Die Frage ist, ob ein Vertrag zu Stande gekommen ist, wenn Vodafone andere Konditionen bestätigt als beauftragt, normalerweise müsste es da bereits an übereinstimmenden Willenserklärungen fehlen.
Dashkamaufnehmen sind nicht vergleichbar mit dem Aufzeichnen von Telefonaten.
[VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen
@Alex-MD: Wolltest du mir nicht zu diesem Thema eigentlich nicht mehr antworten? Du hattest da mal was erwähnt.....
Der Vertrag kommt, so wie in fast allen Onlineshops übrigens auch, durch die Auftragsannahme des Shops/Vodafones zustande. Du gibst ein Kaufangebot ab, was der andere aber immer noch ablehnen kann. Dein Angebot ist natürlich verbindlich, deshalb macht es auch Sinn das aufzuzeichnen um dich darauf festzunageln. Ob der andere das annimmt oder in den Müll schmeißt ist ihm überlassen.
Der Vertrag kommt, so wie in fast allen Onlineshops übrigens auch, durch die Auftragsannahme des Shops/Vodafones zustande. Du gibst ein Kaufangebot ab, was der andere aber immer noch ablehnen kann. Dein Angebot ist natürlich verbindlich, deshalb macht es auch Sinn das aufzuzeichnen um dich darauf festzunageln. Ob der andere das annimmt oder in den Müll schmeißt ist ihm überlassen.
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen
Ich hab dir nicht geantwortet, nur deinen Schwachsinn kommentiert.
Ich hab wenn Vodafone mich anrief noch nie ein Kaufangebot abgegeben, ich habe höchstens ein Kaufangebot angenommen aber wie du meinst gab es ja gar kein Kaufangebot, war ja nur Small Talk was der Verkäufer am anderen Ende führte.
Wenn ich ein Kaufangebot abgebe hätte ich angeboten 1000 GB Tarif 25,90 € dauerhaft. Aber der von Vodafone beauftragte fragt mich am Ende der Aufzeichnung ob ich das Angebot so annehme.
Aber du kannst mir sicher die Stellen in den AGB raussuchen wo steht was du hier von dir gibst.
Ich hab wenn Vodafone mich anrief noch nie ein Kaufangebot abgegeben, ich habe höchstens ein Kaufangebot angenommen aber wie du meinst gab es ja gar kein Kaufangebot, war ja nur Small Talk was der Verkäufer am anderen Ende führte.
Wenn ich ein Kaufangebot abgebe hätte ich angeboten 1000 GB Tarif 25,90 € dauerhaft. Aber der von Vodafone beauftragte fragt mich am Ende der Aufzeichnung ob ich das Angebot so annehme.
Aber du kannst mir sicher die Stellen in den AGB raussuchen wo steht was du hier von dir gibst.
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen
Nur das es kein Schwachsinn ist. Wenn man sich nicht blamieren möchte dann sollte man sich schon ziemlich sicher sein bevor man irgendwas als Schwachsinn betitelt, ansonsten passiert genau das hier:
Ich helfe dir gerne mit den AGBs noch etwas auf die Sprünge, du scheinst wohl vergessen zu haben was du da eigentlich akzeptiert hast und was Grundlage für deinen Vertrag ist:
Wie du siehst: Andersherum, also insbesondere so wie von dir beschrieben, geht es laut der AGBs gar nicht, und wenn du diese akzeptiert hast wovon ich mal ausgehe dann ist es genauso abgelaufen wie ich es beschrieben habe. Damit nützt einem der Mitschnitt auch exakt gar nichts (bzw. man kann maximal aus dem Vertrag wieder raus, aber dafür gibt es auch die Widerrufsfrist mit deutlich weniger Ärger), weil er eben nur das Angebot nochmal dokumentiert, nicht jedoch irgendeine Annahme durch Vodafone.
Ich helfe dir gerne mit den AGBs noch etwas auf die Sprünge, du scheinst wohl vergessen zu haben was du da eigentlich akzeptiert hast und was Grundlage für deinen Vertrag ist:
Oder anders: Du gibst ein Angebot ab einen Vertrag abzuschließen (hier Auftrag genannt) und Vodafone nimmt dieses Angebot an. Vorher kein Vertrag. Du kannst natürlich die 25,90€ oder auch 1€ anbieten, nur wird Vodafone das nie annehmen. Müssen sie ja auch nicht. Wenn du also einen Vertrag möchtest musst du vernünftige Angebote abgeben, ansonsten wird das nichts.2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die nachfolgende Bereitstellung der Leistung durch Vodafone zustande. Sofern mit dem Kunden Selbstinstallation vereinbart wird, kommt der Vertrag durch einen Auftrag des Kunden und Annahme von Vodafone durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Wie du siehst: Andersherum, also insbesondere so wie von dir beschrieben, geht es laut der AGBs gar nicht, und wenn du diese akzeptiert hast wovon ich mal ausgehe dann ist es genauso abgelaufen wie ich es beschrieben habe. Damit nützt einem der Mitschnitt auch exakt gar nichts (bzw. man kann maximal aus dem Vertrag wieder raus, aber dafür gibt es auch die Widerrufsfrist mit deutlich weniger Ärger), weil er eben nur das Angebot nochmal dokumentiert, nicht jedoch irgendeine Annahme durch Vodafone.
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen
So hier ist jetzt zu.
Das artet nur noch in gegenseitigen Beleidigungen aus und im Prinzip ist alles gesagt.
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