Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
rstle hat geschrieben:Seh ich nicht ganz so.
Wenn was kaputt geht, ist der Besitzer zuständig.
Das könnte im Vertrag stehen und schon ist KD aus der Zuständigkeit für diese Nutzer raus.
Die Zuständigkeit endet dann am Modem und gut ist.
Und genau das funktioniert bei einem Shared Medium wie Kabel eben nicht! Wenn ein Kundengerät stirbt und das ganze Segment mitnimmt, dann fängt KD an zu suchen, bei wem der Fehler liegt. Das wird sich weder KD noch die Mehrzahl der Kunden antun wollen. Da kann in Verträgen stehen, was will...
Wenn ein Kundengerät stirbt, merkt das der Kunde und auch KD, egal wem die Box gehört.
Da sie über die MAC bei KD zugeordnet ist, ist sie wie eine Originalbox erkennbar.
Fehlersuche geht so oder so nur, wenn die Box noch was von sich gibt, falls sie total ausgefallen ist stört auch nichts mehr.
Archetim hat geschrieben:Und genau das funktioniert bei einem Shared Medium wie Kabel eben nicht!
Und warum funktioniert das in anderen Ländern?
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Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
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Auch in diesem Artikel ist wieder zu lesen, dass der Kunde die Zugangsdaten bei Vertragsabschluss erhalten soll.
Das wird vermutlich an der Unmöglichkeit scheitern.
Sicherlich können die Zugangsdaten erst mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt werden, da diese Daten bei Vertragsabschluss
noch gar nicht bekannt sind!
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Leistungen bereitgestellt werden. Dazu gehören bei künftigen Verträgen auch die Zugangsdaten.
Auszug aus der AGB für Internet und Telefon.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die nachfolgende Bereitstellung der Leistung durch Kabel Deutschland zustande.
Nach Verabschiedung des Gesetzes läuft eine Frist von 6 Monaten bis das umgesetzt werden muss.
Offen ist, wie Bestandskunden behandelt werden.
Die "Zugangsdaten" sind die Kundennummer und die MAC-Adresse vom Modem.
Was anderes hat der Monteur beim Anmelden des Modems auch nicht.
Diese beiden Angaben werden in der Datenbank von KD miteinander verknüpft und das Modem weiß dann,
wem es gehört, wie schnell es ist, ob es WLAN darf und bei welcher Telefonnummer es klingeln soll.