berlin69er hat geschrieben:@DerSarde: Das Ding ist aber, dass der polnische Elektriker das völlig legal und mit allen nötigen Nachweisen darf, während der deutsche Kollege den Nachweis der Innung benötigt.
Die Arbeit kann aber bei beiden genauso fachmännisch, wie unfachmännisch sein...
Der polnische Elektriker darf -da er nach DIN VDE wie der dt. Elektriker eine Fachkraft ist- eine Anlage völlig legal errichten.
Jedoch an's Netz anklemmen darf er sie nicht, sofern er nicht beim örtlichen EVU im Register geführt ist.
Das ist aber meist das kleinere Problem [selbst ortsfremde Firmen stehen ja nicht unbedingt im Register des örtlichen EVU] - der auswärtige Elektriker errichtet die Anlage vorschriftsgemäß und führt alle Nachweise und Prüfungen über die ordnungsgemäße Herstellung. Sobald die Anlage errichtet wurde, kann dann eine beim örtlichen EVU im Register geführte Firma kommen, lässt sich die Nachweise zeigen und misst ggfs. selbst nach, dass die Angaben stimmen und klemmt die Anlage dann an's Netz des örtlichen EVU an.
Und zurück zur eigentlichen Frage:
Lutze hat geschrieben:Das war sehr ausführlich aber meine Frage war tatsächlich ob das Bestandteil der DIN ist wer die Anlage errichtet.
Ja - in der DIN VDE ist geregelt, dass nur Elektrofachkräfte [oder elektrotechnisch unterwiesene Personen, ggfs. unter Aufsicht oder Kontrolle] Arbeiten an E-Anlagen durchführen dürfen.
Lutze hat geschrieben:Aber um beim Thema TV zu bleiben, müsste nicht gerade der Techniker der den Anschluß erstellt prüfen ob das überhaupt ein Potentialausgleich ist der den Normen entspricht?
Nein. Der Technier, der den TV-Anschluß erstellt, muss nicht prüfen, ob der PA den (jetzt gültigen) Normen entspricht - im Gegenteil, er darf sogar davon ausgehen, dass der PA, den (zum Errichtungszeitpunkt gültigen) Normen entspricht, sofern ihm nicht offensichtliche Zweifel kommen (müss(t)en) [bspw. weil die Kabel zu dünn sind -oder- nicht richtig markiert sind o.ä.].
Hingegen muss derjenige, der den PA erstellt, dafür sorgen, dass der PA den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen entspricht.
Sofern dies nicht der Fall ist, haftet der Errichter des PA für alle Schäden, die aus dem Nicht-Entsprechen der Normen resultieren [und in der Regel wird dabei seine (Berufs-)Haftpflichtversicherung zur Seite springen, wenn er den Job nicht fachgerecht ausgeführt hat - und dazu gehören halt auch die notwendigen Qualifikationen/Scheine].
Menne hat geschrieben:auch wenn du deine Bude selbst installiert hast, und jetzt kommt es zum Fehler, und es kommt jemand zu Schaden dann frag die Versicherung nach dem ders installiert hat. Und die suchen solange bis ein schuldiger gefunden ist, auch wenn er längst verstorben ist!
Und genau darum geht es - sofern es keine Probleme gibt, mag eine nicht fachgerecht ausgeführte Installation nicht weiter problematisch sein.
Aber wehe es passiert etwas - dann springen alle Versicherungen zur Seite und man steht als Geschädigter ganz schön im Regen.
Menne hat geschrieben:das hat nix mit albern zu tun, du hast damals jemand, wie heute auch, einen gebraucht der dir das Haus abgenommen hat, und diesen Nachweis wollte der Energieversorger beim Einbau des Zähler usw sehn!
Richtig...
Lutze hat geschrieben:Hier hat keiner was abgenommen, das Haus steht seit ca. 1940. Am Strom wurde hier schon mal zum Ende der 70er Jahre rumgefuscht und dann eben durch mich um 1990. Damals hieß das hier noch DDR.
Dir ist aber schon klar, dass die Vorschriftenlage von damals keinesfalls mit den jetzt gültigen Regeln übereinstimmen muss und das das, was damals noch ging und in Ordnung war, heutzutage keinesfalls mehr den Normen entspricht?
Wenn VFKDG (oder deren Subunternehmen) von "elektrotechnischen Laien" (wie es in der DIN VDE heißt) einen PA errichten lässt, so stehen eben jene Personen de facto mit einem Bein im Gefängnis, wenn etwas passiert.
Und zwar egal ob der PA selbst (zumindest technisch) korrekt ausgeführt wurde oder ob bei der Installation Fehler gemacht wurden - denn eben jene Person ist laut DIN VDE nicht berechtigt, einen PA [zumindest ohne nachträgliche Prüfung durch eine Elektrofachkraft] zu errichten. Und genau dies führt dann auch dazu, dass die Haftpflicht von VFKDG (oder deren Subunternehmen) nicht einspringt [Verweis auf die fehlende Qualifikation des Mitarbeiters] und der Mitarbeiter selbst [oder der Chef, der die Errichtung angeordnet hatte] mit seinem Privatvermögen haften darf.
Viel Spaß dabei, wenn dabei ein Haus "abfackelt" -oder- es zur Schädigung (ich will noch nicht mal von dauerhafter Schädigung oder sogar Tötung) von Bewohnern des Hauses kommt. Da kommen schnell Summen zusammen, die so groß sind, dass die betreffenden Mitarbeiter nie wieder auf einen grünen Zweig kommen.