Hast Du für diese Aussage eine belastbare Quelle!?topifun hat geschrieben: (...) man wird auch die Möglichkeit erhalten direkt vom Hersteller die neusten Versionen selber aufspielen zu können.
Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
kundenservice kdg weiß von nix und kndenservice von avm auch nicht.
habe nun beider nochmal in einer e-mail gleichzeitig angeschrieben und machen nun richtig druck. habe auch noch die diagnosedatei der fritzbox mit angehängt. mal schauen, was nun von denen kommt.
habe nun beider nochmal in einer e-mail gleichzeitig angeschrieben und machen nun richtig druck. habe auch noch die diagnosedatei der fritzbox mit angehängt. mal schauen, was nun von denen kommt.
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
Hallo,Doc. Sis hat geschrieben:Hast Du für diese Aussage eine belastbare Quelle!?topifun hat geschrieben: (...) man wird auch die Möglichkeit erhalten direkt vom Hersteller die neusten Versionen selber aufspielen zu können.
das TK Gesetz beschreibt Eindeutig wo der Übergang zwischen Netzbetreiber und Kunde endet, nämlich an der Anschlussdose beim Kunden.
Dahinter hat der Netzbetreiber nicht mehr zu bestimmen, mit welchem Modem eine Verbindung ins internet stattfindet.
Und genau deswegen muss sich jetzt die Regulierungsbehörde mit diesem Tema auseinander setzen.
Die Telekom schreibt ja auch nicht vor, mit welchem Endgerät der Kunde ins Netz geht.
Nur KD lässt keine andere Fritzbox des Handels an ihren Anschlüssen zu und das ist genau mit dem TG Gesetz nicht vereinbar.
Gruß
topifun
Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
Soweit deine Auslegung des TKG.topifun hat geschrieben:Hallo,Doc. Sis hat geschrieben:Hast Du für diese Aussage eine belastbare Quelle!?topifun hat geschrieben: (...) man wird auch die Möglichkeit erhalten direkt vom Hersteller die neusten Versionen selber aufspielen zu können.
das TK Gesetz beschreibt Eindeutig wo der Übergang zwischen Netzbetreiber und Kunde endet, nämlich an der Anschlussdose beim Kunden.
Dahinter hat der Netzbetreiber nicht mehr zu bestimmen, mit welchem Modem eine Verbindung ins internet stattfindet.
Und genau deswegen muss sich jetzt die Regulierungsbehörde mit diesem Tema auseinander setzen.
Die Telekom schreibt ja auch nicht vor, mit welchem Endgerät der Kunde ins Netz geht.
Nur KD lässt keine andere Fritzbox des Handels an ihren Anschlüssen zu und das ist genau mit dem TG Gesetz nicht vereinbar.
Gruß
topifun
Durch die Vermischung des Internetangebotes sowohl über Telefonleitung als auch über das TV-Kabelnetz, könnte man aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen und sagen: Bei Kabelnetz-Anschlüssen endet die "Hoheit des Netzbetreibers" hintzer dem Netzabschlußgerät (Modem), weil dieses noch Teil des gesamtzen Netzes ist.
Im Gegensatz zu DSL und VDSL kann ein falsch konfiguriertes Modem auch rückwärt nachteilig auf das gesamte Segment einwirken und störend beeinflussen.
Gleichfalls könnten auch TV-Nutzer, z.B. einer oder mehrer Hausgemeinschaften, durch diese störende Rückwirkung gestört werden.
Also muß der Internetanbieter/Kabelnetzbetzbtreiber Sicherheit haben, daß durch Fremdhardare keine Störungen in sein Netz kommen.
Und das funktioniert nur, wenn er auch das alleinige Konfigurationsrecht und die unmittelbare Einwirkung bis hin zur Abschaltung der Anschlußhardware beim Kunden hat.
Wenn ein DSL- oder VDSL-Kunde mit den Einstellungen an seinem Moden "spielt", bringt er im schlimmsten Falle den Anschlußport an seinem DSLAM zum Absturz bzw. zur Abschaltung. Das hat aber keine Auswirkung auf die anderen DSL/VDSL-Kunden in seinem Anschlußbereich.
Von daher glaube ich schon, das Internetanschlüsse über Breitbandkabel anders zu werten sind, als "einfache" DSL/VDSL-Anschlüsse über Telefonkabel.
Nachtrag:
Ich glaube der Übergang zwischen Netzbetreiber und DSL-/VDSL-Kunde ist nicht an der Anschlußdose beim Kunden, sondern am Telekomverteiler (APL) des Wohngebäudes.
Was sich hinter dem APL abspielt ist Sache des Kunden.
