Hier dreht sich alles um die aktuell von Vodafone Kabel Deutschland, von Vodafone West bzw. im Rahmen der eazy-Tarife verschickten Kabelrouter der Marken Arris, CommScope, Technicolor, Compal, Sagemcom und Hitron sowie um die SuperWLAN-Produkte von Vodafone. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf diese Produkte zurückzuführen ist!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
ThoDI hat geschrieben:Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Modems durch die MAC Adresse am Kabelanschluss gebunden sind und ein anderes Modem an meinem Anschluss nur eingeschränkt funktionieren würde.
Stimmt das ?
Nein, das stimmt nicht. Es funktioniert nicht nur eingeschränkt, sondern gar nicht.
Danke für die schnelle Antwort !
Würde ein Modem von Kabeldeutschland bei einen anderen Kabelnetzbetreiber funktionieren ? Und warum
werden dann diese Modems bei Ebay gekauft wenn man nichts damit anfangen kann ?
Oder er hat es zu spät zurückgeschickt und möchte jetzt auf diese Art sein Geld wieder rein kriegen, welches ihm der Kabelanbieter dafür abgezogen hat.
koaschten hat geschrieben:Weil da jemand sein LEIHGERÄT UNRECHTMÄSSIG veräussert.
Beim Hitron bin ich mir nicht so sicher, ob diese nicht auch auf dem freien Markt verkauft werden.
Wenn nicht in Deutschland, so vielleicht im Ausland.
koaschten hat geschrieben:Ich möchte ja auch lieber an das Gute im Menschen glauben MB-Berlin, aber bei Auktionen wie diese: http://www.ebay.de/itm/Hitron-WLAN-Kabe ... 0857131088 fällt mir das wohl verständlicherweise schwer.
Hier ist die Quelle offensichtlich.
Aber es war auch nur als Hinweis gemeint, dass es dieses geben KÖNNTE.
Freigeschaltet bekommt man es dann aber trotzdem nicht.
MB-Berlin hat geschrieben:Hier ist die Quelle offensichtlich.
Nicht nur das. Der Hinweis "Bitte informieren Sie sich vor Abgabe eines Gebotes inwiefern der Router bei Ihren (sic!) Internetanbieter eingesetzt werden kann." ist ja schon mal sehr hinterfotzig.
Kunterbunter hat geschrieben:Der Hinweis "Bitte informieren Sie sich vor Abgabe eines Gebotes inwiefern der Router bei Ihren (sic!) Internetanbieter eingesetzt werden kann." ist ja schon mal sehr hinterfotzig.
Leider aber genau der Satz, der die spätere Rückgabe ausschließt.