[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Du hast viel mehr die Telekom beauftragt, ordentlich zu kündigen.
Kündige außerordentlich und informiere beide, dass der Wechsel vorgezogen werden soll, Vodafone muss das einleiten, Telekom bestätigen.
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Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Die CableMax Tarife sollen ab 12.06.2023 wieder neu aufgelegt werden, allerdings offenbar nicht mehr ganz so günstig wie vorher:
Vodafone CableMax: Gigabit-Aktionstarif kommt zurück
Bin mal gespannt wie lange es dauern wird bis Vodafone dann auch die Preise für diese Aktionstarife anheben wird?
KDNewbie
Vodafone CableMax: Gigabit-Aktionstarif kommt zurück
Bin mal gespannt wie lange es dauern wird bis Vodafone dann auch die Preise für diese Aktionstarife anheben wird?
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
wieviel kostet es dann nach 24 Monaten?
Connection: Vodafone Cable ↓1150 Mbit/s / ↑56,7 Mbit/s
Hardware: FRITZ!Box 6660v3
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
In der Mail von VDF steht "Dann können Sie Ihren Vertrag ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Frist – innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt dieses Schreibens – außerordentlich kündigen,[...] Die Kündigung gilt frühestens mit Wirkung zum Ablauf des 01. Juli 2023. ." - die Mail ist vom 3.5.
Bis wann kann man zu diesem Termin eigentlich kündigen? Gibt's da irgendeine Frist?
Bis wann kann man zu diesem Termin eigentlich kündigen? Gibt's da irgendeine Frist?
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Innerhalb 3 Monaten musst du dich entscheiden, ob du kündigen möchtest. Wobei da wieder der Satz ohne eine Frist, sich komisch anhört
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Der Satz soll eben aussagen, dass es keine Frist zu beachten gibt. Du kannst einen Tag vorher kündigen und es wäre rechtzeitig. Wüsste auch nicht was sich daran komisch anhört....
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Das konnte mir auch nicht gesagt werden mir geht es erstmal um die nächsten 24 Mon.
Gruß Markus
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Das sehe ich genauso. Vodafone will anscheinend die Kunden für weitere 24 Monate binden indem statt der Preisanpassungsoption eine Verlängerung um 24 Monate zum vorherigen Preis angeboten wird. Dann gibt es auch weniger Probleme falls geklagt wird. Es fällt das Nebenkostenprivileg und die DSL/Glasfaser-Anbieter kommen in immer mehr Haushalten mit ähnlichen Geschwindigkeiten wie Vodafone an. Das gibt Vodafone etwas mehr Zeit, um die Segmentierung voranzutreiben, die Netze auf HighSplit mit höheren Upload-Geschwindigkeiten umzurüsten und das TV-Angebot weiter zu modernisieren. 2 Jahre sind jedoch nicht viel Zeit. Die schrauben am DOCSIS 3.1 schon seit mehr als 5 Jahren und noch immer ist man beim Upload bei 50 Mbit/s, wie es schon bei DOCSIS 3.0 verfügbar war.reneromann hat geschrieben: ↑23.05.2023, 22:41Aber mit erneuten 24 Monaten MVLZ... Ein Schelm wer Böses dabei denkt - gerade weil ja zum 01.07.24 das Nebenkostenprivileg fällt und ab dem Tag dann die Querfinanzierung von KabelTV hin zu Kabel-Internet nicht mehr so einfach ist...
Denn dann bleibt die Frage, warum Streaming-Anbieter das TV-Signal für unter 10 € bereitstellen können, während VF dafür mit GigaTV fast 30 € verlangt...
Die Frage ist jedoch, wie viel die Zusage mit der Verlängerung um 24 Monate zum alten Preis wert ist, wenn man jetzt weiß, dass Vodafone trotz solcher Zusage während der MVLZ die Preise erhöhen kann. In den neuen AGB, die man akzeptieren muss, steht, dass Vodafone die Vertragsbedingungen jederzeit nach billigem Ermessen einseitig ändern darf.
Wie ist es eigentlich bei den Business-Tarifen? Diese werden für die Neukunden weiterhin zu den alten Preisen angeboten, ohne 5€ Preiserhöhung. Die Bestandskunden zahlen jedoch ab dem 15.5. 5€+MWSt Basispreisanpassungsoption.
In den AGBs steht auch:
Bezieht sich "nummernunabhängig" hier auf eine Telefonnummer? Das wären also die Business-Verträge mit nur Internet? Oder bei Privatkunden nur TV?Ziff. 3.1 ist nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.
In der Ziff. 3.1 steht "Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern".
Heißt das, dass Vodafone die Vertragsbedingungen bei den Business-Verträgen ohne Telefonie nicht einseitig ändern darf und somit den Preis gar nicht erhöhen darf/durfte?
Bei den Geschäftskunden-AGBs sind die Absatznummern anders, jedoch mit etwa demselben Inhalt.
Zuletzt geändert von petertxt am 03.06.2023, 13:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
"nummernunabhängig" bezieht sich auf Nummern, also z.B. Telefonnummern. Aber es geht ja noch weiter, nämlich mit "interpersonelle Telekommunikationsdienste", und das sind dann eben keine Internetverträge mehr.