Am 14.03.09 erkundigte ich mich im Internet unter www.kabeldeutschland.de Internetanbindungen. Ich bestellte telefonisch. Die Mitarbeiterin nahm zuerst meine persönlichen Daten auf und führte eine Verfügbarkeitsprüfung durch, anschließend stellte Sie mir einige Fragen bzgl. der verschiedenen Angebote. Wir einigten uns auf das Paket "Comfort". Nachdem noch ein Termin für die Installation ausgemacht wurde, war das Gespräch beendet.
Am 18.03.09 wurde die Einrichtung durch einen freundlichen, kompetenten und sehr sauber arbeitenden Techniker eines Subunternehmes von Kabel Deutschland abgeschlossen. Es wurde mir von dieser Person mitgeteilt, dass in den ersten Tage noch nicht die volle Bandbreite erreicht werden kann und ich maximal eine Woche warten soll bevor ich mich an die technische Kundenbetreuung wende.
Nachdem rund eine Woche später die vertraglich zugesicherte Bandbreite immernoch nicht erreicht werden konnte, rief ich die technische Kundenbetreuung von Kabel Deutschland an. Mir wurde mitgeteilt, dass die vertraglich zugesicherte Bandbreite überhaupt nicht erreicht werden könne, da in meinem Wohngebiet die hierfür notwendigen Ausbauarbeiten noch aktiv sind. Als voraussichtliche Fertigstellung wurde mir Anfang April genannt.
Nachdem am 6. April die vertraglich zugesicherte Bandbreite immernoch nicht erreicht werden konnte, rief ich erneut die technische Kundenbetreuung von Kabel Deutschland an. Ich erwähnte, dass ich diesbezgülich bereits angerufen hatte und fragte direkt nach dem Status der Ausbauarbeiten. Mir wurde mitgeteilt, dass diese immernoch aktiv sind und vorraussichtlich Anfang Mai abgeschlossen sein sollen und dass ich mit Einschränkungen in der - ohnehin eingeschränkten - verfügbaren Bandbreite rechen müsse.
Direkt nach dem Gespräch schrieb ich eine eMail an kundenservice@kabeldeutschland.de in der ich den Sachverhalt erläuterte und eine Erstattung der Grundgebühr für die Monate forderte, in denen die vertraglich zugesicherte Bandbreite Aufgrund technischer Aspekte nicht erreicht werden kann. Ich setze hierfür eine Frist von gesetzlich zulässigen sieben Werktagen. Diese eMail blieb bis heute unbeantwortet!
Zehn Tage nachdem ich diese eMail schrieb, also am 10. April, rief ich erneut die technische Kundenbetreuung von Kabel Deutschland an und erwähnte nochmals den Sachverhalt. Ich fragte auch nach einer Beschwerdemöglichkeit, bzw. wie ich eine Erstattung beschleunigen kann.
Aufgrund dessen leitete ich meine eMail vom 6. April weiter, ergänzte diese mit weiteren Ausführungen und fügte in den Betreff, so wie es mir die technische Kundenbetreuung riet, das Wort "BESCHWERDE" hinzu.
Erneut setze ich eine gesetzlich zulässige Frist von sieben Werktagen. Diese eMail blieb bis heute unbeantwortet.
Ein paar Fakten:
- Bis vor rund zwei Tagen erreichte ich Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 18 MBit/s, seit diesem Zeitpunkt beträgt die maximale Bandbreite konstant 8 MBit/s
- Das beste Ergebnis beim Speedtest von Kabel Deutschland zeigte eine Downloadgeschwindigkeit von rund 8 Mbit/s sowie eine Uploadgeschwindigkeit von rund 1,7 Mbit/s. Ein direkt nach Abschluss des Kabel Deutschland-Speedtests durchgeführte Speedtest auf www.speedtest.net (diverse Server in Deutschland, Östereich und Schweiz) ergaben eine Downloadgeschwindigkeit von rund 17 Mbit/s soewie eine Uploadgeschwindigkeit von rund 1,7 MBit/s.
