Unterschied Kaufbox Mietbox (FritzBox!6490)

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
reneromann
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Re: Unterschied Kaufbox Mietbox (FritzBox!6490)

Beitrag von reneromann »

Webmark hat geschrieben:Und die Kaufbox (6490) hat das Fernwartungsprotokoll TR-069 nicht aktiviert? Ich denke das wird u. a. für das automatische Firmwareupdate eingesetzt.
Nein, TR-069 hat nichts mit automatischem Firmwareupdate zu tun. Denn ansonsten müsste AVM ja wissen, an welchen Anschlüssen sie per TR-069 welche Firmware installieren müssen...

Das automatische Firmwareupdate wird über einen geschedulten HTTP-Aufruf ausgeführt, d.h. einmal die Nacht ruft die Fritzbox selbst eine HTTP-Seite bei AVM ab und vergleicht die dort angegebene Firmware mit der eigenen Firmware und lädt danach -entsprechend der Einstellung- die Firmware selbst herunter.

TR-069 dient nur dazu, dass der ISP die Einstellungen des Anschlusses direkt an das Endgerät übermitteln kann, also beispielsweise die Telefonieeinstellungen "einspielen" kann.
robert_s
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Re: Unterschied Kaufbox Mietbox (FritzBox!6490)

Beitrag von robert_s »

reneromann hat geschrieben:Sollte also das eigene Netz bei Einsatz eines Leihgerätes durch eine Sicherheitslücke des Leihgeräts kompromittiert werden, die der Kunde nicht beeinflussen/beheben kann, haftet der Verleiher für den resultieremden Schaden (also ggfs. Systemwiederherstellung und Datenrettung/-wiederherstellung incl. Ersatz für die Ausfallzeit.
Das muss man sich erst einmal vor Gericht erstreiten, bis dahin bleibt man auf dem Schaden sitzen. Da ist es doch viel besser, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.

Kannst ja mal bei den Telekom-Kunden nachfragen, wie die für Schaden/Ausfallzeit entschädigt werden. Ich wette, dass bei 900.000 Kunden nicht einmal ein paar Euro Gutschrift drin sind.