Ja, und genau das halte ich für falsch!
Dein Nachbar wird wegen etwas beschuldigt und du bekommst ersatzweise eine gerichtliche Verfügung. Würdest du gegen diese Einspruch einlegen, wenn sie weiter keine Folgen für dich hätte?
Und genauso ebenso bei der Datenspeicherung. Offenbar hat VF kein Interesse daran, die ihnen anvertrauten Kundendaten zu sichern, sondern gibt sie lieber an Kundenfremde Anwälte weiter.
Nach meinem Verständnis läuft da was falsch!
Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Nenne doch mal ein konkretes Beispiel, bei dem ich eine Verfügung kassiere, weil mein Nachbar für etwas beschuldigt wird. Richtig - ich kenne da keinen Fall, wo das so passieren würde.berlin69er hat geschrieben: ↑17.02.2018, 16:54 Ja, und genau das halte ich für falsch!
Dein Nachbar wird wegen etwas beschuldigt und du bekommst ersatzweise eine gerichtliche Verfügung.
Ist aber auch müßig, weil ich ja keine Zugangsdienstleistung für irgendwen bereitstelle...
Davon abgesehen ist VFKDG zwar kein Störer, jedoch zumindest als Dienstleister der den Zugang überhaupt ermöglicht, in den eigentlichen Rechtsverstoß eingebunden.
Wenn man schon eine Analogie wollte, dann wäre es so, als würde man mir eine gV zur Unterlassung des Verleihs meines Autos an den Nachbar zustellen, weil der Nachbar mit meinem Auto wiederholt viel zu schnell gefahren ist und die Tickets nicht bezahlen will...
Warum sollte ich - jedoch wird eine solche Verfügung in der Regel IMMER Folgen für mich haben (z.B. Zwangsgeld bei der Missachtung der Verfügung)...Würdest du gegen diese Einspruch einlegen, wenn sie weiter keine Folgen für dich hätte?
Mal davon abgesehen hätte eine Nicht-Reaktion von VFKDG sehr wohl Folgen für VFKDG: Sie müssten ein Zwangsgeld wegen der Nicht-Sperrung bezahlen...
Das "Speichern von Kundendaten" hat doch gar nichts mit der Verfügung zur Sperre einer Website zu tun!Genauso eben bei der Datenspeicherung. Offenbar hat VF kein Interesse daran, die ihnen anvertrauten Kundendaten zu sichern, sondern gibt sie lieber an Kundenfremde Anwälte weiter.
Nach meinem Verständnis läuft da was falsch!
VFKDG ist von Gesetzeswegen verpflichtet, auf Antrag zur Strafverfolgungsbehörden und/oder bei berechtigem Interesse Dritter zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche die Daten des Anschlussinhabers rauszurücken.
Dafür hält sich VFKDG an die gesetzlichen Pflichten - die sehen eine Speicherung der Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken für wenige Tage vor -- wenn also ein Verstoß erfolgt, muss man schon ziemlich schnell sein, damit VFKDG überhaupt noch Daten gespeichert hat, die sie rausrücken könnten. Und hier gibt es noch die Besonderheit, dass VFKDG die Daten erst bei Einleitung eines entsprechenden Verfahrens rausrückt - nur das vorher seitens des Geschädigten quasi die (längerfristige) Speicherung beantragt werden kann...
Heißt so viel wie:
* Anwalt vom Geschädigten fordert von VFKDG die langfristige Speicherung der Daten wegen Einleitung eines Zivilrechtsferfahrens auf
* VFKDG rückt die Daten selbst noch nicht raus, darf sie aber ab dem Zeitpunkt wegen der Verfolgung einer Straftat oder eines zivilrechtlichen Diskurses nicht mehr löschen
* Anwalt vom Geschädigten beantragt bei Gericht die Herausgabe der Daten zusammen mit den gesammelten Beweisen
* Gericht prüft den Antrag des Geschädigten und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, fordert das Gericht bei VFKDG die Anschlussinhaberdaten ab [die dafür natürlich noch gespeichert sein müssen - daher auch die Löschsperre vorher]
* Sobald das Gericht die Daten des Anschlussinhabers hat, gibt es diese Daten an den [Anwalt des] Geschädigten weiter
* Geschädigter kann daraufhin den zivilrechtlichen Prozess gegen den Anschlussinhaber einleiten
Und klar: Dazu müssen die Kundendaten an einen "kundenfremden Anwalt" weitergegeben werden - immerhin hat dieser ja von seinem Mandanten (dem Geschädigten) den Auftrag erhalten, den Schädiger ausfindig zu machen...