Da Kabel Deutschland bisher meine eMail nicht beantwortet hat und bisher fröhlich Gebühren vom Konto angebucht hat, habe ich den Sachverhalt mit meinem Anwalt besprochen und dieser sagte mir, dass Kabel Deutschland des vorsätzlichen Betruges schuldhaft geworden ist; DENN: Obwohl Kabel Deutschland wusste, dass Aufgrund technischer Probleme, bzw. Arbeiten die beworbene, verkaufte und somit vertraglich zugesicherte Bandbreite NICHT erreicht werden kann, wurde während des Verkaufsgespräches zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen. Man könnte auch sagen, Kabel Deutschland hat wider besseren Wissens gehandelt.
Ob die Vertriebsabteilung oder die Mitarbeiterin hiervon wusste oder nicht spielt keine Rolle. Firmen sind vor dem Gesetz eine einzelne juristische Person, d.h. es wird nicht in Abteilungen unterteilt sondern nur in einzelne Firmen, d.h. wenn die technische Abteilung davon wusste, weiss es die ganze Firma.
Könnte die vertraglich zugesicherte Bandbreite annähernd erreicht werden (26 - 30 MBit/s), könnte man nicht reklamieren, da allerdings 1) bisher nie mehr als 55 % Bandbreite verfügbar waren, 2) die vertraglich zugesicherte Bandbreite so oder so nicht (Aufgrund von Ausbauarbeiten) erreicht werden konnte, 3) Kabel Deutschland weder während dem Verkaufsgespräch noch nachträglich aus Eigeninitiative noch nach Kontaktaufnahme durch den Kunden eine Entschuldigung/Information/Entschädigung mitteilte, ist das Vorgehen wie ich finde mehr als gerechtfertigt.
Ich warte nun noch eine Woche ab in der ich massiv per eMail, Post und Telefon mit Kabel Deutschland Kontakt aufnehme. Passiert dann allerdings nichts werde ich Montag nächster Woche Strafantrag stellen sowie den Verbraucherschutz, bzw. die Presse informieren.
Meckern oder handeln? - Ärger mit KD
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Meckern oder handeln? - Ärger mit KD
Träum weiter!mnbbg hat geschrieben: 4. Die Mitarbeiter im Callcenter sind doch sicher auch mal über ein Feedback zu ihrem verkauften Produkt froh
Die Frage ist, wohin die Mitarbeiter dieses Feedback weitergeben können. Dass sie es hören, ist das eine. Aber sie brauchen auch jemanden bei KD, den das interessiert.
Abgesehen davon ist es den Mitarbeitern im Callcenter unter Umständen sogar egal, wie das Produkt ankommt. Denn die Callcenter sind wahrscheinlich extern, KD ist für das Callcenterunternehmen "just another" Auftrag, und der wird abgearbeitet. Da gibt es eine Software und ein Handbuch für die Angestellten, wie sie sich bei einem Anruf über die KD-Nummer zu melden haben. Die mentale Bindung zur Firma KD ist da wahrscheinlich sehr gering, wenn sie überhaupt vorhanden ist.
Natürlich sollte KD selbst Interesse daran haben, zu erfahren, wie ihr Produkt ankommt. Wenn das gewollt ist, dann könnte man auch einen Link schicken, wie es einige Onlineversandhäuser machen, auf dem man dann zur Bestellung oder zum Produkt Bewertungen abgeben kann. In einem ersten Schritt könnte man sogar die Kunden bei der Bestellung darauf hinweisen, dass Gebiet X momentan gerade ausgebaut wird und es eine zeitlang Probleme geben kann.
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Re: Meckern oder handeln? - Ärger mit KD
So hart das für Dich jetzt klingt (und für Dich sicherlich mit viel Arbeit verbunden ist): Bitte zitiere wörtlich genau die Stelle Deines Vertrages, die Du hier meinst. Danke.an3k hat geschrieben:Nachdem am 6. April die vertraglich zugesicherte Bandbreite immernoch nicht erreicht werden konnte,
So hart das jetzt für Dich schonwieder sein mag: Bitte nenne das Gesetz mit korrektem Namen, in dem das steht und zitiere den Paragraphen, auf den Du Dich beziehst ...an3k hat geschrieben: Ich setze hierfür eine Frist von gesetzlich zulässigen sieben Werktagen.
