Das hängt natürlich vom Inhalt der Vereinbarung ab! Einfach blind alles unterschreiben wo "Versorgungsvereinbarung" drüber steht weil "irgendwo im Internet steht man zahlt nichts" ist nicht.Alan Smith hat geschrieben: ↑16.02.2024, 20:24 Bei einer Versorgungsvereinbarung zahlt der Vermieter nichts.
Man sollte nicht immer alles glauben was irgendwelche Webseiten im Internet so verbreiten. Das gilt umso mehr dann, wenn diese Informationen angeblich für alle Kabelanbieter gelten sollen und der Autor selbst offensichtlich 0 Berührungspunkte mit der Thematik hat sondern sich das irgendwo draus zusammengereimt hat (hier scheinbar aus einer Vodafone Infowebseite, das es noch einige andere Kabelanbieter in Deutschland gibt hat man dabei mal völlig ignoriert). Andere Dinge beziehen sich offenbar auf andere Kabelanbieter, oder zumindest auf andere AGB als die alten Vodafone-AGB. Und so kommt dann so ein Blödsinn zustande:
Und das, nachdem man gerade noch geschrieben hat, dass es ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist geht, und plötzlich sind es dann 6 Monate Kündigungsfrist.Die Kündigung des Sammelvertrags muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter muss dem Kabelanbieter die Kündigung spätestens sechs Monate vor dem 30. Juni 2024 zukommen lassen.