Fabian hat geschrieben:
Der passive Netzabschlusspunkt bei ISDN ist die TAE-Dose, und wenn du willst, kannst du den NTBA nach dem neuen Gesetz ja austauschen.
Die TAE-Dose ist der passive Netzabschlusspunkt für POTS, nicht für ISDN. Der NTBA ist das Netzabschlussgerät bei einem ISDN-Basisanschluss und deshalb Teil des Netzes. Kein ISDN Endgerät wird an der TAE-Dose direkt angeschlossen, sondern an dem S0-Bus hinter dem NTBA.
Ich betone nochmal, dass das Ziel des Gesetzentwurfes ist, eine freie Wahl des Endgerätes sicherzustellen. Der Netzbetreiber ist deshalb verpflichtet den Netzabschluss beim Endkunden so einzurichten, dass diese freie Wahl möglich ist. Das ist eigentlich nichts Neues, der Gesetzentwurf konkretisiert banal ausgedrückt nur, dass der Netzbetreiber dem Endkunden den Netzzugang über eine Steckdose ermöglichen muss.
Ein dazwischengeschaltetes Gerät darf keine Verstärkerwirkung,
Steuerungsfunktion auf Protokollebene oder eigene Energieaufnahme
aufweisen.
Das trifft sowohl für Router als auch Modems zu.
Es wird auch von der ANGA (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.) in ihrer Stellungnahme so verstanden.
Die Stellungnahmen der Kabelnetzbetreiber zu dem ersten veröffentlichten Entwurf sind noch dadurch geprägt, dass unter dem Begriff "passiver Netzabschlusspunkt" ein "passives Netzabschlußgerät" verstanden wird - das ist verständlich, da die Begründung des Gesetzwurfes alles andere als klar formuliert war. Diese beiden Begriffe müssen aber unterschieden werden. In der Begründung der Version des Gesetzentwurfes, der bei der EU ausgelegt wurde heißt es dann aber neu:
Gemeint ist, dass der Netzabschlusspunkt hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist.
In DOCSIS Kabelnetzen wird diese letzte Leitwegebestimmung aber im Kabelmodem getroffen, deshalb ist das Kabelmodem kein Endgerät, sondern Teil des Netzwerks und der Netzabschlusspunkt liegt hinter dem Kabelmodem. Mit der erweiterten Begründung hat der Gesetzgeber die Argumentation der Kabelnetzbetreiber übernommen.