Du liegst falsch: Nicht ich muss etwas beweisen, sondern derjenige, der etwas fordert.
Was soll denn die Zusendung uralter AGB beweisen, wenn ich diese zufällig noch bei meinen Unterlagen habe?
Und wenn der Polizist meint, ich sei zu schnell gefahren, so muss er dies nachweisen.
Aber diese Vermengung von Vertragsrecht mit öffentlichem Recht wird ganz sicher nicht zielführend sein.
Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Wenn der Kunde der Meinung ist, dass genau diese AGB für den Vertagsschluss gelten, dann wäre es ein erster Ansatz.kabel_fan hat geschrieben:Du liegst falsch: Nicht ich muss etwas beweisen, sondern derjenige, der etwas fordert.
Was soll denn die Zusendung uralter AGB beweisen, wenn ich diese zufällig noch bei meinen Unterlagen habe?
KD wird sich immer auf die derzeitige Fassung der AGB berufen - und im Zweifel erst einmal mehr Geld einfordern und die Erhöung als rechtskräftig ansehen.
Ein blanker Einspruch ohne jeglichen Beweis dürfte hierbei einfach seitens KD mit Verweis auf die derzeit gültigen AGB abgeschmettert werden.
Und in den derzeit gültigen AGB steht der Passus halt drin.
Wenn der Kunde etwas anderes behauptet, muss er es auch beweisen(!) - im Zweifel auch vor Gericht durchsetzen, dass der Passus nicht Vertragsbestandteil geworden ist.
Denn erst einmal behauptet KD, dass die derzeitigen AGB gültig seien - viel Spaß bei der Behauptung des Gegenteils ohne entsprechende Beweise.
Denn KD kann sich darauf berufen, dass die (derzeit gültigen) AGB öffentlich einsehbar und damit erst einmal Bestandteil aller Verträge wird.
Und ob die AGB, auf die sie sich berufen, mit denen bei der letzten Vertragsänderung übereinstimmen, obliegt sowohl KD als auch dem Kunden, nur KD wird im Zweifel behaupten, dass die AGB bei letzter Vertragsverlängerung (sprich max. 24 Monate her) gelten.
Viel Spaß bei dieser Rechtsansicht...Und wenn der Polizist meint, ich sei zu schnell gefahren, so muss er dies nachweisen.
Auch wenn prinzipiell der Polizist den Nachweis erbringen muss, so wird er ihn über ein "passendes" Messprotokoll erbringen.
Ob dieses Messprotokoll -und damit die Messung- wirklich sauber ist, ist damit noch immer nicht gesagt.
Nicht umsonst meint der ADAC, dass ca. 80% der verschickten Geschwindigkeits-Bußgeldbescheide, so wie sie versendet werden, fehlerhaft sind.
Nur so: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Ich lass dir gerne deine Meinung! Möchte aber festhalten, dass es nur eine Meinung ist, die bisher keinerlei echte Argumente brachte. Du schreibst laufend, wie du dir vorstellst, dass es sein könnte, nur wird es leider nicht so sein. Im Ernstfall wird KDG beweisen müssen, dass die derzeit gültigen AGB auch für den "Widersprechenden" gelten (wie soll dieser auch beweisen können, dass dies nicht so ist? Er kann es ja nur behaupten) und die Polizei wird nachweisen müssen, dass ihre Messung exakt war.
Lassen wir es gut dabei sein, ich meine, es ist absolut unnötig, KDG die AGB von 2008 zu schicken, denn mit Sicherheit haben sie die selber.
Lassen wir es gut dabei sein, ich meine, es ist absolut unnötig, KDG die AGB von 2008 zu schicken, denn mit Sicherheit haben sie die selber.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
hallo
habe dieses Schreiben auch vor 7 Monaten erhalten und darauf vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht was auch akzeptiert wurde.
Wurde danach angerufen und mir wurde ein neuer Vertrag angeboten mit 12 Monate Laufzeit und 22,90 Grundgebühr.
habe dieses Schreiben auch vor 7 Monaten erhalten und darauf vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht was auch akzeptiert wurde.
Wurde danach angerufen und mir wurde ein neuer Vertrag angeboten mit 12 Monate Laufzeit und 22,90 Grundgebühr.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Die Preierhöhung ist vielleicht nicht sehr hoch, was ich aber unfair finde, dass ich diese mitgeteilt bekomme wenn die reguläre Kündigungsfrist gerade abgelaufen ist und der Vertrag sich um 12 Monate verlängert hat. Da kündige ich schon aus Prinzip. Zumal das Fernehen über die Telekomdose eine gut funktionierende Sache ist.
