Urheberrecht, Restriktionen etc. (aus HD v. P7S1 ab Okt. 11)

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skaamu1
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Re: HD-Einspeisung: ProSiebenSat.1-Gruppe ab Oktober 2011

Beitrag von skaamu1 »

maniacintosh hat geschrieben:Hätte mein Vermieter nichts dagegen würde schon lange eine Sat-Schüssel vorm Fenster hängen, oh ich vergass ich kann natürlich umziehen. (...) Meist gibt es da nicht viel nachzuverhandeln. (...) Trotzdem ist es eine Situation, die mich nervt, denn bei KDG sitzt man eindeutig in der letzten Reihe, wenn man mal mit Sat-Empfang vergleicht. Und das könnte durchaus anders sein, aber KDG blockiert jede technische Entwicklung beim TV-Empfang...
Eine andere Alternative bleibt Dir dann wohl wirklich nicht. Und was KDG blockiert oder nicht blockiert, ist nicht das Problem des Vermieters und den größeren Teil der Mieter in diesem Lande lässt es ebenfalls kalt. Die machen ihre Wohnqualität nämlich nicht vorzugsweise an der Versorgung mit TV-Kanälen fest.
Beim TV-Empfang wird hingenommen, dass einem der Empfangsweg vorgeschrieben wird, aber nun stelle dir vor der Vermieter würde dir mit dem Mietvertrag vorschreiben, den Telefonanschluss von Vodafone zu nehmen und deine Lebensmittel ausschließlich über REWE zu beziehen. Strom darfst du dir auch nur noch von EnBW liefern lassen, weil es im Mietvertrag gleich mitverkauft wird. Und das in einer Zeit wo überalle frei Märkte und Wettbewerb gefordert wird, aber das nur dort, wo es dem Bürger letztlich schadet.
Der Empfangsweg wird Dir doch gar nicht vorgeschrieben, lediglich zusammen mit der Wohnung angeboten und wenn Du die Wohnung anmietest, wird's über die Nebenkosten abgerechnet. Wem das partout nicht passt und schlaflose Nächte verursacht, der sollte von der Anmietung einer verkabelten Wohnung einfach Abstand nehmen. Es gibt ja auch Wohnanlagen, die über Satellit versorgt werden oder wo jedem selbst überlassen ist, ob er sich auf eigene Rechnung für den verlegten Kabelanschluss freischalten lässt. Die von euch immer wieder beschrieene "zwangsverkabelte Alternativenlosigkeit" existiert schlichtweg nicht.

Davon unabhängig kannst Du auf die Nutzung verzichten und Dir eine Satschüssel in Dein Wohnzimmer bauen oder DVB-T nutzen, sofern Du damit versorgt bist. Nur außen ans Gebäude darfst Du ohne die Zustimmung des Vermieters / der Hausgemeinschaft eben nichts anschrauben, und das hat auch gute Gründe. Da die Versorgung mit dem Kabelsignal idR über einen Hausanschluss erfolgt, spare ich mir eine weitere Reaktion über Deine realitätsfern bis alberne und an den Haaren herbeigezogene Polemik mit REWE etc. Die Sachlage ist einfach eine vollkommen andere, Deinen Müllabfuhr kannst Du ja auch nicht so wählen, wie es Dir passt.
Nunja jeweils nur im Kleingedruckten.
Jetzt wird die Argumentation aber ganz abenteuerlich. Wirksam ist es erst ab Arial 24, oder wie?
Andererseits wird im Gesetz auch von wirksamen Kopierschutzmaßnahmen gesprochen, meiner Ansicht nach zeichnet sich ein wirksamer Kopierschutz dadurch aus, dass er Kopien effektiv verhindert, also auch technisch gar nicht zu umgehen ist. Bisher gibt es praktisch keinen Kopierschutz der dies leistet. Nur durch die Tatsache, dass etwas von Kopierschutz auf der Hülle steht, ist jedenfalls noch kein wirksamer Kopierschutz auf einer DVD enthalten. Der Hinweis der KDG auf der Homepage ist z.B. meiner Meinung nach nicht konkret genug.
Jetzt wird's noch abenteuerlicher. Ein Kopierschutz ist nur dann wirksam, wenn auf alle Zeiten sichergestellt ist, dass er niemals geknackt werden kann?. Auch wenn Du es sicher nicht gerne liest, Deine Auffassung geht juristisch bestenfalls als absolute Randmeinung durch.
Enthält keinerlei konkreten Hinweise darauf, welche Sendungen kopiergeschützt sind, es sind nur 3 Beispiele genannt. Dies gilt natürlich verstärkt noch dafür, wenn es sich später tatsächlich nur einzelne Sendungen und nicht ganze Sender betrifft!
Was sich wie später eventuell vielleicht ergibt oder auch nicht, hat für den Status Quo keine Relevanz. Außerdem ist wie gesagt KDG nicht derjenige, der den Kopierschutz fordert, sondern der Inhaber des Urheberrechts. Und der schreibt den vor, wenn er das will, sonst bekommt KDG die Inhalte eben nicht. Wenn RTL ab morgen alles kopiergeschützt senden will, dann macht RTL das, und weder KDG noch Du oder der Papst haben irgendeine rechtliche Handhabe dagegen. Je eher man sich damit abfindet, umso besser.
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Re: Urheberrecht, Restriktionen etc. (aus HD v. P7S1 ab Okt.

