Weil es Maliboy sagt, wird es also so kommen?
Von einer Preiserhöhung habe ich nirgends etwas gelesen.
MB-Berlin
OT und Kabel vs. Sat die 1000ste (aus: Streit mit ARD/ZDF)
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Re: OT und Kabel vs. Sat die 1000ste (aus: Streit mit ARD/ZD
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Re: OT und Kabel vs. Sat die 1000ste (aus: Streit mit ARD/ZD
MB-Berlin hat geschrieben:Weil es Maliboy sagt, wird es also so kommen?
Von einer Preiserhöhung habe ich nirgends etwas gelesen.
MB-Berlin
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Re: Streit mit ARD/ZDF: KDG kürzt Datenraten und entfernt Se
Der einzige Grund, gegen den auch die Optik unterlegen wäre, ist, wenn das Grundrecht auf freien Zugang zu Information (in der "Muttersprache") eingeschränkt ist, weshalb vielen ausländischen bzw. nicht deutschstämmigen Mitbürgern das Anbringen einer SAT Schüssel genehmigt wird. Tatsächlich hat das aber nichts mit Ausländer/Deutscher zu tun, sondern nur mit besagtem Grundrecht. Gibt's im Kabel entsprechende Sender, die dem Bedürfnis genügen, in welcher Sprache auch immer (welch Wunder das KDG sowas in Massen anbietet) kann der Anbau verweigert werden, auch wenn es nur ein Sender in der jeweiligen Sprache ist. Jetzt käme es natürlich auf die Rechtssprechung an, was den passiert, wenn z.B. der MDR Sachsen rausfliegen würde. Könnte sich ein Sächsisch sprechender Mitbürger in dem freien Zugang zu Information in seiner Landessprache beschränkt fühlen, wenn er außerhalb des Sendebereichs wohnt & den Anbau einer Sat Schüssel einklagen? Oder könnte er mit Hinweis auf dieses Recht, seinen Anteil an den Nebenkosten um die Kabelkosten kürzen, wenn er auf IPTV oder DVB-T umsteigen müsste, um den betreffenden Sender zu empfangen? Das könnte alles noch heiter werden...faint hat geschrieben:Ausser, dass es trotzdem nicht den optischen Eindruck des Hauses beeinträchtigen darf. In dem Fall ging es um einen Balkon, welcher nicht einsehbar ist. Trotzdem darfst du weiterhin keine Schüssel dahin stellen, wo man sie sehen darf, wenn die Hausverwaltung dies nicht möchteanny2368 hat geschrieben:Satellitenschüssel
Erlaubt: Vermieter dürfen ihren Mietern das Anbringen von Satellitenschüsseln (Parabolantennen) nicht generell verbieten – auch dann nicht, wenn im Haus bereits ein Kabelanschluss vorhanden ist. Eine derartige Klausel im Mietvertrag sei unwirksam, entschied 2007 der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007), wenn die Schüssel nicht am Mauerwerk angebracht werde, sondern auf einem Ständer stehe.
Mehr ist dazu nicht zu sagen !!!!
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Re: OT und Kabel vs. Sat die 1000ste (aus: Streit mit ARD/ZD
1. War da Ironie drin (aber die ist hier bei einigen anscheinend Fehl am PlatzMB-Berlin hat geschrieben:Weil es Maliboy sagt, wird es also so kommen?
Von einer Preiserhöhung habe ich nirgends etwas gelesen.
2. Ging es Generell um Einspeisegebühren und nicht nur um die der ÖR
3. Wenn KDG dieses Geld egal wäre, würden sie nicht so ein tamtam darum machen. Also liegt die Wahrscheinlichkeit, das man ein kippen der Einspeisegebühren zu einer Preiserhöhung nutzen wurde ja wohl doch irgendwo auf der Hand (was aber wohltgemerkt nur eine eine Aussage/Vermutung von mir ist und NEIN, das ist kein Fakt, es wird in nächster Zeit nicht kommen und es brauchen nun nicht 1000 User zu fragen wo die Quelle dafür ist).
Tschau,
Kai
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Re: Streit mit ARD/ZDF: KDG kürzt Datenraten und entfernt Se
Gerade Sachsen ist übrigens ein gutes Beispiel, da bei der Sachsen-Variante des MDR alle paar Wochen das sorbische Magazin Wuhladko übertragen wird. Sorben sind eine Minderheit in Deutschland...berlin69er hat geschrieben:Könnte sich ein Sächsisch sprechender Mitbürger in dem freien Zugang zu Information in seiner Landessprache beschränkt fühlen, wenn er außerhalb des Sendebereichs wohnt & den Anbau einer Sat Schüssel einklagen?
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Re: OT und Kabel vs. Sat die 1000ste (aus: Streit mit ARD/ZD
Und die leben teilweise ja auch in Brandenburg! Also könnte hier durchaus ein Präzedenzfall entstehen... Ich hoffe für KDG, dass sie gute Anwälte haben, die sie schon darauf hinweisen, bevor die Änderungen wirklich durchgezogen werden sollten.
Zuletzt geändert von berlin69er am 10.01.2013, 05:47, insgesamt 1-mal geändert.
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