[VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Eigentlich müsste doch für Vodafone weiter die 12 Wochen Frist zum Jahrestag gelten, wenn die kündigen wollen, also die neue Kündigungsfrist ist ja keine Vereinbarung, sondern wurde von Vodafone für Bestandskunden eingeräumt
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Die Monatsfrist steht in der TKG und gilt für den Endnutzer nach der Mindestvertragslaufzeit.
In der AGB steht das unter 5.1.
5.2 beschreibt auch eine Kündigungsfrist von einem Monat für Vodafone und den Kunde für Verträge ohne Mindestlaufzeit.
In der AGB steht das unter 5.1.
5.2 beschreibt auch eine Kündigungsfrist von einem Monat für Vodafone und den Kunde für Verträge ohne Mindestlaufzeit.
5. Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone-
Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten
und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig)
gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann
mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen
müssen in Textform erfolgen.
5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab-
weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat
in Textform gekündigt werden.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Also kommen Verträge ohne Laufzeit?
Jedenfalls gilt die AGB für neue, aber nicht für bestehende Verträge
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Nein, es kommen Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten, erstere auf Verlangen des Gesetzgebers, weil jedem Kunden auch ein Tarif mit 12 Monaten MVLZ angeboten werden muss.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Die Verträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten gibt es schon lange, denn auch nach dem jetzigen TKG muss es diese geben. Sie mussten bislang dem Kunden lediglich nicht aktiv angeboten werden.
Es ändert sich bezüglich der Vertragsgestaltung im Punkt Mindestlaufzeit bei den rechtlichen Anforderungen also gar nichts, lediglich bei der "Bewerbung" der Tarife bzw. bei dem unterbreiten von Angeboten muss nun auch der 12 Monats-Tarif aufgeführt sein.
Es ändert sich bezüglich der Vertragsgestaltung im Punkt Mindestlaufzeit bei den rechtlichen Anforderungen also gar nichts, lediglich bei der "Bewerbung" der Tarife bzw. bei dem unterbreiten von Angeboten muss nun auch der 12 Monats-Tarif aufgeführt sein.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Fallen da nicht etwa ab März 2022 die 24 Monatsverträge für Neukunden weg?
Gruß
Nauke100
CableMax1000 ( Leih 6591 zum 18.05.2023 rausgekündigt) Kauf6591 in Betrieb
ab 16.06.23 wieder 24monate zu 39.99mtl
mit Auerswald 2104 ISDN Telefonanlage
Nauke100
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Warum sollten die denn wegfallen? Das ist für Vodafone doch was gutes, gibt doch überhaupt keinen Grund die wegfallen zu lassen.
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- Kabelfreak
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Beim Stromlieferanten wurde mir gesagt ab März/2022 fallen die 24 Monats Tarife weg(dürfen die nicht mehr) da Kundenunfreundkich, hier evtl. auch hab weiter noch nix gesucht. Nun wer weiss mehr?
hab nur dass gefunden:
https://www.focus.de/finanzen/news/hand ... 35090.html
aus obiger Quelle:
https://www.teltarif.de/vertrag-mindest ... 84948.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... iten-55274
hab nur dass gefunden:
https://www.focus.de/finanzen/news/hand ... 35090.html
aus obiger Quelle:
Was ändert sich ab sofort für Verbraucher?
Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Vertragslaufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein darf.
Fallbeispiel: Kostet das Fitnessstudio mit Zwei-Jahres-Vertrag heute monatlich 20 Euro, darf der Betreiber nicht mehr als 25 Euro für das Jahresabo verlangen.
Insgesamt macht das Zwei- und Drei-Jahresbindungen für Unternehmen unattraktiv. Somit werden sich Anbieter wie Telekom, O2, Vodafone und Co. dann primär auf Jahresverträge konzentrieren. Fakt ist, dass erste Anbieter, wie etwa der Pay-TV-Sender Sky nur noch auf Jahres-Abos setzen. Auch Handy-Anbieter hatten im Vorjahr deutlich mehr Kurz-Vertrage verkauft.
https://www.teltarif.de/vertrag-mindest ... 84948.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... iten-55274
Gruß
Nauke100
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ab 16.06.23 wieder 24monate zu 39.99mtl
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Nauke100
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ab 16.06.23 wieder 24monate zu 39.99mtl
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Bei dem Gesetz für faire Verbraucherverträge handelt es sich um eine Änderung des BGB. Die vollständigen Änderungen gelten erst teilweise im März und im Juli 2022.
Gesetzestext:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=2
Im Titel des Threads geht es um das neue TKG, das ab 1.12.2021 gilt.
Vodafone hat seine AGB schon entsprechend geändert.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ge-1829172Gesetz für faire Verbraucherverträge
Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – davor will die Bundesregierung Verbraucher besser schützen. Dabei geht es um Energielieferverträge sowie Verträge etwa für Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos. Informationen zu dem neuen Gesetz, das in Teilen zum 1. Oktober 2021 in Kraft tritt, finden Sie hier.
Gesetzestext:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=2
Im Titel des Threads geht es um das neue TKG, das ab 1.12.2021 gilt.
Vodafone hat seine AGB schon entsprechend geändert.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Die Frage ist, ob das überhaupt für das TKG gelten wird, denn:
Im TKG sind hier abweichende Regelungen getroffen worden (24 monatige Laufzeit wurde zugelassen), die Frage ist nur ob im TKG hätte stehen müssen "entgegen Paragraph xyz BGB" oder ob das jetzige TKG bereits einen solchen Ausschluss darstellt (oder aber ob man es bis dahin vielleicht nochmal ändert).SenfKabelHer hat geschrieben: ↑11.11.2021, 13:47 Grundlagen des Zivilrechts stehen stets vor der Klammer und gelten stets mit, außer diese werden in besonderen Gesetzen explizit ausgeschlossen und anders formuliert. Eine solche andere Formulierung ist aus dem neuen TKG nicht ersichtlich.