Beitrag von twen-fm »

Davon unabhängig kannst Du auf die Nutzung verzichten und Dir eine Satschüssel in Dein Wohnzimmer bauen oder DVB-T nutzen, sofern Du damit versorgt bist.
Wow, zeig mir mal bitte das Wohnzimmer, wo man eine Satschüssel aufstellen kann und man damit auch was empfangen kann...
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Re: Urheberrecht, Restriktionen etc. (aus HD v. P7S1 ab Okt.

Beitrag von skaamu1 »

twen-fm hat geschrieben:Wow, zeig mir mal bitte das Wohnzimmer, wo man eine Satschüssel aufstellen kann und man damit auch was empfangen kann...
Ausreichend kleine Schüsseln und Flachantennen gibt es seit Jahren. Ob man damit dann etwas empfängt - keine Ahnung, musste ich bisher nicht ausprobieren. Wieso sollte ich das tun? Ich beschwere mich ja nicht über die unglaubliche Zumutung, einen Kabelanschluss nutzen zu müssen und habe daher keine Notwendigkeit für solche Notlösungen. Dennoch, "Zwangsverkabelung" ist Bullshit. Erstens besteht keinerlei Zwangslage und zweitens gibt es meist zumindest eine Alternative (Sat, DVB-T, IPTV).
Zuletzt geändert von skaamu1 am 18.07.2011, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urheberrecht, Restriktionen etc. (aus HD v. P7S1 ab Okt.

Beitrag von Heiner »

Der Empfang dürfte damit allerdings nicht allzu berauschend sein...
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skaamu1
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Re: Urheberrecht, Restriktionen etc. (aus HD v. P7S1 ab Okt.

Beitrag von skaamu1 »

Heiner hat geschrieben:Der Empfang dürfte damit allerdings nicht allzu berauschend sein...
Tja. Dann muss man wohl doch beim ach so ungeliebten und fortschrittsfeindlichen Kabelanschluss bleiben. Oder auf DVB-T / IPTV zurückgreifen.
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Re: Urheberrecht, Restriktionen etc. (aus HD v. P7S1 ab Okt.

Beitrag von Peter65 »

@ skaamu1
Du bist ja lustig.

Empfiehlst Sat-Empfang, obwohl dort mit HD+ der ganze Käse anfängt!

Wozu brauche ich Sat, wenn ich im Kabel die gleichen Restriktionen haben kann?

mfg peter
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Re: HD-Einspeisung: ProSiebenSat.1-Gruppe ab Oktober 2011

Beitrag von maniacintosh »