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Re: Meckern oder handeln? - Ärger mit KD
ich versuch mal einzuspringen , wenn meine Ausführungen falsch sind , möge mich der Postersteller berichtigen :
zu 1.) vielleicht wurde ihm eine bestimmte Geschwindigkeit mündlich zugesichert und er kann dies beweisen..., ich habe allerdings den Vertrag nicht wortwörtlich im Kopf , ob dort der Passus "mündliche Abreden bedürfen der Schriftform" enhalten ist..
zu 2.)gemeint sind sicher http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 016:DE:PDF oder http://bundesrecht.jurmatix.de/bundesre ... __323.html , wobei dort keine Frist definiert ist , sie muss nur "angemessen" sein.
"de fakto" hat sich eine Frist von 14 Tagen eingebürgert.
MfG healer
zu 1.) vielleicht wurde ihm eine bestimmte Geschwindigkeit mündlich zugesichert und er kann dies beweisen..., ich habe allerdings den Vertrag nicht wortwörtlich im Kopf , ob dort der Passus "mündliche Abreden bedürfen der Schriftform" enhalten ist..
zu 2.)gemeint sind sicher http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 016:DE:PDF oder http://bundesrecht.jurmatix.de/bundesre ... __323.html , wobei dort keine Frist definiert ist , sie muss nur "angemessen" sein.
"de fakto" hat sich eine Frist von 14 Tagen eingebürgert.
MfG healer
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Re: Meckern oder handeln? - Ärger mit KD
Bleibt dann noch die allseits gehasste Formulierung "bis zu" ...
Wenn die reduzierte Lei(s)tungsgeschwindigkeit allein für eine Kündigung wegen Vertragsverletzung reichen würde gäb es manchen Beitrag weniger hier.
Und der Vorsatz des Betruges dem Unternehmen nachzuweisen, wird auch nicht únbedingt einfach sein. Dazu müßten Beweise vorliegen, daß genau in diesem Segment die angebotene Leistung deutlich und dauerhaft unterschritten wird. Das jedoch dem "Verkäufer" nachzuweisen, der keinen Einblick in die technischen Vorraussetzungen am Erfüllungsort hat wird m.E unmöglich.
Bleibt halt nur der Weg über die allgemeine Leistungsfähigkeit und ein Wandel - oder aber über den Rechtsweg eine außerordentliche Lösung zu erstreiten. Zu einem Grundsatzentscheid wird es auch hier sicher nicht kommen.
Wenn die reduzierte Lei(s)tungsgeschwindigkeit allein für eine Kündigung wegen Vertragsverletzung reichen würde gäb es manchen Beitrag weniger hier.
Und der Vorsatz des Betruges dem Unternehmen nachzuweisen, wird auch nicht únbedingt einfach sein. Dazu müßten Beweise vorliegen, daß genau in diesem Segment die angebotene Leistung deutlich und dauerhaft unterschritten wird. Das jedoch dem "Verkäufer" nachzuweisen, der keinen Einblick in die technischen Vorraussetzungen am Erfüllungsort hat wird m.E unmöglich.
Bleibt halt nur der Weg über die allgemeine Leistungsfähigkeit und ein Wandel - oder aber über den Rechtsweg eine außerordentliche Lösung zu erstreiten. Zu einem Grundsatzentscheid wird es auch hier sicher nicht kommen.
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Re: Meckern oder handeln? - Ärger mit KD
Es ist leider so, dass man auf eine Antwort vom KD-Support mitunter bis zu acht Wochen warten muss, sofern überhaupt geantwortet wird.an3k hat geschrieben: Zehn Tage nachdem ich diese eMail schrieb, also am 10. April, rief ich erneut die technische Kundenbetreuung von Kabel Deutschland an und erwähnte nochmals den Sachverhalt. Ich fragte auch nach einer Beschwerdemöglichkeit, bzw. wie ich eine Erstattung beschleunigen kann.
