skaamu1 hat geschrieben:maniacintosh hat geschrieben:Hätte mein Vermieter nichts dagegen würde schon lange eine Sat-Schüssel vorm Fenster hängen, oh ich vergass ich kann natürlich umziehen. (...) Meist gibt es da nicht viel nachzuverhandeln. (...) Trotzdem ist es eine Situation, die mich nervt, denn bei KDG sitzt man eindeutig in der letzten Reihe, wenn man mal mit Sat-Empfang vergleicht. Und das könnte durchaus anders sein, aber KDG blockiert jede technische Entwicklung beim TV-Empfang...
Eine andere Alternative bleibt Dir dann wohl wirklich nicht. Und was KDG blockiert oder nicht blockiert, ist nicht das Problem des Vermieters und den größeren Teil der Mieter in diesem Lande lässt es ebenfalls kalt. Die machen ihre Wohnqualität nämlich nicht vorzugsweise an der Versorgung mit TV-Kanälen fest.
Sei beruhigt, die Versorgung mit TV-Kanälen ist auch nicht mein primärer Indikator für Wohnqualität, sonst würde ich hier nicht wohnen. Dennoch sorgt Kabel Deutschland bei mir für verdammt viel Unmut und den werde ich auch weiterhin hier äussern. Auch werde ich das Bundle aus Wohnung und analogem Kabelanschluss als Zwangsverkableung bezeichnen, ob es dir passt oder nicht. Das lässt mich nämlich auch relativ kalt. Vielleicht wird ja eines Tages das Grundrecht auf ungehinderte Information aus allgemein zugänglichen Quellen endlich auch mal durch deutsche Gerichte durchgesetzt. Und nun bitte nicht mit dem Recht auf Eigentum kommen: Durch die fachgerechte Montage einer Satelliten-Schüssel bricht das Haus nicht ein und nach Auszug und Demontage bleibt auch kein Schaden am Eigentum des Vermieters zurück.
Beim TV-Empfang wird hingenommen, dass einem der Empfangsweg vorgeschrieben wird, aber nun stelle dir vor der Vermieter würde dir mit dem Mietvertrag vorschreiben, den Telefonanschluss von Vodafone zu nehmen und deine Lebensmittel ausschließlich über REWE zu beziehen. Strom darfst du dir auch nur noch von EnBW liefern lassen, weil es im Mietvertrag gleich mitverkauft wird. Und das in einer Zeit wo überalle frei Märkte und Wettbewerb gefordert wird, aber das nur dort, wo es dem Bürger letztlich schadet.
Der Empfangsweg wird Dir doch gar nicht vorgeschrieben, lediglich zusammen mit der Wohnung angeboten und wenn Du die Wohnung anmietest, wird's über die Nebenkosten abgerechnet. Wem das partout nicht passt und schlaflose Nächte verursacht, der sollte von der Anmietung einer verkabelten Wohnung einfach Abstand nehmen. Es gibt ja auch Wohnanlagen, die über Satellit versorgt werden oder wo jedem selbst überlassen ist, ob er sich auf eigene Rechnung für den verlegten Kabelanschluss freischalten lässt. Die von euch immer wieder beschrieene "zwangsverkabelte Alternativenlosigkeit" existiert schlichtweg nicht.
Angeboten würde bedeuten, ich habe die Wahl ob ich den Kabelanschluss nutzen und bezahlen möchte. Diese Wahl habe ich aber bezüglich der Zahlung über die Nebenkosten nicht. Über die 12€ in den Nebenkosten will ich mich aber nicht mal aufregen, das ist noch das kleinere Übel. Und noch einmal, da du leider auf diesen Punkt nicht eingegangen bist: Die meisten Wohnungen sind zwangsverkabelt und gerade wenn man auf günstigen Wohnraum angewiesen ist, hat man in deutschen Großstädten oft nicht die Wahl. Die Verkabelung ganzer Wohnanlagen dient auch nur dem Unterbinden der Sat-Schüssel. Ich hätte mir liebend gerne eine Wohnung ohne Kabelanschluss gesucht, es gab schlicht keine, welche auch sonst gepasst hätte.
Davon unabhängig kannst Du auf die Nutzung verzichten und Dir eine Satschüssel in Dein Wohnzimmer bauen oder DVB-T nutzen, sofern Du damit versorgt bist. Nur außen ans Gebäude darfst Du ohne die Zustimmung des Vermieters / der Hausgemeinschaft eben nichts anschrauben, und das hat auch gute Gründe.
Ansichtssache, wie gesagt eine fachgerechte Anbringung verursacht keine bleibenden Schäden an der Bausubstanz. Und eine Sat-Schüssel im Wohnzimmer, wenn man keine Ahnung hat vom Sat-Empfang hat, sollte man dazu vielleicht nichts sagen. Würde das ohne weiteres funktionieren, hätte ich das sogar vielleicht in Erwägung gezogen.
Da die Versorgung mit dem Kabelsignal idR über einen Hausanschluss erfolgt, spare ich mir eine weitere Reaktion über Deine realitätsfern bis alberne und an den Haaren herbeigezogene Polemik mit REWE etc. Die Sachlage ist einfach eine vollkommen andere, Deinen Müllabfuhr kannst Du ja auch nicht so wählen, wie es Dir passt.
Nunja Telefon, Internet und Strom kommen auch über einen Hausanschluss, trotztdem werden diese Anschlüsse nicht im Bundle mit der Wohnung verkauft. Ich kann Strom-, Intenet- und Telefonanbieter frei wählen. Wäre es in deinen Augen auch in Ordnung, wenn der Vermieter auch hier Zwangsverträge in den Nebenkosten enthalten hätte und du den vom Vermieter bevorzugten Anbieter nehmen müsstest? Die Müllabfuhr ist hier ein schlechtes Beispiel, da diese in der Regel durch Stadt/Gemeinde fest in die Hände eines Anbieters vergeben ist. Dies ist bei Kabelanschluss nicht so, im Gegensatz zur Müllabfuhr, ist ein Kabelanschluss für eine Wohnung nämlich nicht vorgeschrieben. REWE war hier vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber zu den Themen Strom, Telefon und Internet hast du vorsichtshalber erstmal gar nichts gesagt.