skaamu1 hat geschrieben:
maniacintosh hat geschrieben:Hätte mein Vermieter nichts dagegen würde schon lange eine Sat-Schüssel vorm Fenster hängen, oh ich vergass ich kann natürlich umziehen. (...) Meist gibt es da nicht viel nachzuverhandeln. (...) Trotzdem ist es eine Situation, die mich nervt, denn bei KDG sitzt man eindeutig in der letzten Reihe, wenn man mal mit Sat-Empfang vergleicht. Und das könnte durchaus anders sein, aber KDG blockiert jede technische Entwicklung beim TV-Empfang...
Eine andere Alternative bleibt Dir dann wohl wirklich nicht. Und was KDG blockiert oder nicht blockiert, ist nicht das Problem des Vermieters und den größeren Teil der Mieter in diesem Lande lässt es ebenfalls kalt. Die machen ihre Wohnqualität nämlich nicht vorzugsweise an der Versorgung mit TV-Kanälen fest.
Sei beruhigt, die Versorgung mit TV-Kanälen ist auch nicht mein primärer Indikator für Wohnqualität, sonst würde ich hier nicht wohnen. Dennoch sorgt Kabel Deutschland bei mir für verdammt viel Unmut und den werde ich auch weiterhin hier äussern. Auch werde ich das Bundle aus Wohnung und analogem Kabelanschluss als Zwangsverkableung bezeichnen, ob es dir passt oder nicht. Das lässt mich nämlich auch relativ kalt. Vielleicht wird ja eines Tages das Grundrecht auf ungehinderte Information aus allgemein zugänglichen Quellen endlich auch mal durch deutsche Gerichte durchgesetzt. Und nun bitte nicht mit dem Recht auf Eigentum kommen: Durch die fachgerechte Montage einer Satelliten-Schüssel bricht das Haus nicht ein und nach Auszug und Demontage bleibt auch kein Schaden am Eigentum des Vermieters zurück.
Beim TV-Empfang wird hingenommen, dass einem der Empfangsweg vorgeschrieben wird, aber nun stelle dir vor der Vermieter würde dir mit dem Mietvertrag vorschreiben, den Telefonanschluss von Vodafone zu nehmen und deine Lebensmittel ausschließlich über REWE zu beziehen. Strom darfst du dir auch nur noch von EnBW liefern lassen, weil es im Mietvertrag gleich mitverkauft wird. Und das in einer Zeit wo überalle frei Märkte und Wettbewerb gefordert wird, aber das nur dort, wo es dem Bürger letztlich schadet.
Der Empfangsweg wird Dir doch gar nicht vorgeschrieben, lediglich zusammen mit der Wohnung angeboten und wenn Du die Wohnung anmietest, wird's über die Nebenkosten abgerechnet. Wem das partout nicht passt und schlaflose Nächte verursacht, der sollte von der Anmietung einer verkabelten Wohnung einfach Abstand nehmen. Es gibt ja auch Wohnanlagen, die über Satellit versorgt werden oder wo jedem selbst überlassen ist, ob er sich auf eigene Rechnung für den verlegten Kabelanschluss freischalten lässt. Die von euch immer wieder beschrieene "zwangsverkabelte Alternativenlosigkeit" existiert schlichtweg nicht.
Angeboten würde bedeuten, ich habe die Wahl ob ich den Kabelanschluss nutzen und bezahlen möchte. Diese Wahl habe ich aber bezüglich der Zahlung über die Nebenkosten nicht. Über die 12€ in den Nebenkosten will ich mich aber nicht mal aufregen, das ist noch das kleinere Übel. Und noch einmal, da du leider auf diesen Punkt nicht eingegangen bist: Die meisten Wohnungen sind zwangsverkabelt und gerade wenn man auf günstigen Wohnraum angewiesen ist, hat man in deutschen Großstädten oft nicht die Wahl. Die Verkabelung ganzer Wohnanlagen dient auch nur dem Unterbinden der Sat-Schüssel. Ich hätte mir liebend gerne eine Wohnung ohne Kabelanschluss gesucht, es gab schlicht keine, welche auch sonst gepasst hätte.
Davon unabhängig kannst Du auf die Nutzung verzichten und Dir eine Satschüssel in Dein Wohnzimmer bauen oder DVB-T nutzen, sofern Du damit versorgt bist. Nur außen ans Gebäude darfst Du ohne die Zustimmung des Vermieters / der Hausgemeinschaft eben nichts anschrauben, und das hat auch gute Gründe.
Ansichtssache, wie gesagt eine fachgerechte Anbringung verursacht keine bleibenden Schäden an der Bausubstanz. Und eine Sat-Schüssel im Wohnzimmer, wenn man keine Ahnung hat vom Sat-Empfang hat, sollte man dazu vielleicht nichts sagen. Würde das ohne weiteres funktionieren, hätte ich das sogar vielleicht in Erwägung gezogen.
Da die Versorgung mit dem Kabelsignal idR über einen Hausanschluss erfolgt, spare ich mir eine weitere Reaktion über Deine realitätsfern bis alberne und an den Haaren herbeigezogene Polemik mit REWE etc. Die Sachlage ist einfach eine vollkommen andere, Deinen Müllabfuhr kannst Du ja auch nicht so wählen, wie es Dir passt.
Nunja Telefon, Internet und Strom kommen auch über einen Hausanschluss, trotztdem werden diese Anschlüsse nicht im Bundle mit der Wohnung verkauft. Ich kann Strom-, Intenet- und Telefonanbieter frei wählen. Wäre es in deinen Augen auch in Ordnung, wenn der Vermieter auch hier Zwangsverträge in den Nebenkosten enthalten hätte und du den vom Vermieter bevorzugten Anbieter nehmen müsstest? Die Müllabfuhr ist hier ein schlechtes Beispiel, da diese in der Regel durch Stadt/Gemeinde fest in die Hände eines Anbieters vergeben ist. Dies ist bei Kabelanschluss nicht so, im Gegensatz zur Müllabfuhr, ist ein Kabelanschluss für eine Wohnung nämlich nicht vorgeschrieben. REWE war hier vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber zu den Themen Strom, Telefon und Internet hast du vorsichtshalber erstmal gar nichts gesagt.