Oder wie soll das deiner Meinung nach laufen? Soll VFKDG jedes Mal vom "kundenfremden Anwalt" des Geschädigten die Briefe entgegennehmen und weiterleiten [frei nach dem Motto: Adressiert an den Anschlussinhaber, der die IP xx.xx.xx.xx am xx.yy.zzzz um aa:bb Uhr hatte]?
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Das meine ich doch gerade: solche Fälle gibt es „im normalen Leben“ nicht.
Für die von einflussreichen Lobbyisten vertretene Filmindustrie aber schon.
Die Frage ist, wann trifft es dann mal völlig unschuldige Kunden oder nur minder schwere Fälle, die es sonst womöglich nie vor Gericht schaffen würden.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Na ja - damit gesperrt wird, müssen schon entsprechend schutzwürdige Interessen vorhanden sein, damit eine solche Sperre durchgesetzt werden kann.
Das ist ungefähr wie die Einfuhr von Plagiaten: Solange man es selbst im eigenen Gepäck für den Eigenbedarf einführt (also die 2 gefälschten DFB-Trikots aus Thailand), toleriert es der Gesetzgeber noch und zieht die Waren nicht ein [Einfuhrumsatzsteuer muss natürlich trotzdem bezahlt werden]. Sobald man aber nicht mehr von Eigenbedarf reden kann (z.B. weil man gleich für "die halbe Nachbarschaft" oder den Kegelverein einkauft), werden die Plagiate vom Zoll beschlagnahmt und kostenpflichtig vernichtet.
So ähnlich dürfte es mit den schutzwürdigen Interessen auch sein: Nur weil auf einer Website EIN Link von Hunderten evtl. illegal sein könnte, wird keine Sperrung vorgenommen. Wenn aber die Website ausschließlich oder so gut wie ausschließlich aus Links zu illegalen Angeboten besteht, sieht die Geschichte anders aus.
Und letzten Endes geht es ja hier um die Urheberrechte am Content - mehr als die Verwertung eben jener Urheberrechte bleibt den Rechteinhabern aber nicht, um die Produktionskosten zu decken. Und dabei ist es völlig egal, ob es sich um Filme, Musik oder sogar Software handelt, die unrechtmäßig kopiert wird.
Das ist ungefähr wie die Einfuhr von Plagiaten: Solange man es selbst im eigenen Gepäck für den Eigenbedarf einführt (also die 2 gefälschten DFB-Trikots aus Thailand), toleriert es der Gesetzgeber noch und zieht die Waren nicht ein [Einfuhrumsatzsteuer muss natürlich trotzdem bezahlt werden]. Sobald man aber nicht mehr von Eigenbedarf reden kann (z.B. weil man gleich für "die halbe Nachbarschaft" oder den Kegelverein einkauft), werden die Plagiate vom Zoll beschlagnahmt und kostenpflichtig vernichtet.
So ähnlich dürfte es mit den schutzwürdigen Interessen auch sein: Nur weil auf einer Website EIN Link von Hunderten evtl. illegal sein könnte, wird keine Sperrung vorgenommen. Wenn aber die Website ausschließlich oder so gut wie ausschließlich aus Links zu illegalen Angeboten besteht, sieht die Geschichte anders aus.
Und letzten Endes geht es ja hier um die Urheberrechte am Content - mehr als die Verwertung eben jener Urheberrechte bleibt den Rechteinhabern aber nicht, um die Produktionskosten zu decken. Und dabei ist es völlig egal, ob es sich um Filme, Musik oder sogar Software handelt, die unrechtmäßig kopiert wird.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Vodafone hat übrigens Berufung eingelegt:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 94809.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 94809.html
Vodafone argumentiert, dass es als Accessprovider "lediglich neutral den Zugang zum Internet" vermittelt.
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Thread hochhol...
Die Berufung von Vodafone wird wohl abgewiesen:
https://m.focus.de/regional/muenchen/in ... 93752.html
Die Berufung von Vodafone wird wohl abgewiesen:
https://m.focus.de/regional/muenchen/in ... 93752.html
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
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Re: Kinox.to und deren Ableger seitens VFKD gesperrt
Bestätigt: Verfahren verloren.
Ich kann nur hoffen, dass VF hier bis zur letzten Instanz klagen wird.
Ich kann nur hoffen, dass VF hier bis zur letzten Instanz klagen wird.