Richtig, aber der NTBA wird an die TAE-Dose angeschlossen, und die TAE-Dose wäre dann nach dem neuen Gesetz der Netzabschlusspunkt.Diva4 hat geschrieben: Kein ISDN Endgerät wird an der TAE-Dose direkt angeschlossen, sondern an dem S0-Bus hinter dem NTBA.
Er muss auch Zugangsdaten zur Verfügung stellen.Diva4 hat geschrieben:Ich betone nochmal, dass das Ziel des Gesetzentwurfes ist, eine freie Wahl des Endgerätes sicherzustellen. Der Netzbetreiber ist deshalb verpflichtet den Netzabschluss beim Endkunden so einzurichten, dass diese freie Wahl möglich ist. Das ist eigentlich nichts Neues, der Gesetzentwurf konkretisiert banal ausgedrückt nur, dass der Netzbetreiber dem Endkunden den Netzzugang über eine Steckdose ermöglichen muss.
Die Kabelnetzbetreiber wissen genau, um was es geht. Zu den Schnittstellen hat es nämlich eine längere Anhörung gegeben.Diva4 hat geschrieben:Die Stellungnahmen der Kabelnetzbetreiber zu dem ersten veröffentlichten Entwurf sind noch dadurch geprägt, dass unter dem Begriff "passiver Netzabschlusspunkt" ein "passives Netzabschlußgerät" verstanden wird - das ist verständlich, da die Begründung des Gesetzwurfes alles andere als klar formuliert war. Diese beiden Begriffe müssen aber unterschieden werden.
Das stimmt nicht.Diva4 hat geschrieben:In der Begründung der Version des Gesetzentwurfes, der bei der EU ausgelegt wurde heißt es dann aber neu:Gemeint ist, dass der Netzabschlusspunkt hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist.
Er muss hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen. Das trifft für den passiven Netzabschluss zu, wenn das Modem adressierbar ist. Aus dem Vertragsentwurf:
Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse
angesprochen wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden
liegt oder nicht erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist.
Ebenfalls ohne Belang ist es, ob das Netz eine Sternstruktur (bei Punkt-zu-
Punkt-Verbindungen wie DSL) oder eine Baumstruktur (bei Punkt-zu-Mehrpunkt-
Verbindungen wie in Breitbandkabelnetzen) aufweist.Diva4 hat geschrieben:In DOCSIS Kabelnetzen wird diese letzte Leitwegebestimmung aber im Kabelmodem getroffen, deshalb ist das Kabelmodem kein Endgerät, sondern Teil des Netzwerks und der Netzabschlusspunkt liegt hinter dem Kabelmodem. Mit der erweiterten Begründung hat der Gesetzgeber die Argumentation der Kabelnetzbetreiber übernommen.
Hinter dem Modem sitzt häufig noch ein Router oder es gibt eine Modem-Router Kombination.
Zielsetzung ist, dass der Nutzer diese Geräte nach eigenen Wünschen wählen kann und vom Provider die notwendigen Zugangsdaten erhält.