Nunja jeweils nur im Kleingedruckten.
Jetzt wird die Argumentation aber ganz abenteuerlich. Wirksam ist es erst ab Arial 24, oder wie?
Ich habe dem niemals die Wirksamkeit abgesprochen, das hast dort herein interpretiert. Deiner Meinung nach wird ausreichend darauf hingewiesen, meiner Meinung nicht, auch wenn es rechtlich wohl ausreichend ist. Aber eine Mindestschriftgrösse für Wirksamkeit von Vertragsklauseln wäre schon eine gute Idee.
Andererseits wird im Gesetz auch von wirksamen Kopierschutzmaßnahmen gesprochen, meiner Ansicht nach zeichnet sich ein wirksamer Kopierschutz dadurch aus, dass er Kopien effektiv verhindert, also auch technisch gar nicht zu umgehen ist. Bisher gibt es praktisch keinen Kopierschutz der dies leistet. Nur durch die Tatsache, dass etwas von Kopierschutz auf der Hülle steht, ist jedenfalls noch kein wirksamer Kopierschutz auf einer DVD enthalten. Der Hinweis der KDG auf der Homepage ist z.B. meiner Meinung nach nicht konkret genug.
Jetzt wird's noch abenteuerlicher. Ein Kopierschutz ist nur dann wirksam, wenn auf alle Zeiten sichergestellt ist, dass er niemals geknackt werden kann?. Auch wenn Du es sicher nicht gerne liest, Deine Auffassung geht juristisch bestenfalls als absolute Randmeinung durch.
Mag sein, dass das eine Randmeinung ist. Aber technisch ist diese Auslegung vollkommen korrekt, ein Kopierschutz der dennoch Kopien zulässt ist schlicht nicht wirksam. Nur darf man bei Gesetzestexten ja den gesunden Menschenverstand nicht einsetzen, da man sie damit nicht korrekt interpretieren kann. Ein Kopierschutz wird aber auf gar keinen Fall dadurch wirksam, dass auf der Hülle oder irgendwo im Kleingedruckten etwas vom Kopierschutz steht (und im Extremfall vielleicht nicht mal irgendeine technische Vorkehrung zur Verhinderung von Kopien getroffen wurde). Und CSS - der Kopierschutz der DVD - ist seit mindesten 10 Jahren geknackt, entsprechende Software ist seit etlichen Jahren frei im Internet verfügbar und das galt schon als die Rechtslage mit dem wirksamen Kopierschutz in Kraft trat. Ein solcher Kopierschutz ist in meinen Augen definitv kein wirksamer Kopierschutz mehr. Ich fordere von einem Kopierschutz auch nicht, dass er auf alle Zeit nicht geknackt werden kann, aber damit er als wirksam gilt, sollte er mindestens bei Veröffentlichung eines Mediums wirksam gewesen sein. Das ist meine Meinung zu dem Thema. Und auch unter Juristen ist noch umstritten, was ein wirksamer Kopierschutzt nun ist.
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Was sich wie später eventuell vielleicht ergibt oder auch nicht, hat für den Status Quo keine Relevanz. Außerdem ist wie gesagt KDG nicht derjenige, der den Kopierschutz fordert, sondern der Inhaber des Urheberrechts. Und der schreibt den vor, wenn er das will, sonst bekommt KDG die Inhalte eben nicht. Wenn RTL ab morgen alles kopiergeschützt senden will, dann macht RTL das, und weder KDG noch Du oder der Papst haben irgendeine rechtliche Handhabe dagegen. Je eher man sich damit abfindet, umso besser.
Es ist mir doch egal, wer ihn fordert. Mir gefällt die Tatsache, dass mir das Aufnehmen von Sendungen erschwert werden soll schlicht nicht. Das war schließlich jahrelang kein Problem, warum ist es dann heute auf einmal eines? Und dann soll ich noch dafür zusätzlich zahlen, dass ich weniger Möglichkeiten hab? Vermutlich wäre die Ausstrahlung eines Kopierschutzes wahrscheinlich nur in Zusammenarbeit mit KDG möglich, da dort erst die Verschlüsselung erfolgt, KDG könnte ggf. sogar eine rechtliche Handhabe haben, das hängt aber von den Einspeiseverträgen zwischen RTL und KDG ab. Natürlich kann man sich damit einfach abfinden und alles geschehen lassen. Aber warum soll ich mich damit einfach abfinden? Damit wird das, was mir missfällt auf jeden Fall eingeführt, weil wenn alle es schlucken, gibt es keinen Grund es nicht zu tun. Je mehr aber zum Ausdruck bringen, dass ihnen diese Gängelung nicht gefällt – sei es durch nicht zertifizierte Receiver, Beschwerden per eMail oder auch nur durch in Foren seinem Unmut Luft machen – desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidenden davon absehen, da sie Angst haben zuviele Zuschauer/Kunden zu verlieren, denn letztlich ist es das worauf sowohl KDG als auch die Privaten Free-TV-Sender angewiesen sind!
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Re: Urheberrecht, Restriktionen etc. (aus HD v. P7S1 ab Okt.

