magdap hat geschrieben:Unfassbar, ich würde mich an einer Sammelklage beteiligen!

Es ist nicht nur eine Sammelklage und Schadenersatz möglich. Da das Angebot wesentlich verändert wurde kann jeder das Pay-TV Produkt schriftlich zu sofort kündigen bzw. vom Vertrag zu sofort zurücktreten. Zwar steht in der AGB drin, dass Änderungen vorbehalten sind. Damit muss aber ein Privatverbraucher in den AGB nicht rechnen. Das verstößt nämlich gegen Treu und Glauben und schränkt in diesem Fall sogar die Privatautonomie des Privatverbrauchers unzulässig ein, wenn das in den AGB versteckt steht. Auch darf Kabel Deutschland die Zahlung für das gebuchte Pay-TV für die restliche Vertragslaufzeit nach erfolgter Kündigung nicht mehr verlangen, da kein Anspruch mehr besteht. Was hier vorliegt ist nämlich eine einseitige Änderung in den wesentlichen Vertragsbedingungen durch Kabel Deutschland.Wichtig ist allerdings, dass die Kündigung unverzüglich erfolgt, weil Ihr Euch sonst mit der veränderten Lieferung einverstanden erklären würdet.
Sollte Euch Kabel Deutschland den Anschluss sperren, weil Ihr das Pay-TV-Paket gekündigt habt, ist dies ebenfalls unzulässig. Die restlichen Verträge bestehen mit Kabel Deutschland weiterhin fort. Gegenfalls an den Verbraucherschutz wenden und es gibt ja auch ein Ministerium für Verbraucherschutz. Im Streitfall ist für den Rechtsweg der Rechtsanwalt zuständig mit sehr guten Chancen das Verfahren zu gewinnen.
Ich würde mich an Kabel Deutschland wenden und die Lieferung verlangen. Ggf. Schadenersatz für die Freischaltung anderer Pakete in denen die entfallenden Sender drin sind verlangen, sofern das möglich.