McMurphy hat geschrieben:Dann war das Vorgehen wohl doch nicht in Ordnung. Na sowas...
Naja, die Strafe ist jetzt erstmal dafür, dass UM die Landesmedienanstalt nicht rechtzeitig über dieses Vorgehen informiert hat. Über die Frage, ob die Partagierung an sich rechtens ist, wird erst noch entschieden.
Rückgängig machen wird man es aber wohl sowieso nicht mehr, ist ja auch gar nicht möglich bei deren aktuellen analogen Belegung.
Ich wäre dann dafür, dass die VKDG ab nächstes Jahr für die analoge Einspeisung eine Strafe zahlt. Wenn die dann für jeden Kanal erhoben wird, also 30 x 25000 Euro, dann wird's doch interessant. Das wäre mal 'ne Digitalisierungsmaßnahme...
Wären dann 750000 Euro für alle analogen Sender... juckt die auch nicht, bei mittlerweile fast 1 Milliarde Jahresumsatz.
Ich bin ja eher dafür, das analoge Must-Carry gleich ganz abzuschaffen, ist in der heutigen Zeit völlig fehl am Platze, weil es auch ein Faktor ist, der die analogen Sender unnötig am Leben erhält. Grund ist folgender: Die KNB wollen wenn dann nicht alles auf einmal, sondern schrittweise analog abschalten, um die freien Plätze auch sofort wieder digital belegen zu können. Aber gerade das lassen die Must-Carry-Vorschriften fast gar nicht (Niedersachsen) oder nur in sehr begrenztem Umfang (viele andere Bundesländer) zu.
Ich glaube auch nicht, dass die KNB eine fehlende Must-Carry-Vorschrift dann schamlos ausnutzen würden. In Thüringen gibt es z.B. kein Must-Carry, und die analoge Belegung dort ist keinen Deut anders als in Niedersachsen oder Bayern.