Nunja jeweils nur im Kleingedruckten.
Jetzt wird die Argumentation aber ganz abenteuerlich. Wirksam ist es erst ab Arial 24, oder wie?
Ich habe dem niemals die Wirksamkeit abgesprochen, das hast dort herein interpretiert. Deiner Meinung nach wird ausreichend darauf hingewiesen, meiner Meinung nicht, auch wenn es rechtlich wohl ausreichend ist. Aber eine Mindestschriftgrösse für Wirksamkeit von Vertragsklauseln wäre schon eine gute Idee.
Andererseits wird im Gesetz auch von wirksamen Kopierschutzmaßnahmen gesprochen, meiner Ansicht nach zeichnet sich ein wirksamer Kopierschutz dadurch aus, dass er Kopien effektiv verhindert, also auch technisch gar nicht zu umgehen ist. Bisher gibt es praktisch keinen Kopierschutz der dies leistet. Nur durch die Tatsache, dass etwas von Kopierschutz auf der Hülle steht, ist jedenfalls noch kein wirksamer Kopierschutz auf einer DVD enthalten. Der Hinweis der KDG auf der Homepage ist z.B. meiner Meinung nach nicht konkret genug.
Jetzt wird's noch abenteuerlicher. Ein Kopierschutz ist nur dann wirksam, wenn auf alle Zeiten sichergestellt ist, dass er niemals geknackt werden kann?. Auch wenn Du es sicher nicht gerne liest, Deine Auffassung geht juristisch bestenfalls als absolute Randmeinung durch.
Mag sein, dass das eine Randmeinung ist. Aber technisch ist diese Auslegung vollkommen korrekt, ein Kopierschutz der dennoch Kopien zulässt ist schlicht nicht wirksam. Nur darf man bei Gesetzestexten ja den gesunden Menschenverstand nicht einsetzen, da man sie damit nicht korrekt interpretieren kann. Ein Kopierschutz wird aber auf gar keinen Fall dadurch wirksam, dass auf der Hülle oder irgendwo im Kleingedruckten etwas vom Kopierschutz steht (und im Extremfall vielleicht nicht mal irgendeine technische Vorkehrung zur Verhinderung von Kopien getroffen wurde). Und CSS - der Kopierschutz der DVD - ist seit mindesten 10 Jahren geknackt, entsprechende Software ist seit etlichen Jahren frei im Internet verfügbar und das galt schon als die Rechtslage mit dem wirksamen Kopierschutz in Kraft trat. Ein solcher Kopierschutz ist in meinen Augen definitv kein wirksamer Kopierschutz mehr. Ich fordere von einem Kopierschutz auch nicht, dass er auf alle Zeit nicht geknackt werden kann, aber damit er als wirksam gilt, sollte er mindestens bei Veröffentlichung eines Mediums wirksam gewesen sein. Das ist meine Meinung zu dem Thema. Und auch unter Juristen ist noch umstritten, was ein wirksamer Kopierschutzt nun ist.
Enthält keinerlei konkreten Hinweise darauf, welche Sendungen kopiergeschützt sind, es sind nur 3 Beispiele genannt. Dies gilt natürlich verstärkt noch dafür, wenn es sich später tatsächlich nur einzelne Sendungen und nicht ganze Sender betrifft!
Was sich wie später eventuell vielleicht ergibt oder auch nicht, hat für den Status Quo keine Relevanz. Außerdem ist wie gesagt KDG nicht derjenige, der den Kopierschutz fordert, sondern der Inhaber des Urheberrechts. Und der schreibt den vor, wenn er das will, sonst bekommt KDG die Inhalte eben nicht. Wenn RTL ab morgen alles kopiergeschützt senden will, dann macht RTL das, und weder KDG noch Du oder der Papst haben irgendeine rechtliche Handhabe dagegen. Je eher man sich damit abfindet, umso besser.
Es ist mir doch egal, wer ihn fordert. Mir gefällt die Tatsache, dass mir das Aufnehmen von Sendungen erschwert werden soll schlicht nicht. Das war schließlich jahrelang kein Problem, warum ist es dann heute auf einmal eines? Und dann soll ich noch dafür zusätzlich zahlen, dass ich weniger Möglichkeiten hab? Vermutlich wäre die Ausstrahlung eines Kopierschutzes wahrscheinlich nur in Zusammenarbeit mit KDG möglich, da dort erst die Verschlüsselung erfolgt, KDG könnte ggf. sogar eine rechtliche Handhabe haben, das hängt aber von den Einspeiseverträgen zwischen RTL und KDG ab. Natürlich kann man sich damit einfach abfinden und alles geschehen lassen. Aber warum soll ich mich damit einfach abfinden? Damit wird das, was mir missfällt auf jeden Fall eingeführt, weil wenn alle es schlucken, gibt es keinen Grund es nicht zu tun. Je mehr aber zum Ausdruck bringen, dass ihnen diese Gängelung nicht gefällt – sei es durch nicht zertifizierte Receiver, Beschwerden per eMail oder auch nur durch in Foren seinem Unmut Luft machen – desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidenden davon absehen, da sie Angst haben zuviele Zuschauer/Kunden zu verlieren, denn letztlich ist es das worauf sowohl KDG als auch die Privaten Free-TV-Sender angewiesen sind!
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD