na ja, das Kabel wird normal ja angeklemmt. Aber du könntest dir so einen Adapter von F-Stecker auf Coax holen oder einen TV zum testen anschließen.
Adapter wäre so was:
https://www.ebay.de/itm/282822215403?ch ... 1&mkcid=28
sollte es auch im Baumarkt um die Ecke geben
Kabelanschluss Haus
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Re: Kabelanschluss Haus
Dann kann man auch gleich eine MMD da dran anklemmen bzw. das Kabel was dann zur Hausverteilanlage geht.... Aber der HÜP ist Eigentum von VF, da hat niemand außer VF was dran zu suchen.
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Re: Kabelanschluss Haus
Jetzt brauche ich nur noch einen Weg, das VF den anfasst.
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Re: Kabelanschluss Haus
Bisher habe nur ich den Hüp angefasst außer Kabel Deutschland als er Anfang der 90er glaub ich installiert wurde.
Er soll ja nur testen ob überhaupt was ankommt, da kann man mit Adapter oder auch direkt anklemmen mal schnell nachschauen.
An meinem Hüp klebt auch kein Zettel das ich da nicht dran darf.
Er soll ja nur testen ob überhaupt was ankommt, da kann man mit Adapter oder auch direkt anklemmen mal schnell nachschauen.
An meinem Hüp klebt auch kein Zettel das ich da nicht dran darf.
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Re: Kabelanschluss Haus
Da muss auch kein Zettel dran kleben, das Teil gehört dir nicht und damit hast du erstmal die Finger davon zu lassen, außer der Eigentümer erlaubt es dir. Klebt am Stromzähler ein Zettel das du da nicht dran rumspielen darfst oder das du da nicht mit nem Magneten dran experimentieren darfst? Oder an dem Wasserzähler? Teilweise sind die HÜPs auch verplombt.
Wenn Vodafone nicht einsehen will das ein HÜP existiert dann bringt es auch nichts wenn damit alles super ist und ein Signal anliegt. Ich würde es als erstes mal einen Umzug melden/beauftragen und dann schauen was passiert. Entweder VF meldet, dass sie am neuen Wohnort nicht liefern können, dann kann man immer noch entsprechend antworten, oder aber sie bestätigen den Umzug, geben Anweisungen was mit dem HÜP zu tun ist und du kannst jemanden beauftragen eine Hausverteilanlage zu errichten. Oder VF ist nett und schickt jemanden der die Hausverteilanlage für dich baut.
Vielleicht ist das auch ein HÜP der zu einem anderen Anbieter gehört.
Wenn Vodafone nicht einsehen will das ein HÜP existiert dann bringt es auch nichts wenn damit alles super ist und ein Signal anliegt. Ich würde es als erstes mal einen Umzug melden/beauftragen und dann schauen was passiert. Entweder VF meldet, dass sie am neuen Wohnort nicht liefern können, dann kann man immer noch entsprechend antworten, oder aber sie bestätigen den Umzug, geben Anweisungen was mit dem HÜP zu tun ist und du kannst jemanden beauftragen eine Hausverteilanlage zu errichten. Oder VF ist nett und schickt jemanden der die Hausverteilanlage für dich baut.
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Re: Kabelanschluss Haus
Eben. Ist es nicht legitim, z.B. in eine gefundene Brieftasche reinzuschauen, um den Eigentümer zu ermitteln? Wenn da ein HÜP mit unbekanntem Eigentümer vorhanden ist, würde ich es für ebenso legitim halten, dort ggf. auf das Signal zu schauen, um vielleicht dadurch den Eigentümer zu ermitteln.Flole hat geschrieben: ↑03.12.2021, 15:00 Da muss auch kein Zettel dran kleben, das Teil gehört dir nicht und damit hast du erstmal die Finger davon zu lassen, außer der Eigentümer erlaubt es dir. Klebt am Stromzähler ein Zettel das du da nicht dran rumspielen darfst oder das du da nicht mit nem Magneten dran experimentieren darfst? Oder an dem Wasserzähler? Teilweise sind die HÜPs auch verplombt.
[...]
Vielleicht ist das auch ein HÜP der zu einem anderen Anbieter gehört.
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Re: Kabelanschluss Haus
Der HÜP ist aber nicht gefunden sondern im Auftrag installiert worden. Daher sollte der Eigentümer bekannt sein, schließlich wurde er beauftragt. Wenn es sich dabei um eine Fundsache handeln würde dann hätte man auch die ganzen Pflichten die sich bei Fundsachen aus dem BGB ergeben zu beachten, und näher an einem Anschluss ist man auch nicht, im Gegenteil denn es kann passieren das der HÜP als Fundsache der zuständigen Behörde übergeben werden muss, dann hat man keinen HÜP mehr.
Im übrigen gibt's auch 317 StGB der hier Anwendung finden könnte, denn der HÜP ist definitiv Teil eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes.
Und falls im HÜP nicht die richtigen Module gesteckt sind kommt sowieso nichts raus....
Im übrigen gibt's auch 317 StGB der hier Anwendung finden könnte, denn der HÜP ist definitiv Teil eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes.
Und falls im HÜP nicht die richtigen Module gesteckt sind kommt sowieso nichts raus....
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Re: Kabelanschluss Haus
Auf dem HÜP klebt ein vf-Logo. Damit dürfte der Eigentümer klar sein.