Aufgrund dessen leitete ich meine eMail vom 6. April weiter, ergänzte diese mit weiteren Ausführungen und fügte in den Betreff, so wie es mir die technische Kundenbetreuung riet, das Wort "BESCHWERDE" hinzu.
Erneut setze ich eine gesetzlich zulässige Frist von sieben Werktagen. Diese eMail blieb bis heute unbeantwortet.
Ebenso sind diese Antworten dann selten auf das eigentliche Problem bezogen, sondern teilen lediglich mit, dass man von dem Bandbreitenproblem wisse und an der Behebung arbeite. Ferner noch ein paar Standarttipps, die Du auch beim KD-Speedtest nachlesen kannst.
Ich denke, dass dies genau das ist, was viele Kunden auf die Palme bringt.
Wichtig ist: Alle Beschwerden dokumentieren, mit Zeit und Text, um im juristischen Ernstfall nachweisen zu können, dass KD seinen Pflichten nicht nachkommt.
Das Problem ist, dass KD keine vertragliche Zusage bezüglich der Downloadgeschwindigkeit macht, sondern lediglich eine Werbeaussage, die da lautet: ...bis zu 32Mbit/s.an3k hat geschrieben: Ein paar Fakten:
- Bis vor rund zwei Tagen erreichte ich Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 18 MBit/s, seit diesem Zeitpunkt beträgt die maximale Bandbreite konstant 8 MBit/s
- Das beste Ergebnis beim Speedtest von Kabel Deutschland zeigte eine Downloadgeschwindigkeit von rund 8 Mbit/s sowie eine Uploadgeschwindigkeit von rund 1,7 Mbit/s. Ein direkt nach Abschluss des Kabel Deutschland-Speedtests durchgeführte Speedtest auf http://www.speedtest.net (diverse Server in Deutschland, Östereich und Schweiz) ergaben eine Downloadgeschwindigkeit von rund 17 Mbit/s soewie eine Uploadgeschwindigkeit von rund 1,7 MBit/s.
Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, ob es schon Gerichtsprozesse gab, die klärten, wie weit der eigentliche Download von dem Werbeversprechen entfernt liegen darf.
Sollte jemand Infos dazu haben, bitte POSTEN!!!
Das Problem geht eigentlich von der Politik aus, die sich bisher weigert, diesbezüglich eine Verordnung zu erlassen, wie es bei anderen Produkten längst üblich ist.
Bei mir lag/liegt der Fall ähnlich. Als KD im März mit mir einen Vertrag schloss, gab es in meinem PLZ-Bereich eine Störung, deren Behebung bis Mitte Mai dauern sollte. Du bist also kein Einzelfall.an3k hat geschrieben: Da Kabel Deutschland bisher meine eMail nicht beantwortet hat und bisher fröhlich Gebühren vom Konto angebucht hat, habe ich den Sachverhalt mit meinem Anwalt besprochen und dieser sagte mir, dass Kabel Deutschland des vorsätzlichen Betruges schuldhaft geworden ist; DENN: Obwohl Kabel Deutschland wusste, dass Aufgrund technischer Probleme, bzw. Arbeiten die beworbene, verkaufte und somit vertraglich zugesicherte Bandbreite NICHT erreicht werden kann, wurde während des Verkaufsgespräches zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen. Man könnte auch sagen, Kabel Deutschland hat wider besseren Wissens gehandelt.
Ob die Vertriebsabteilung oder die Mitarbeiterin hiervon wusste oder nicht spielt keine Rolle. Firmen sind vor dem Gesetz eine einzelne juristische Person, d.h. es wird nicht in Abteilungen unterteilt sondern nur in einzelne Firmen, d.h. wenn die technische Abteilung davon wusste, weiss es die ganze Firma.
