Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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maniacintosh
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von maniacintosh »

Mike1985 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

Bin neu hier und hoffe ich schreibe das jetzt in den richtigen Thread.

Ich habe noch einen Uralt-Vertrag von Kabel Deutschland, Internet und Telefonie 32.
Jetzt muss ich (wahrscheinlich) bald umziehen. In das Kaff wo ich hinziehen könnte wäre zwar Vodafone/Kabel verfügbar, jedoch nicht in dem 6 Parteien Haus. Da läuft alles über Satellitenschüssel. Jetzt habe ich natürlich gelesen dass das mein Problem ist, nicht das von Vodafone/KD. Aber die könnten dort (laut Verfügbarkeitscheck) nur eine 16er leitung aufbringen, also nur die Hälfte von dem was ich jetzt habe. Würde dann ein Sonderkündigungsrecht für mich in Frage kommen? Oder kommen die dann auf solche Gedanken wie "Vertragsanpassung", also dass ich weniger zahle aber trotzdem bis Vertragsende dafür zahlen muss?
Das TKG besagt ganz eindeutig, dass man ein Kündigungsrecht hat, wenn nach Umzug am neuen Wohnort der Vertrag nicht zu ansonsten unveränderten Konditionen weitergeführt werden kann. Vodafone kann dir natürlich eine Anpassung anbieten, aber dieses Angebot musst du nicht annehmen, da es eben veränderte Konditionen wären.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
Tarraz
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Tarraz »

Hallo liebe Helfer,
ich bin neu im Forum und bitte um Hilfe.
Habe mich hier fleißig durchgelesen und dennoch
bin ich unsicher was ich machen soll.

Mein Vertrag ist >
1. Internet & Telefon 32 > 01.08.2016 > Laufzeitende
2.Kabel Komfort HD > 20.06.2016 > Laufzeitende

Mein Umzug ist geplant zum 01.06.2016
Verfügbarkeit/Test liegt kein Kabel vor Ort.
Laut Angaben des Vormieters DSL 6000
Verfügbarkeit Vodafone DSL 16.000
Telekom wäre wohl auch verfügbar.

Jetzt meine Frage,ist es besser regulär zu kündigen mit Einhaltung der
Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit,oder soll ich meinen Umzug melden ??
Ich bin so unsicher was richtig ist/besser für mich ist.
Sonderkündigungsrecht hätte ich ja,da nicht Kabel Verfügbar ist.
Wo komme ich besser/günstiger weg.
Ich bedanke mich vorab schon für eure Antworten
Alles Liebe Tarraz
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Was gibt's denn da zu fragen? Wenn du noch regulär kündigen kannst und der Vertrag endet, bevor der Umzug ansteht, ist das immer günstiger! Denn die 3 Monate "Strafzahlung", bei Nichtversorgung, beginnen ja erst ab Umzugstermin!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Matty06
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Matty06 »

Wenn eh kein Kabel anliegt kannst du auch den Umzug melden. Dann kündigt dir die KDG zum regulären Vertragsende weil dieses innerhalb der 3 Monate ab Umzugstermin liegt. So war es bei mir.
Paket: Internet, Phone & TV Komfort Vielfalt HD Kabel 200 V
Hardware: FRITZ!Box 6490 (kdg), Sagemcom RCI88-1000 KDG, Smit CI+ Modul (Zweitkarte), Vodafone Giga TV (Beta)
[img]https://www.speedtest.net/result/5273396648.png[/img]
Tarraz
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Tarraz »

Hallo berlin69er ,
wer nicht fragt bleibt dumm :grin: ,deshalb habe ich ja getippert bin unsicher.
Aber Danke dir herzlichst für deine Antwort.

Hallo Matty06 auch dir vielen Dank und freue mich über deine Antwort.

Der Ablauf ist mir schon klar,habe eben nur Bedenken,wenn ich Umzug melde drückt mir Vodafon
DSL 16000 auf und ich weiß nicht ob ich bei einer 6000 Leitung gut fahre. Bin nicht ganz so Profi
und von der älteren Fraktion :D um da durchzusehen. Dankeschön
Trebo
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Trebo »

berlin69er hat geschrieben:Denn die 3 Monate "Strafzahlung", bei Nichtversorgung, beginnen ja erst ab Umzugstermin!
Ich glaube, diese Praxis ist nach einem Urteil des AG Köln vom 25.01.16 hinfällig. Danach wird die Kündigung frühestens
zum Termin des Umzugs wirksam. Kündigt der Kunde also 3 Monate vor dem Umzug, zahlt er nach dem Umzug nichts mehr.
Irgendwo gab's auch einen Kommentar dazu, aber ich bin jetzt zu faul zum suchen.
--
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Tarraz
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Tarraz »

Hallo trebo,
laut Gesetz wohl. Also melde ich den Umzug und warte was passiert oder kündigen. Meno :confused:
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Matty06
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Matty06 »

Die KDG kann dich nicht einfach auf DSL 6000 umstellen. Da brauchst du keine Angst haben. Das einzige was passiert, die unterbreiten dir Angebote für DSL, darauf musst du aber nicht eingehen.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von reneromann »

Trebo hat geschrieben:
berlin69er hat geschrieben:Denn die 3 Monate "Strafzahlung", bei Nichtversorgung, beginnen ja erst ab Umzugstermin!
Ich glaube, diese Praxis ist nach einem Urteil des AG Köln vom 25.01.16 hinfällig. Danach wird die Kündigung frühestens
zum Termin des Umzugs wirksam. Kündigt der Kunde also 3 Monate vor dem Umzug, zahlt er nach dem Umzug nichts mehr.
Irgendwo gab's auch einen Kommentar dazu, aber ich bin jetzt zu faul zum suchen.
"Amtsgericht" reicht wohl schon als Aussage in Bezug auf die Allgemeingültigkeit...

Das TKG nennt im Fall der Nichtverfügbarkeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Da die Nicht-Verfügbarkeit aber erst mit dem Umzug entsteht, dürften die 3 Monate also (in meinen Augen) erst ab dem Umzugstag gelten - egal wie lange davor gemeldet wird. Sollte jedoch erst nach dem Umzug die Meldung erfolgen, dann natürlich erst ab Meldung und nicht ab Umzug...
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berlin69er
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von berlin69er »

Trebo hat geschrieben:
berlin69er hat geschrieben:Denn die 3 Monate "Strafzahlung", bei Nichtversorgung, beginnen ja erst ab Umzugstermin!
Ich glaube, diese Praxis ist nach einem Urteil des AG Köln vom 25.01.16 hinfällig. Danach wird die Kündigung frühestens
zum Termin des Umzugs wirksam. Kündigt der Kunde also 3 Monate vor dem Umzug, zahlt er nach dem Umzug nichts mehr.
Irgendwo gab's auch einen Kommentar dazu, aber ich bin jetzt zu faul zum suchen.
Das würde aber gegen geltendes Recht verstoßen, die Rechte der Anbieter einseitig beschneiden und Vertragslaufzeiten ad absurdum führen...
Wenn die Frist noch reicht: regulär kündigen! Besser gehts doch garnicht!?
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