Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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klosy

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von klosy »

dieses Forum ist irre hilfreich.....

hätte ich mir somit sparen können, bei solchen Antworten....
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

Nur weil du zu faul zum Lesen bist? Es steht alles, auch deine Argumentatuion, hier in diesem Topic. Du kannst nun sagen, dass glaub ich oder glaub ich nicht. Es wird keine neuen Erkenntnisse mehr geben, bis jemand dagegen klagt.
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Wann, vor dem eigentlichen Umzug gekündigt wird ist unerheblich, denn Stichtag bleibt immer der Umzugstermin. Sonst wäre das Gesetz sinnlos... Ausnahme: du hättest die ganz normale Kündigungsfrist eingehalten.
Warum du weiter bezahlen sollst? Siehe es als Strafe an! Warum das so ist, habe ich oben geschrieben. Wenn's dir nicht passt oder dir unserere Antworten nicht gefallen, kannste dir das auch nochmal von einem Anwalt sagen lassen!
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klosy

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von klosy »

als Strafe für was?
Für das, dass ich hier auf Eigenbedarf ausziehen muss und mein neues Heim leider nicht nach Kabel Deutschland aussuchen konnte?
Es wird ja immer lächerlicher hier...

Offensichtlich ist es kein so ganz inoffizielles Kabel Deutschland Forum, sondern wohl eher von KDG-Mitarbeitern.....Somit bin ich hier fehl am Platz, wie so viele andere, die sich in den vielen letzten Seiten (die ich jetzt gelesen habe) über diese Art in diesem Forum beklagten....
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

Gib uns dann das Aktenzeichen deiner erfolgreichen Klage. Auf so ein Urteil warten wir hier schon lange. Bis lang waren es aber alles nur Schaumschläger hier, die nicht in der Lage sind, ein Gesetz zu lesen und vor allem zu verstehen. Ich bin raus.
Burkhard10
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Burkhard10 »

Ja es ist schwer zu ertragen, wenn man nicht das hört, was man hören möchte.
klosy

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von klosy »

wer lesen kann ist klar im Vorteil....

wo habe ich etwas von einer Klage geschrieben????


Ich bin auch raus...
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Nur weil dir die Antworten nicht passen, sind wir alle KDG Mitarbeiter? Du bist wohl der Lächerliche, sorry... Und nochmal: DU bist einen Vertrag eingegangen und willst ihn vorzeitig beenden. Was kann KDG dafür? Wegen Eigenbedarf wird man nicht von gestern auf heute gekündigt. Aber anderes Thema. Ich denke, es ist am besten du erkundigst dich erstmal richtig oder suchst anwaltlichen Rat, bevor du hier weiter rumpolterst!
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BaNaNaBeck
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von BaNaNaBeck »

Hallo zusammen,

leider bin auch ich betroffen von der Kündigungsfrist. Und ich glaube das meine Frage hier im Thread noch nicht behandelt worden ist...

Meine aktuelle Lage:
- Kündigung an KDG am 28.04.2014
- Umzug zum 01.07.2014 nach BaWü
- Kündigungsbestätigung zum 01.10.2014

----

Nun meine Frage:

Da ich den Mietvertrag in der neuen Wohnung schon unterschrieben habe und ich die Wohnung bereits seit 01.05. Miete, könnte ich mich auch schon ab Montag ummelden.

Wann dreht KDG den Saft ab? Direkt ab Umzugstermin oder wirklich erst zum 01.10.2014? Laut Kündigungsbestätigung muss ich meine Geräte 14 Tage nach Vertragsende zurückschicken. Also wäre dies der 15.10.

Mein Plan nun: Ich melde mich sofort um und teile dies KDG mit. Somit bin ich offiziell umgezogen und komme früher aus dem Vertrag raus. Internet bräuchte ich dann noch bis ca. Mitte Juni.

Geht das oder dreht KDG sofort ab Umzug mir den Saft ab obwohl ich ja noch weiterbezahlen muss...

MfG
BaNaNaBeck
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Meines Wissens bleibt der Anschluss erhalten, solange kein neuer Anschluss vom Nachmieter bestellt wird. Wie das rechtlich aussieht, wenn du "erwischt" wirst, kann ich allerdings nicht sagen.
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