Was den Strafantrag angeht, so könnten sich lediglich jene anschließen, die ebenso betroffen sind und sich den juristischen Weg per Anwalt leisten können.an3k hat geschrieben: Könnte die vertraglich zugesicherte Bandbreite annähernd erreicht werden (26 - 30 MBit/s), könnte man nicht reklamieren, da allerdings 1) bisher nie mehr als 55 % Bandbreite verfügbar waren, 2) die vertraglich zugesicherte Bandbreite so oder so nicht (Aufgrund von Ausbauarbeiten) erreicht werden konnte, 3) Kabel Deutschland weder während dem Verkaufsgespräch noch nachträglich aus Eigeninitiative noch nach Kontaktaufnahme durch den Kunden eine Entschuldigung/Information/Entschädigung mitteilte, ist das Vorgehen wie ich finde mehr als gerechtfertigt.
Ich warte nun noch eine Woche ab in der ich massiv per eMail, Post und Telefon mit Kabel Deutschland Kontakt aufnehme. Passiert dann allerdings nichts werde ich Montag nächster Woche Strafantrag stellen sowie den Verbraucherschutz, bzw. die Presse informieren.
Was Presse und Verbraucherschutz angeht, so würde ich alle Betroffenen raten, eine Interessengemeinschaft zu bilden.
Je mehr sich dem anschließen, desto bereiter werden Presse und Verbraucherschutz sein, sich der Sache anzunehmen.
Da mein Internetzugang seit gut einer Woche (bis auf kleinere Aussetzer/Lags) funktioniert, kann ich mich an direkten Aktionen nur beschränkt beteiligen.
Aber hier Unterstützung leisten und der Presse, bzw. anderen Kunden von meinen Erfahrungen berichten, kann ich natürlich immer noch. Schließlich bin ich KD-Kunde und habe ein Interesse daran, dass die geringen Standards in Sachen Netzstabilität und Kundenservice angehoben werden.
Anders als hier bereits behauptet wurde, bin ich also keinesfalls raus aus diesem Thema!!!
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Re: Meckern oder handeln? - Ärger mit KD
Das stimmt, jedoch ist es möglich, auf dem juristischen Wege zu klären, wie weit Werbeversprechen und Realität auseinanderliegen dürfen.Bubblegum hat geschrieben:Bleibt dann noch die allseits gehasste Formulierung "bis zu" ...
Wenn die reduzierte Lei(s)tungsgeschwindigkeit allein für eine Kündigung wegen Vertragsverletzung reichen würde gäb es manchen Beitrag weniger hier.
Ich hatte bisweilen einen Download, der unter 1Mbit/s lag und hinzu kommt, dass bei vielen Betroffenen die Leitung zu den Hauptzeiten komplett zusammenbricht.
Ich bin kein Jurist, aber ich würde meinen, dass dies nicht durch die Formulierung "bis zu" abgedeckt wird.
Wichtig wäre nur, nachzuweisen, dass es sich eben nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem von KD.
Noch einmal, ich bin kein Jurist, aber der Poststeller nimmt genau darauf Bezug und zitiert dabei - wie er sagt - seinen Anwalt.Bubblegum hat geschrieben: Und der Vorsatz des Betruges dem Unternehmen nachzuweisen, wird auch nicht únbedingt einfach sein. Dazu müßten Beweise vorliegen, daß genau in diesem Segment die angebotene Leistung deutlich und dauerhaft unterschritten wird. Das jedoch dem "Verkäufer" nachzuweisen, der keinen Einblick in die technischen Vorraussetzungen am Erfüllungsort hat wird m.E unmöglich.
KD wusste offensichtlich, dass die volle Bandbreite in seinem Bereich nicht zu erreichen ist (bei Installation schon darauf hingewiesen, dass es eine Woche dauern wird, bis Bandbreite verfügbar ist) und vertröstete ihn diesbezüglich dann mehrfach.
Er ist übrigens auch kein Einzelfall, weil es bei mir (nachweislich!!!) in ähnlicher Form ablief.
