Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
So ich hoffe icc hab nix verkehrtes gemacht
Die Lastschrift habe ich zurückbuchen lassen da ich KD ja die EZE entzogen hatte. Im Anschluss habe ich aber sofort die offene Rechnung überwiesen damit es nachher net heisst ich würde meine Rechnungen nicht bezahlen.
Dies habe ich KD dann auch per Email mitgeteilt. Die nerven für einen Anruf um mich wieder mit denen rumzuärgern hatte ich heute nicht.
So , ich weiss jetzt nicht ob ich an einen dummen Zufall glauben soll aber seit 2 Stunden geht hier an Geschwindigkeit gar nix mehr. da ist ein 56 k Modem ja noch schneller....
Nur Zufall oder wird KD jetzt doch böse? Aufgefallen ist es weil kein Seitenaufbau vorhanden war, ich ausm TS3 andauernd rausflog und seit einer Stunde versuche über Steam ein Spiel zu downloaden und der man gerade jetzt mittlerweile 125 MB runtergeladen hat.....
Die Lastschrift habe ich zurückbuchen lassen da ich KD ja die EZE entzogen hatte. Im Anschluss habe ich aber sofort die offene Rechnung überwiesen damit es nachher net heisst ich würde meine Rechnungen nicht bezahlen.
Dies habe ich KD dann auch per Email mitgeteilt. Die nerven für einen Anruf um mich wieder mit denen rumzuärgern hatte ich heute nicht.
So , ich weiss jetzt nicht ob ich an einen dummen Zufall glauben soll aber seit 2 Stunden geht hier an Geschwindigkeit gar nix mehr. da ist ein 56 k Modem ja noch schneller....
Nur Zufall oder wird KD jetzt doch böse? Aufgefallen ist es weil kein Seitenaufbau vorhanden war, ich ausm TS3 andauernd rausflog und seit einer Stunde versuche über Steam ein Spiel zu downloaden und der man gerade jetzt mittlerweile 125 MB runtergeladen hat.....
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Doch. Auch wenn Du im Recht bist, hättest Du den Betrag nicht zurück buchen dürfen. Dadurch hast Du nach Auffassung von KDG deine Rechnung nicht bezahlt und offenbar wurde dein Zugang jetzt auf ein Minimum reduziert.Alkanere hat geschrieben:So ich hoffe icc hab nix verkehrtes gemacht
Die Lastschrift habe ich zurückbuchen lassen da ich KD ja die EZE entzogen hatte. Im Anschluss habe ich aber sofort die offene Rechnung überwiesen damit es nachher net heisst ich würde meine Rechnungen nicht bezahlen.
Du hättest abwarten sollen, bis KDG dir bestätigt, dass du deine Rechnungen zukünftig per Überweisung bezahlst. Zzgl. einer Bearbeitungsgebühr.Alkanere hat geschrieben: Dies habe ich KD dann auch per Email mitgeteilt. Die nerven für einen Anruf um mich wieder mit denen rumzuärgern hatte ich heute nicht.
Tja, siehe oben...Alkanere hat geschrieben: So , ich weiss jetzt nicht ob ich an einen dummen Zufall glauben soll aber seit 2 Stunden geht hier an Geschwindigkeit gar nix mehr. da ist ein 56 k Modem ja noch schneller....
Nur Zufall oder wird KD jetzt doch böse? Aufgefallen ist es weil kein Seitenaufbau vorhanden war, ich ausm TS3 andauernd rausflog und seit einer Stunde versuche über Steam ein Spiel zu downloaden und der man gerade jetzt mittlerweile 125 MB runtergeladen hat.....
Durch die Rückbuchung des Betrages wurden bei KDG Prozesse ausgelöst, die dazu führen dass dein Internet-Zugang gedrosselt wird.
Wie gesagt, auch wenn Du im Recht bist oder glaubst im Recht zu sein, hast Du jetzt etwas mehr Stress am Hals.
Gruß
Andreas
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Gesperrt wird erst nach Anmahnung eines offenen Rechnungsbetrages. Also hat die Rückbuchung nichts damit zu tun.
Die Rückbuchung hat lediglich zur Folge, dass aktuell 7,50 Euro offen sind. Nämlich die Pauschale der Lastschriftrückgabe, die sicherlich nicht mit überwiesen wurde.
