KD & das 6360Cable Drama
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Re: KD & das 6360Cable Drama
Zum Thema Eigentum: Soweit die Box vom Veräußerer nicht geklaut wurde oder bei KD verloren ging und der Käufer keinerlei Argwohn hatte, ist das Eigentum auf ihn übergegangen.
Re: KD & das 6360Cable Drama
Der gutgläubige Eigentumserwerb tritt nicht ein, wenn die veräußerte Sache dem tatsächlichen Eigentümer:BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Zum Thema Eigentum: Soweit die Box vom Veräußerer nicht geklaut wurde oder bei KD verloren ging und der Käufer keinerlei Argwohn hatte, ist das Eigentum auf ihn übergegangen.
gestohlen wurde,
verloren gegangen,
oder sonst abhanden gekommen ist.
http://www.rechtslexikon-online.de/Gutg ... rwerb.html
Die widerrechtliche Nichtrückgabe einer geliehenen Box würde ich als "sonst abhanden gekommen" sehen!
Aber egal jetzt wie die Rechtslage ist, KDG wird so eine Box nicht freischalten!
Die Freischaltung auch nur einer einzigen "Kundeneigentums-Box" würde ein Präzedenzfall mit
unabschätzbaren Folgen für KDG schaffen!
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Re: KD & das 6360Cable Drama
Auf meinen zugesagten Rückruf warte ich auch immer noch
Naja, warum sollten Sie das auch tun. Ich will ja was denen...
Naja, warum sollten Sie das auch tun. Ich will ja was denen...
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Re: KD & das 6360Cable Drama
können wir das thema jetzt bitte, bitte abschließen ?