Ah, der superintelligente Helmut mit dem IQ von 152 verbreitet wieder valide Informationen.
Hervorragend. Machen wir es kurz: Ebenso wie bei KDG handelt es sich auch bei Premiere / Sky beim ACL nicht um ein offiziell unterstütztes ("zertifiziertes") Empfangsgerät, das man gemäß der AGB des Anbieters (KDG: Ziffer 3.2.j , Sky Ziffer 1.3.5)
gar nicht betreiben darf. Das
kann im jeweiligen Passus der AGB sollte man nicht überbewerten oder falsch verstehen, denn beide Anbieter wenden diesen Passus der AGB schon immer an. Nur deswegen braucht man eine gültige Receivernummer, um überhaupt eine [Nagra-]Smartcard bekommen zu können. Das Problem von Sky und KDG ist lediglich, dass sie wegen des fehlenden Pairings keine effektive Möglichkeit haben, die AGB technisch durchzudrücken. Das heisst aber noch lange nicht, dass es deswegen stillschweigend geduldet wird, wenn man "irgendwelche" Empfangsgeräte statt des bei der Anmeldung genannten zertifizierten Geräts verwendet.
Es ist also völlig pumpe, welche Smartcard Du hast - in einem ACL betreiben darfst Du gar keine, weder bei KDG noch bei Sky, völlig abgesehen davon, dass nur ganz bestimmte Smartcard-Serien
technisch überhaupt in einem ACL nutzbar sind.
Lizenzrechtliche Fragen zwischen Mascom und Kudelski oder sonstwem spielen bei dieser Frage überhaupt keine Rolle (um die geht es bei der Betacrypt-Tunnel-FW) und es handelt sich auch nicht um eine Grauzone, sondern um einen glasklaren Vertragsverstoß seitens des Kunden. Und jetzt Bühne frei für die Besserwisser und Reflexbeißer, die sich garantiert binnen Minuten melden werden und unterstützt durch Un- oder Halbwahrheiten, Verschwörungstheorien und allgemeine Unzufriedenheit mit der Gesamtsituation das Gegenteil beweisen.
Viel Metz, noch mehr Apple, FritzBox und dazu Kabel Deutschland... den Rest kann sich jeder denken