Wobei mir der Sinn der Lastschriftrückgabe mit gleichzeitiger Überweisung des Rechnungsbetrages nicht wirklich verständlich ist. In diesem Fall hätte es vollkommen gereicht, wenn du die Einzugsermächtigung ab sofort entzogen hättest.
Die Rückbuchung hat lediglich zur Folge, dass aktuell 7,50 Euro offen sind. Nämlich die Pauschale der Lastschriftrückgabe, die sicherlich nicht mit überwiesen wurde.
Wobei mir der Sinn der Lastschriftrückgabe mit gleichzeitiger Überweisung des Rechnungsbetrages nicht wirklich verständlich ist. In diesem Fall hätte es vollkommen gereicht, wenn du die Einzugsermächtigung ab sofort entzogen hättest.
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Scraby hat geschrieben:Gesperrt wird erst nach Anmahnung eines offenen Rechnungsbetrages. Also hat die Rückbuchung nichts damit zu tun.
Die Rückbuchung hat lediglich zur Folge, dass aktuell 7,50 Euro offen sind. Nämlich die Pauschale der Lastschriftrückgabe, die sicherlich nicht mit überwiesen wurde.
Wobei mir der Sinn der Lastschriftrückgabe mit gleichzeitiger Überweisung des Rechnungsbetrages nicht wirklich verständlich ist. In diesem Fall hätte es vollkommen gereicht, wenn du die Einzugsermächtigung ab sofort entzogen hättest.
Hallo scraby ,
die Einzugsermächtigung habe ich KD ja schon am 16.01.2013 entzogen zeitgleich mit der sofortigen Kündigung des Vertrages. Da mir aber getickert wurde (falls es dann doch zum Rae geht) das ich nicht eigenmächtig einen offenen Betrag stehen lassen kann bzw die Rechnung weiterhin erstmal bezahlt werden muss , habe ich dies getan indem ich danach die Überweisung getätigt habe.
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Sorry hatte vorher (allem Anschein nach genau wie der Bearbeiter bei Kabel Deutschland) überlesen, dass du deine Einzugsermächtigung schon schriftlich entzogen hattest und man dies nicht bearbeitet hat. In diesem Fall ist die Lastschriftrückgabe gerechtfertigt.
Schreib eine kurze E-Mail und bitte aus diesem Grund um Korrektur der Rücklastschriftpauschale.
trotz Entzug meiner Einzugsermächtigung mit E-Mail vom 16.01.2013 - deren Bearbeitung Sie am 16.01.2013 bestätigt haben - wurde das monatliche Entgelt erneut per Lastschrift eingezogen. Da Ihnen zu diesem Zeitpunkt keine Einzugsermächtigung mehr vorlag, erfolgte eine Lastschriftrückgabe. Ich bitte Sie daher, die Pauschale der Lastschriftrückgabe zu korrigieren. Das monatliche Entgelt wurde meinerseits zur Zahlung angewiesen.
Schreib eine kurze E-Mail und bitte aus diesem Grund um Korrektur der Rücklastschriftpauschale.
trotz Entzug meiner Einzugsermächtigung mit E-Mail vom 16.01.2013 - deren Bearbeitung Sie am 16.01.2013 bestätigt haben - wurde das monatliche Entgelt erneut per Lastschrift eingezogen. Da Ihnen zu diesem Zeitpunkt keine Einzugsermächtigung mehr vorlag, erfolgte eine Lastschriftrückgabe. Ich bitte Sie daher, die Pauschale der Lastschriftrückgabe zu korrigieren. Das monatliche Entgelt wurde meinerseits zur Zahlung angewiesen.
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Huhu Scraby
hey nix sorry alles gut bin ja froh das ich hier auf Hilfe stoße , da kann man auch mal was überlesen. Email habe ich auch schon rausgeschickt Nun Emailbestätigung bekommen und Info das schriftliche Post auf dem Weg ist. Die wollen nun sicherlich eine neue Einzugsermächtigung haben *lol*
hey nix sorry alles gut bin ja froh das ich hier auf Hilfe stoße , da kann man auch mal was überlesen. Email habe ich auch schon rausgeschickt Nun Emailbestätigung bekommen und Info das schriftliche Post auf dem Weg ist. Die wollen nun sicherlich eine neue Einzugsermächtigung haben *lol*
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Nee, du bekommst erst Mal ne Pappierrechnung. Deine Rücklastschrift wird automatisch so ausgelegt, dass du nur noch manuell überweisen willst.
