maniacintosh hat geschrieben:Fassen wir die Sache mal zusammen: Beide Auslegungen kann man meiner Meinung nach sachlich und nachvollziehbar argumentieren. Fakt ist, dass sich Vodafone die anbieterfreundliche Auslegung zu eigen macht. Es gibt zwar ein gegensätzliches Urteil in einer niederen Instanz, dieses besitzt aber keinerlei Bindungswirkung für andere Verfahren. Will man also diese Auslegung für sich in Anspruch nehmen, muss man das selbst vor Gericht durchfechten. Und wenn man das macht, wird Vodafone – oh, Wunder – ein erstinstanzliches Urteil hinnehmen, auch wenn es gegen Vodafone ausfällt. Man wird es tunlichst vermeiden ein Grundsatzurteil herbeizuführen. Daran müsste man sich dann nämlich immer halten, auch falls man verliert.
Richtig...
Jedoch sollte auch immer bedacht werden, dass man selbst das Risiko trägt, dass das Verfahren vor Gericht verloren geht... Dem eigenen Anwalt ist dies völlig egal, denn er bekommt sein Geld.
Ob man selbst hingegen das Geld wieder sieht, steht -wie generell bei Gerichtsverfahren- in den Sternen.
Vodafone (und auch die anderen Telkos) sind sicher nicht die ersten Unternehmen, die so verfahren und sie werden auch nicht die letzten sein. Wegen der relativ geringen Summen, werden die wenigsten klagen, so dass man hier die drei Monatsgebühren einfach abgreifen kann, klagt jemand und bekommt Recht, kostet es nicht die Welt. Die Luftfahrtbranche hat es lang genug mit den Überkreuzbuchungen so durchgezogen Man hat halt viel zu verlieren.
Wobei die Überbuchung (Nicht Überkreuzbuchung!) bei Luftfahrtgesellschaften noch immer Gang und Gäbe ist. Denn lieber einen Passagier mit 500 Euro entschädigen als 10 Flugzeuge zu haben, bei denen Plätze frei sind und man Luft durch die Gegend fliegt. Denn die Anzahl der nicht erscheinenden Fluggäste ist "experimentell" gut genug bekannt, als dass man solche Rechnungen anstellen kann.
Die blutige Nase hat sich die Luftfahrtbranche ja nur geholt, weil sie der Meinung waren, dass ein Ticket, welches explizit nur für einen bestimmten Flug gültig ist, vom Kunden auf seine Kosten(!) umgetauscht/umgebucht werden sollte, obwohl der rund für die Überbuchung klar im Verantwortungsbereich der ticketausgebenden Stelle lag...
Und bevor Vergleiche mit überfüllten Zügen der Bahn kommen:
Bei der Bahn wäre es bei Überfüllung ähnlich, WENN es eine Reservierungspflicht gäbe. Da es diese Pflicht nicht gibt und zumindest ein Großteil der Tickets als flexible Tickets gekauft werden (sprich ohne Bindung an einen konkreten Zug), ist der Verweis auf die nächste Verbindung auf der Strecke durchaus legitim. Bei Fliegern hingegen gibt's diese Flex-Tickets als Solche nicht - hier MUSS vorher reserviert werden (auch wenn es Tarife gibt, bei denen ohne Gebühr umgebucht werden kann - hier wird aber auch VOR dem Ausführen der Umbuchung geprüft und eine neue "Reservierung" durchgeführt).
Von daher finde ich die Ansicht, dass es schon in Ordnung sein muss, weil Vodafone es weiter so macht, schon interessant. Rechtsanwälte versuchen halt im Sinne des Auftraggebers zu handeln, manchmal ist es halt auch im Sinne des Auftraggebers eine Sache nicht bis in die letzte Instanz auszuverhandeln. Dann werden die Anwälte den Mandanten auch dahingehend beraten.
Ein guter Rechtsanwalt sollte so handeln, wie du es geschrieben hast - jedoch machen das nicht alle.
Denn die Rechtsanwälte bekommen ihr Geld, egal wie das Verfahren ausgeht.