Der Signaltransport im Kabel wird mit Urheberrechtsabgaben belegt, da der Gesetzgeber in diesem System eine relevante Kanalaufbereitung erkennt - also statt bloßer Weiterleitung, quasi eine Verwertung bzw. Vervielfältigung von geschützten Inhalten an eine Zahl von Verbrauchern, die wiederum für den Empfang eines Programmangebots extra Kabelgebühren zahlen. D.h. der Netzbetreiber verdient durch ein Programmangebot, das nicht ihm gehört, über seine Infrastruktur Geld. Andere Systeme wie Sat oder Terrestrik tun das nicht. Damit ist sozusagen eine Verwertung von Programminhalten durch den Netzbetreiber eingetreten, von der natürlich auch die Rechteinhaber etwas abhaben wollen. Eine Vergütung ist nach dem UrhG unumgänglich. Das wiederum hat zur Folge, dass die Kabelnetzbetreiber zusätzlich Einspeiseentgelte von den Sendern erheben, mit der Begründung, eine technische Dienstleistung anzubieten. Somit schließt sich der Kreis.MB-Berlin hat geschrieben:Ansonsten sind die Einspeisentgelte keine Erfindung der KDG. Wieso das in Deutschland so ist, kann ich zwar auch nicht sagen, aber es ist nun einmal so.
Vor allem die großen Netzbetreiber verdienen doppelt. Einmal von den Endverbrauchern und einmal von den Sendern. Während die Höhe der Urheberrechtsabgaben meiner Meinung nach gesetzlich festgelegt ist, können die Einspeiseentgelte frei ausgehandelt werden. Das Ergebnis sehen wir unter anderem an Kabel Deutschland...