafone ein Recht zur Preiserhöhung vereinbart wurde, allerdings die Nebenabrede "24 Monate preis xy" Vorrang vor den AGB hat.

Zum Thema AGB vs. AGBs steht im Duden, zum Thema Plural in Band 9, dass man das Plural-s bei Abkürzungen verwendet die nicht auf s enden. Als Beispiel wird dort der PKW bzw. die PKWs aufgeführt, da wird es ja auch nicht zu "die Personenkraftwagens". In den FAQ weiter hinten steht dann noch, dass die Erweiterung "en" für den Plural nicht zulässig ist, also der Plural von AG ist nicht AG-en, sondern AGs obwohl es die Aktiengesellschaft-en sind und nicht die Aktiengesellschaft-s. Somit scheint laut Duden beides erlaubt und richtig zu sein, dafür spricht auch, dass die Abkürzung AGBs in den Duden aufgenommen wurde. Da Vodafone für die unterschiedlichen Gesellschaften (West vs. Deutschland vs. DSL/Mobilfunk) auch unterschiedliche AGB hat (und das auch noch jeweils in unterschiedlichen Versionen), reden wir also auch von mehreren AGBs, wenn es ein Unternehmen mit einer Version der AGB gibt wäre es wohl definitiv falsch.