Glaubt man dem Anwalt des Poststellers, so ist ein Unternehmen als juristische Person zu betrachten, weshalb es belanglos ist, ob der "Verkäufer" von der Störung wusste.
Verträge abzuschließen, die man voraussichtlich nicht erfüllen kann, nur um sich daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen (nach dem Motto: Wenn ich den Kunden vertraglich binde, kann es kein anderer), ist juristisch definitiv nicht ohne Gewicht!
Wenn sich nicht genug Leute zusammenfinden, dann sicherlich nicht.Bubblegum hat geschrieben:
Bleibt halt nur der Weg über die allgemeine Leistungsfähigkeit und ein Wandel - oder aber über den Rechtsweg eine außerordentliche Lösung zu erstreiten. Zu einem Grundsatzentscheid wird es auch hier sicher nicht kommen.
Wenn sich jedoch nur ein Bruchteil der Betroffen zusammenschließt, halte ich es für möglich, einen Wandel einzuleiten, sei es ein Grundsatzentscheid auf dem juristischen Weg oder über Druck durch Öffentlichkeitsarbeit.
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Re: Meckern oder handeln? - Ärger mit KD
Mir wurde nichts besonderes zugesichert, ich bin sozusagen wie jeder andere Kunde auch. Mir wurde also "nur" per Werbung auf der Webseite von Kabel Deutschland als auch in den Vertragsunterlagen zugesichert, ich könne bis zu 32 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit erreichen. Ob nun mit "bis zu" oder ohne spielt keine Rolle, da ich unabhängig der Formulierung nicht einmal 28 Mbit/s erreichen kann, da eben die Infrastruktur von Kabel Deutschland hierfür noch nicht ausgebaut ist und genau das ist der Knackpunkt!Healer hat geschrieben:ich versuch mal einzuspringen , wenn meine Ausführungen falsch sind , möge mich der Postersteller berichtigen :
zu 1.) vielleicht wurde ihm eine bestimmte Geschwindigkeit mündlich zugesichert und er kann dies beweisen..., ich habe allerdings den Vertrag nicht wortwörtlich im Kopf , ob dort der Passus "mündliche Abreden bedürfen der Schriftform" enhalten ist..
Gut möglich Es gibt so viele Gesetze und Bücher, da weiss man nicht unbedingt wo genau der Passus steht. Wichtig ist allerdings auch (vorerst) nur zu wissen was in irgendeinem dieser Bücher steht oder nicht. Man muss ja auch nicht wissen wo geschrieben steht, dass Mord verboten ist, man muss nur wissen dass er es ist Um das "Wo" kümmern sich dann die AnwälteHealer hat geschrieben:zu 2.)gemeint sind sicher http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 016:DE:PDF oder http://bundesrecht.jurmatix.de/bundesre ... __323.html , wobei dort keine Frist definiert ist , sie muss nur "angemessen" sein.
"de fakto" hat sich eine Frist von 14 Tagen eingebürgert.
Glücklicherweise ist diese Formulierung egal, siehe oben.Bubblegum hat geschrieben:Bleibt dann noch die allseits gehasste Formulierung "bis zu" ...
Kommt ganz darauf an wie stark und warum die Lei(s)tungsgeschwindigkeit reduziert ist. Wie ich schrieb könnte man nichts unternehmen, wenn man 26 -30 Mbit/s erreichen würde, das liegt innerhalb der Toleranz. 32 Mbit/s kann eh niemand erreichen, da hiervon noch Bandbreite für Protokolldaten, etc. abzuziehen sind, d.h. 30 - 31 Mbit/s wären schon Vollauslastung.Bubblegum hat geschrieben:Wenn die reduzierte Lei(s)tungsgeschwindigkeit allein für eine Kündigung wegen Vertragsverletzung reichen würde gäb es manchen Beitrag weniger hier.