Beitrag von skaamu1 »

Peter65 hat geschrieben: Empfiehlst Sat-Empfang, obwohl dort mit HD+ der ganze Käse anfängt! Wozu brauche ich Sat, wenn ich im Kabel die gleichen Restriktionen haben kann?
Ich empfehle gar nichts. Wer aber permanent über den Kabelanschluss und das Drumherum meckert und jammert, sollte sich einfach um eine Alternative bemühen, anstatt KDG weiter Geld in den Rachen zu werfen. Ob's im Kabel die gleichen Beschränkungen wie bei HD+ geben wird, wage ich mal fundiert zu bezweifeln.
maniacintosh hat geschrieben:(...)
Ich habe irgendwie keine Lust, auf Pippi Langstrumpf-Niveau ("Widdewiddewitt, ich mach' mir die Welt, wie sie mir gefällt!") Endlosdiskussionen mit Dir zu führen. Das kostet nur Zeit und bringt niemanden weiter. Die Sachlage ist so, wie sie ist, da kannst Du mit Pseudo-Argumenten auf Piratenparteiniveau wie "Grundrecht auf ungehinderte Information aus allgemein zugänglichen Quellen","Zwangsverkabelung", bösen Vermietern und Verschwörungstheorien kommen, wie immer Du möchtest. So etwas treibt mir die Lachtränen in die Augen, es zeugt von ausgeprägter Wolkenkuckucksheimerei.

Du weigerst Dich scheinbar einfach, grundlegende Dinge wie das Recht auf Eigentum, das Urheberrecht inkl. Kopierschutz und die zivilrechtliche Vertragsfreiheit zu erkennen. Auch die sogenannte "Zwangsverkabelung", übrigens eine SPD-Wortschöpfung aus den 1980er Jahren, verwendest Du in einem völlig falschen Zusammenhang, wie viele andere übrigens auch; fällt in die Kategorie "aus dem Zusammenhang gerissen und falsch zitiert". Das macht aber alles nichts, denn auch, wenn Dir offenbar vieles vollkommen egal ist und Du es so hin und her drehst, bis es Dir passt: Die Fakten verschwinden nicht, indem Du sie ignorierst oder negierst, und Du wirst in diesem Lande kein Gericht finden, dass Deinen Einschätzungen auch nur ansatzweise folgen würde. Du bewegst Dich rein im Konjunktiv und stehst daher auf verlorenem Posten. Finde Dich also mit den Umständen ab, mach für Dich das beste daraus oder hör' auf, die Leistung Kabelanschluss in Anspruch zu nehmen. Auch, wenn Du es anders siehst, niemand zwingt Dich, sie zu nutzen.

In diesem Sinne: Nix für ungut und immer an den Blutdruck denken.
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Re: Urheberrecht, Restriktionen etc. (aus HD v. P7S1 ab Okt.

Beitrag von Peter65 »

@skaamu1
Du hast recht, ich hab gestern wohl etwas schnell gelesen.
Zum Thema Restriktionen:

http://www.heise.de/ct/artikel/Unter-Pr ... 77811.html

warten wir also ab, was wirklich passiert!

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