So zumindest in den AGB der Anbieter nachzulesen.
Wie die Leitung vom APL in die Wohnung und wie der Kunde zu seiner Anschlußdose kommt, ist dessen Problem oder das Problem des Vermieters.
Lediglich der Anschluß der vorhandenen Leitung an den APL ist Sache der Telekom.
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
Kannst du auch noch die Stelle sagen, wo das im TKG eindeutig beschrieben ist? Das Wort "Anschlussdose" kommt nämlich im Gesetz nicht vor. Da steht nur „Netzabschlusspunkt“: der physische Punkt, an dem einem Teilnehmer der Zugang zu einemtopifun hat geschrieben:das TK Gesetz beschreibt Eindeutig wo der Übergang zwischen Netzbetreiber und Kunde endet, nämlich an der Anschlussdose beim Kunden.
Telekommunikationsnetz bereitgestellt wird.
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
Bei DSL ists der APL (der heisst ja nicht umsonst so), bei Kabel das Modem.
Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
so sehe ich das auch!Thyrael hat geschrieben:Bei DSL ists der APL (der heisst ja nicht umsonst so), bei Kabel das Modem.
@topifun
APL = Abschluß-Punkt Linientechnik
http://de.wikipedia.org/wiki/APL
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
Soweit deine Auslegung des TKG.Doc. Sis hat geschrieben:
Wenn ein DSL- oder VDSL-Kunde mit den Einstellungen an seinem Moden "spielt", bringt er im schlimmsten Falle den Anschlußport an seinem DSLAM zum Absturz bzw. zur Abschaltung. Das hat aber keine Auswirkung auf die anderen DSL/VDSL-Kunden in seinem Anschlußbereich.
Von daher glaube ich schon, das Internetanschlüsse über Breitbandkabel anders zu werten sind, als "einfache" DSL/VDSL-Anschlüsse über Telefonkabel.
Nachtrag:
Ich glaube der Übergang zwischen Netzbetreiber und DSL-/VDSL-Kunde ist nicht an der Anschlußdose beim Kunden, sondern am Telekomverteiler (APL) des Wohngebäudes.
Was sich hinter dem APL abspielt ist Sache des Kunden.
So zumindest in den AGB der Anbieter nachzulesen.
Wie die Leitung vom APL in die Wohnung und wie der Kunde zu seiner Anschlußdose kommt, ist dessen Problem oder das Problem des Vermieters.
Lediglich der Anschluß der vorhandenen Leitung an den APL ist Sache der Telekom.[/quote][/quote]
Hallo,
das ist nicht meine Auslegung, sondern wie bereits erwähnt eine Klage gegen KD und andere Netzbetreiber.
Ob man das Kind nun APL oder Modem nennt, ist dabei völlig egal.
Hier geht es eben um das nicht ermöglichen, anderer Firmware des Modem Hersteler selber aufspielen zu können.
Die Netzbetreiber wollen durch dieses Verbot Supportkosten sparen und das ist der Hauptgrund dieses Aufspielen der Firmware zu untersagen.
Das bei einer Fehlerhaften Firmware eines Kabelmodem gleich eine ganze Anzahl von Kunden betroffen sein könnten, glaube ich nicht.
Gruß
topifun
Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
Topifun, Du schreibst nach meiner Meinung in dieser Sache nur "Wischi-Waschi"
Unter einer verläßlichen Quelle verstehe ich zumindest einen Link, über den der geneigte Leser selbst
nachlesen kann, über was Du uns hier schreibst.
So wie Du das machst, wird das nichts, denn eigene Auslegen gehen meistens daneben (Anschlußdose-APL).
Eine Klage ist auch noch keine verläßliche Quelle, erst die entsprechende, endgültige Entscheidung dazu ist Fakt!
Allgemein gilt:
Geklagt haben schon viele, aber nicht alle erfolgreich!
Unter einer verläßlichen Quelle verstehe ich zumindest einen Link, über den der geneigte Leser selbst
nachlesen kann, über was Du uns hier schreibst.
So wie Du das machst, wird das nichts, denn eigene Auslegen gehen meistens daneben (Anschlußdose-APL).
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Re: Firmware: FRITZ!OS 05.25 6360
Also scheint das das TK Gesetz doch nicht so eindeutig zu beschreiben, wie du meinst. Sonst bräuchte man ja nicht zu versuchen, über eine Gerichtsentscheidung Rechtssicherheit zu erreichen.topifun hat geschrieben:das ist nicht meine Auslegung, sondern wie bereits erwähnt eine Klage gegen KD und andere Netzbetreiber.
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
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