Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

In diesem Forum geht es um den Ausbau des Kabelnetzes in vielerlei Hinsicht (allgemeiner Ausbau für Internet/Telefonie, EuroDOCSIS 3.0/DOCSIS 3.1, 862 MHz, Video on Demand, Segmentierungen...).
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Informationen u.a. zu findest du auch im Helpdesk. Für Informationen zum Ausbaustatus der verschiedenen von Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West versorgten Orte siehe folgende Threads:


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twen-fm
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von twen-fm »

Kurz mal eine allgemeine Frage und etwas OT:

Gilt in diesem Land überhaupt noch Art.5 des Grundgesetzes?

Ich antworte mal selbst: Anscheinend nicht mehr...

OT Ende
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reneromann
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von reneromann »

twen-fm hat geschrieben:Kurz mal eine allgemeine Frage und etwas OT:

Gilt in diesem Land überhaupt noch Art.5 des Grundgesetzes?

Ich antworte mal selbst: Anscheinend nicht mehr...

OT Ende
Warum fragst du?
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berlin69er
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von berlin69er »

Vor allem: was hat das damit zu tun, wenn ich z.B. einen Mietvertrag eingehe, dessen Bedingungen ich vorher genau kennen sollte?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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kerberos
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von kerberos »

twen-fm hat geschrieben:Kurz mal eine allgemeine Frage und etwas OT:

Gilt in diesem Land überhaupt noch Art.5 des Grundgesetzes?

Ich antworte mal selbst: Anscheinend nicht mehr...

OT Ende
Klar gibt es den hier noch. Er hat aber mit diesem Thread nichts zu tun. Und wenn Du auf " und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" anspielst, bist Du auf dem Holzweg, wenn Du es auf diesen Thread hier adaptierst.
reneromann
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von reneromann »

Letzten Endes gibt's bei Mietobjekten zwei Rechte, die entgegenwirken:
a) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (sprich der Verweis von Art. 5 GG)
-und-
b) Das Recht am eigenen Eigentum des Vermieters

Solange der Mieter keinerlei (bleibende) bauliche Veränderung am Mietobjekt vornimmt [dazu gehört insbesondere das Boren von Löchern an der Außenfassade] -oder- die das optische Erscheinungsbild verschandeln, kann der Vermieter nicht eingreifen. Jedoch beeinträchtigt das Anbringen einer Sat-Schüssel (sofern es nicht eine kleine selbststehende Schüssel auf dem Balkon ist) in der Regel sowohl das Erscheinungsbild als auch die "Unversehrtheit" des Mietobjekts. Und hier muss dann abgewogen werden, ob das Recht des Vermieters dem des Mieters überwiegt oder nicht - diese Abwägung wurde des Öfteren schon von entsprechenden Gerichten vorgenommen, wobei ein Kabelanschluss zumindest für deutschsprachige Nutzer i.d.R. als ausreichend in Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erachtet wurde.
kerberos
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten

Beitrag von kerberos »

Wieso sollte hier Artikel 5 GG greifen? Das Recht auf Informationsbeschaffung ist doch nicht auf einen Internet-Anschluss beschränkt, sondern beinhaltet jegliche Form der Medien.