Gibt es noch mehr Leute, die zu so einem auffälligen Termin die Erhöhungsmitteilung bekommen haben?
Gibt es noch mehr Leute, die zu so einem auffälligen Termin die Erhöhungsmitteilung bekommen haben?
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Ich glaube nicht, dass es etwas mit den Kündigungsterminen/-fristen zu tun hat, sodnern dass hier alle Altkunden parallel angeschrieben wurden - und sich bei dir zufällig die Fristen so "dämlich" überschnitten haben...ehemals KD hat geschrieben:Die Preierhöhung ist vielleicht nicht sehr hoch, was ich aber unfair finde, dass ich diese mitgeteilt bekomme wenn die reguläre Kündigungsfrist gerade abgelaufen ist und der Vertrag sich um 12 Monate verlängert hat. Da kündige ich schon aus Prinzip. Zumal das Fernehen über die Telekomdose eine gut funktionierende Sache ist.
Gibt es noch mehr Leute, die zu so einem auffälligen Termin die Erhöhungsmitteilung bekommen haben?
Zum Thema "Entertain"/"TV aus der Telekomdose":
Na ja, mit Einschränkungen empfehlenswert...
Denn auch Entertain speist bei weitem nicht alle ÖR in HD ein, gerade bei den Landesprogrammen wird gerne darauf verzichtet (und dann irgend eins der Landesprogramme, noch nicht mal mehr das regionaltypische, in HD eingespeist).
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Ich ging davon aus, bei einer Erhöhung um weniger als 5% kein Sonderkündigungsrecht zu haben. War dann überrascht, auf meine reguläre Kündigung eine Bestätigung zu bekommen, die mir Sonderkündigung gewährte. Mein Schreiben fing jedoch mit dem Hinweis auf die Preiserhöhung an!hermi249 hat geschrieben:hallo
habe dieses Schreiben auch vor 7 Monaten erhalten und darauf vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht was auch akzeptiert wurde.
Wurde danach angerufen und mir wurde ein neuer Vertrag angeboten mit 12 Monate Laufzeit und 22,90 Grundgebühr.
Einen Anruf werde ich wohl nicht bekommen: Als damals KDG einseitig die Rechnungslegung auf papierlos umstellte, kann das nicht an den Kosten gelegen haben. Post bekam ich dennoch, halt nur "Liebesbriefe" von Frau May. Das ging mir auf den ... Also widerrief ich meine Einwilligung, mich zu umwerben.
Zeitgleich mit der Preisanpassung bekam ich einen Werbeflyer an eine andere Postanschrift. Als ich gesehen habe, welche Dumpingpreise Neukunden angeboten werden, dauerhafte Vergünstigungen bekommen, war Schluß mit lustig. Beim "Preissystem" von KDG/Vodafone ist der "konservative" Stammkunde nur die dumme Kuh, die sich melken läßt...
Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
ich habe den neueren AGB aktiv widersprochen!
demzufolge gilt die AGB vom Vertragsabschluss und dort steht eindeutig drin
der Preisanpassung habe ich ebenfalls Widersprochen, somit gilt der alte Preis weiter.
im übrigen ist das nur ein Änderungswunsch und diesem kann und sollte Widersprochen werden.
Einschreiben und Rückschein oder über Rechtsanwalt.
Falls KD sich streubt Klage einreichen und KD wird klein beigeben.
und die heimlich untergeschobene neue AGB vom Juli 2015 sofort Widersprechen.
demzufolge gilt die AGB vom Vertragsabschluss und dort steht eindeutig drin
"Änderungen der Leistungen, der Preise oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
Beabsichtigt Kabel Deutschland Änderungen der vereinbarten Leistung,der Preise oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, wird der Änderungsvorschlag dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Die Änderungen gelten als genemigt, wenn der Kunde Ihnen nicht schriftlich widerspricht.
Kabel Deutschland wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen.
Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein.
Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von Kabel Deutschland als abgelehnt.
Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt.
Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt."
der Preisanpassung habe ich ebenfalls Widersprochen, somit gilt der alte Preis weiter.
im übrigen ist das nur ein Änderungswunsch und diesem kann und sollte Widersprochen werden.
Einschreiben und Rückschein oder über Rechtsanwalt.
Falls KD sich streubt Klage einreichen und KD wird klein beigeben.
und die heimlich untergeschobene neue AGB vom Juli 2015 sofort Widersprechen.
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Re: Ist eine Preiserhöhung bei laufendem Vertrag rechtens?
Oder sofort kündigen.Falls KD sich sträubt Klage einreichen und KD wird klein beigeben.