Zu Umzug melden: schon versucht. Umzug nicht möglich. Der Anschluss steht auf „gelb“. Solange der nicht auf „grün“ steht, lässt sich kein Umzug organisieren. Umzugsservice verweist daher auf Bauherrenservice.
Bauherrenservice findet keinen Auftrag zu dem HÜP, möchte den desshalb nicht auf „grün“ setzen. Einen neuen Hausanschlussauftrag wollen sie auch nicht annehmen, wegen des laufenden Glasfaserausbaus durch einen lokalen Anbieter.
Habe heute nochmal mit vf telefoniert, irgendwie habe ich es jetzt (angeblich ??) zu 2. Level Support Technik geschafft. Mal sehen, ob die was bewirken können.
Frage: hier im Thread war die Rede davon, dass seit 1.12. ein neues TKG existiert, der den Anbieter am neuen Standort zur Leistungserbringung verpflichtet. Kann sich der Anbieter mit Verweis auf einen Glasfaserausbau Dritter aus dieser Verpflichtung befreien?
PS: im HÜP sind ein „HMA1 Durchgang 75Ohm“ und ein „HMD 1 Durchgang“ gesteckt.
Zu Umzug melden: schon versucht. Umzug nicht möglich. Der Anschluss steht auf „gelb“. Solange der nicht auf „grün“ steht, lässt sich kein Umzug organisieren. Umzugsservice verweist daher auf Bauherrenservice.
Bauherrenservice findet keinen Auftrag zu dem HÜP, möchte den desshalb nicht auf „grün“ setzen. Einen neuen Hausanschlussauftrag wollen sie auch nicht annehmen, wegen des laufenden Glasfaserausbaus durch einen lokalen Anbieter.
Habe heute nochmal mit vf telefoniert, irgendwie habe ich es jetzt (angeblich ??) zu 2. Level Support Technik geschafft. Mal sehen, ob die was bewirken können.
Frage: hier im Thread war die Rede davon, dass seit 1.12. ein neues TKG existiert, der den Anbieter am neuen Standort zur Leistungserbringung verpflichtet. Kann sich der Anbieter mit Verweis auf einen Glasfaserausbau Dritter aus dieser Verpflichtung befreien?
PS: im HÜP sind ein „HMA1 Durchgang 75Ohm“ und ein „HMD 1 Durchgang“ gesteckt.
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Re: Kabelanschluss Haus
Wenn Fabian das geschrieben hat dann kannst du das getrost unter "getrolle" abheften. Der schreibt hier immer mal wieder irgendwelche Falschinformationen, liest nicht richtig und widerspricht sich selbst und stiftet damit nur Verwirrung, am besten einfach ignorieren und nicht drauf reinfallen. Und das klingt mal wieder nach seinem typischen "nur die Hälfte lesen und dann einfach mal wild drauf los interpretieren", der Teil der sagt dass es nur gilt wenn die Leistung am neuen Wohnort angeboten wird steht nämlich ganz am Ende des entsprechenden Satzes.Leora hat geschrieben: ↑03.12.2021, 16:06 Frage: hier im Thread war die Rede davon, dass seit 1.12. ein neues TKG existiert, der den Anbieter am neuen Standort zur Leistungserbringung verpflichtet. Kann sich der Anbieter mit Verweis auf einen Glasfaserausbau Dritter aus dieser Verpflichtung befreien?
Eine Pflicht zur Leistungserbringung am neuen Wohnort gab es übrigens weder nach dem alten noch nach dem neuen TKG wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht anbietet. Offenbar tut VF das bei dir nicht, sie verweisen ja immer darauf das sie die Dienste nicht anbieten.
Wenn es ein neues Gebäude ist dann hat doch jemand den HÜP beauftragt und auch bezahlt. Entweder warst du das oder ein von dir beauftragter Bauunternehmer. Wenn du das warst hast du doch den entsprechenden Auftrag, wenn es ein von dir beauftragter Bauunternehmer war hat er die Informationen und du hast das Gebäude mit HÜP von ihm gekauft, und damit ist er auch dein Ansprechpartner denn er hat den entsprechenden Auftrag für VF bestimmt noch denn er hat das ganze dann ja auch bezahlt.
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Re: Kabelanschluss Haus
Beauftragt und bezahlt, dann ist es ja seiner und er kann reinschauen. Im Zweifel hat er das Haus inclusive Hüp gekauft. Das ist alles Theorie was du erzählst, wer soll ihn hindern daran zu schrauben. Du sagts es selbst Strom und Wasserzähler sind verplombt und es existiert ein Vertrag wo auch der Eigentümer, Betreiber des Zählers hervorgeht. Das ist Erbsenzählerei und erzähl mir nicht das du dir ein Haus kaufst in das du einziehen willst und du würdest nicht selbst an den Hüp gehen um zu schauen ob was anliegt.Flole hat geschrieben: ↑03.12.2021, 16:26 Wenn es ein neues Gebäude ist dann hat doch jemand den HÜP beauftragt und auch bezahlt. Entweder warst du das oder ein von dir beauftragter Bauunternehmer. Wenn du das warst hast du doch den entsprechenden Auftrag, wenn es ein von dir beauftragter Bauunternehmer war hat er die Informationen und du hast das Gebäude mit HÜP von ihm gekauft, und damit ist er auch dein Ansprechpartner denn er hat den entsprechenden Auftrag für VF bestimmt noch denn er hat das ganze dann ja auch bezahlt.