Pauschal und grob gesagt kann man rechtliche Schritte einleiten, wenn weniger als 75% der vertraglich zugesicherten Bandbreite erreicht werden können. Sinnvoll und Logisch ist es alle möglichen Speedtests zu unterschiedlichen Zeiten durchzuführen, dann erhält man ein recht genaues Ergebnis. Kabel Deutschland wird sich aber mit aller Wahrscheinlichkeit nur auf deren eigenen Speedtest berufen was zu unser aller Vorteil sein dürfte, denn wie ich schrieb erreiche ich bei diesem die schlechtesten Ergebnisse überhaupt, während andere Speedtests gleichzeitig viel bessere Ergebnisse liefern.
Die technische Kundenbetreuung einfach mal per eMail anschreiben Und sollte es vor Gericht gehen, hat KDG eh keine Chance mehr es zu verheimlichen. Dem Verkäufer muss ich es nicht nachweisen, es reicht wenn ich nachweisen kann, dass die Firma von diesem Umstand wusste. Für die interne Kommunikation ist die Firma selbst verantwortlich!Bubblegum hat geschrieben:Und der Vorsatz des Betruges dem Unternehmen nachzuweisen, wird auch nicht únbedingt einfach sein. Dazu müßten Beweise vorliegen, daß genau in diesem Segment die angebotene Leistung deutlich und dauerhaft unterschritten wird. Das jedoch dem "Verkäufer" nachzuweisen, der keinen Einblick in die technischen Vorraussetzungen am Erfüllungsort hat wird m.E unmöglich.
Bleibt halt nur der Weg über die allgemeine Leistungsfähigkeit und ein Wandel - oder aber über den Rechtsweg eine außerordentliche Lösung zu erstreiten. Zu einem Grundsatzentscheid wird es auch hier sicher nicht kommen.
Wenn es so wäre, dass nur weil es der Verkäufer nicht wusste einem keine rechtlichen Schritte möglich sind, dann könnte man ja eine Firma gründen die eigentlich keine Leistung anbietet, Verkäufer beschäftigen die davon nichts wissen und fröhlich die ersten Monate Grundgebühr einziehen.
Vor etlichen Jahren wurde genau hierfür ein neues Gesetz eingeführt (oder ein altes geändert). War groß in der Presse.Bluesmaker hat geschrieben:Das Problem ist, dass KD keine vertragliche Zusage bezüglich der Downloadgeschwindigkeit macht, sondern lediglich eine Werbeaussage, die da lautet: ...bis zu 32Mbit/s.
Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, ob es schon Gerichtsprozesse gab, die klärten, wie weit der eigentliche Download von dem Werbeversprechen entfernt liegen darf.
Sollte jemand Infos dazu haben, bitte POSTEN!!!
Das Problem geht eigentlich von der Politik aus, die sich bisher weigert, diesbezüglich eine Verordnung zu erlassen, wie es bei anderen Produkten längst üblich ist.
Werbeaussagen sind Vertragsbestandteil! Wegen dem "bis zu" siehe ganz oben
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- Forenmutti
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- Registriert: 31.12.2008, 02:50
Re: Meckern oder handeln? - Ärger mit KD
Bei Dir vielleicht ja. Bei mir hab ich etwa 20 - 30 Mbit (mehrere große Browserdownloads/Speedtests usw) - aber Kabel Deutschland zeigt mir hartnäckig um die 60 Mbit an. Ich hab das schon mehrfach probiert weil ich erst an eine Einzelstörung dachte. Aber is nicht *gg*.an3k hat geschrieben:Healer hat geschrieben:i Kabel Deutschland wird sich aber mit aller Wahrscheinlichkeit nur auf deren eigenen Speedtest berufen was zu unser aller Vorteil sein dürfte, denn wie ich schrieb erreiche ich bei diesem die schlechtesten Ergebnisse überhaupt, während andere Speedtests gleichzeitig viel bessere Ergebnisse liefern.
Liegts an Firefox? (aktuellste Version, enige Plug-Ins) - Ich werd das nochmal testen (mit Opera, IE 8 und so)... jedenfalls ist der KD-Speedtest für mich ne Art Betrug weil der viel zu hoch zeigt (was ich ja nicht gebucht hab, was überhaupt erst eingeführt werden soll).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.