Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Na ja, wer weiß was Newbiez für einen Vertrag hat. Er schreibt ja auch, dass er jederzeit ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommt.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Dann wäre es schön wenn uns Newbiez verraten würde, wer sein Provider ist und was für einen Vertrag er da hat.kabel_fan hat geschrieben:Na ja, wer weiß was Newbiez für einen Vertrag hat. Er schreibt ja auch, dass er jederzeit ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommt.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich wette mit dir, dass dein Vertrag aufgrund der fehlenden Mindestvertragslaufzeit teurer ist als ein gleichwertiger Vertrag bei Kabel Deutschland und du die dreimonatige Kündigungsfrist locker über die Neukundenpromo und somit den günstigeren Preis rausholen könntestNewbiez hat geschrieben:Hab gerade überlegt ob ich nicht zu KDG Internet wechsel, aber nee so nicht. Wenn ich umziehe und dort gibts kein KDG Anschluss oder Inet will ich auch raus. Wer will schon drei Monate weiterzahlen, wenn man es nicht nutzen kann? Behalte ich lieber meinen alten DSL Vertrag der ist zwar nicht ganz so schnell, aber ich komme jederzeit Umzug oder nicht, ohne Kündigungsfrist raus.
Sieht man doch bei 1&1. Der 16er ohne Mindestvertragslaufzeit kostet 29,99 Euro. Der 25er bei Kabel Deutschland 19,90 Euro.
Somit habe ich nach 6 Monaten 60,- Euro gespart, was einer Kündigungsfrist von 3 Monaten entspricht. Alles nach 6 Monaten wäre eine Ersparnis und du würdest trotz der dreimonatigen Kündigungsfrist besser fahren und mehr Leistung erhalten
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ne, es gibt (gab) bei Alice DSL auch Verträge mit monatlicher Kündigungsfrist die, zumindest wenn's Altverträge sind, auch nicht teurer als Veträge mit Mindestvertragslaufzeit sind... Der Vorteil war damals auch, dass Neukundenvergünstigungen dann direkt auch an Bestandskunden weitergegeben wurden. Wie das jetzt bei O2 läuft, weiß ich allerdings nicht...
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Es hat geklappt. Die Meldebestätigung wurde akzeptiert und ich habe eine korrigierte Kündigungsbestätigung erhalten.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Was hast du genau gemacht, und in wieweit haben Sie deine Kündigung korrigiert?BaNaNaBeck hat geschrieben:Es hat geklappt. Die Meldebestätigung wurde akzeptiert und ich habe eine korrigierte Kündigungsbestätigung erhalten.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich hoffe, du denkst auch daran, dass Du jetzt in bestimmten Fristen auch Auto etc ummelden MUSST.BaNaNaBeck hat geschrieben:Es hat geklappt. Die Meldebestätigung wurde akzeptiert und ich habe eine korrigierte Kündigungsbestätigung erhalten.
sonst gibt es da dann evtl. saftige Strafgebühren.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
bei umzug gilt kein sonderkündigungsrecht.
wenn dir das jetzt jedoch bestätigt wurde halte daran fest, falls denen was neues einfällt.
hatte das schon, kündigung bestätigt und dann kam eine rechnung mit einer ausgleichszahlung.
ging dann über ein inkasso unternehmen, an ein inkasso unternehmen solltest du niemals zahlen!!!!
die gebühren usw. werden von keinem gericht bewilligt.
hab es soweit getrieben und der inkassobude ständig wiedersprochen, 1jahr später nach dem gerichtsverfahren ohne anwesenheit musste weniger bezahlt werden als das erste schreiben vom inkasso unternehmen verlangte.
natürlich sollte man dann schon teilweise im recht sein und eine bestätigung der kündigung in der tasche haben.
die verlangte ausgleichszahlung musste ich trotzdem zahlen, echt komische gesetzte und vormulierungen....
inkasso ist aber leer ausgegangen and am ende musste das "untenehmen" das sicher trotzdem zahlen.
also trotz deiner bestätigung, unternehmen mit viel geld haben meistens recht
du musst genau auf die vormulierung achten,
auch wenn die große überschrift "KÜNDIGUNGS BESTÄTIGUNG" ist
also auch wenn du was in der hand hast, zahle gleich oder schreibe jeden monat eine mail.
ich empfehle dann ehr zweites.
wenn dir das jetzt jedoch bestätigt wurde halte daran fest, falls denen was neues einfällt.
hatte das schon, kündigung bestätigt und dann kam eine rechnung mit einer ausgleichszahlung.
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natürlich sollte man dann schon teilweise im recht sein und eine bestätigung der kündigung in der tasche haben.
die verlangte ausgleichszahlung musste ich trotzdem zahlen, echt komische gesetzte und vormulierungen....
inkasso ist aber leer ausgegangen and am ende musste das "untenehmen" das sicher trotzdem zahlen.
also trotz deiner bestätigung, unternehmen mit viel geld haben meistens recht
du musst genau auf die vormulierung achten,
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wie kommst du darauf, dass es bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht gibt? Das ist doch klar gesetzlich geregelt, zumindest was Internet und Telefon angeht: 3 Monate ab Umzug, bei Nichtverfügbarkeit. Wenn der Anbieter am neuen Wohnort verfügbar ist, fehlen dann natürlich die Voraussetzungen und du kannst nur normal zum Laufzeitende kündigen...
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Also der testuser befand sich sicher in einer anderen Situation, denn sonst könnte er diese Antwort nicht geben.
Aber meiner Meinung nach gilt § 46 Abs. 8 TKG nicht nur für internet/phone, sondern auch für TV.
§ 3 Nr.
22."Telekommunikation" der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen;
23."Telekommunikationsanlagen" technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können;
24. "Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;
Aber meiner Meinung nach gilt § 46 Abs. 8 TKG nicht nur für internet/phone, sondern auch für TV.
§ 3 Nr.
22."Telekommunikation" der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen;
23."Telekommunikationsanlagen" technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können;
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