Dafür bekommst du nun in Zukunft 3€ berechnet:
1,50€ für die Papierrechnung
1,50€ für den Mehraufwand bei Überweisungen
und vermutlich berechnen sie dir auch 7,50€ Rücklastschriftgebühr.
Viel Spass beim nun folgenden Schriftverkehr, wenn du dass wieder auf Einzugsermächtigung umstellen und die insgesamt 10,50€ wieder gestrichen haben willst.
Dafür bekommst du nun in Zukunft 3€ berechnet:
1,50€ für die Papierrechnung
1,50€ für den Mehraufwand bei Überweisungen
und vermutlich berechnen sie dir auch 7,50€ Rücklastschriftgebühr.
Viel Spass beim nun folgenden Schriftverkehr, wenn du dass wieder auf Einzugsermächtigung umstellen und die insgesamt 10,50€ wieder gestrichen haben willst.
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
@mason
Das mit dem mehraufwand wegen überweisung könnt ich ja noch nachvollziehen
Aber wieso papierrechnung? Bislang immer eine onlinerechnung bekommen warum sollte man nicht nach der überweisen können?
Für die entstandene Kosten falls die aufkommen kann ich nix da Sie die selber verschuldet haben durch den einzug der trotz entzug durchgeführt wurde. Oder hab ich nun auch dort die falsche Sichtweise?
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Das mit dem mehraufwand wegen überweisung könnt ich ja noch nachvollziehen
Aber wieso papierrechnung? Bislang immer eine onlinerechnung bekommen warum sollte man nicht nach der überweisen können?
Für die entstandene Kosten falls die aufkommen kann ich nix da Sie die selber verschuldet haben durch den einzug der trotz entzug durchgeführt wurde. Oder hab ich nun auch dort die falsche Sichtweise?
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
2 Sachen sehe ich da:Alkanere hat geschrieben: Oder hab ich nun auch dort die falsche Sichtweise?
1. Wann wurde die Rechnung überhaupt erstellt, welche jetzt abgebucht wurde?
Vor oder nach dem Entzug der Einzugsermächtigung?
2. zur Bearbeitung des Entzugs der Einzugsermächtigung müßte man der KDG schon ein paar Tage Zeit geben.
Oder kam wirklich am gleichen Tag eine Mail:"wir haben es bearbeitet"? Normalerweise kommt gleich die Mail:"Wir haben Ihre Mail erhalten."
Das soll rechtliche Ursachen haben (wurde uns jedenfalls erzählt).Alkanere hat geschrieben:Aber wieso papierrechnung?
Das kann man im Kundenportal aber wieder auf Online umstellen.
Bei Überweisung allerdings nicht lange in Urlaub fahren. Die 2 Wochen Mahnfrist sind schnell um.
MB-Berlin
VBE-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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Re: Habe ich die Möglichkeit zu kürzen?
Ich hatte KDG mal die Einzugsermächtigung entzogen. Sowohl per Fax als auch per Einschreiben.MB-Berlin hat geschrieben: 2. zur Bearbeitung des Entzugs der Einzugsermächtigung müßte man der KDG schon ein paar Tage Zeit geben.
Oder kam wirklich am gleichen Tag eine Mail:"wir haben es bearbeitet"? Normalerweise kommt gleich die Mail:"Wir haben Ihre Mail erhalten."
3 Wochen später wurde die nächste Rechnung abgebucht. Eine Bestätigung, dass es bearbeitet wurde, hatte ich 6 Wochen später noch nicht, aber dafür eine 2. unerlaubte Abbuchung.
Waren also mehr als ein paar Tage Zeit. Aber ich falle wohl unter die sogennanten Einzelfälle.
Ungezählte Mails später war ich aber aus dem Vertrag raus und KDG hat "aus Kulanz" auf die Rücklastschriftgebühren so wie die Gebühren für ungewollte Papierrechnung verzichtet.