Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

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Heiko P
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Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Heiko P »

Hallo zusammen!

Folgende Geschichte, die mir gerade passiert ist und ich noch mitten drin stecke:

Ich habe alle Kabelverträge im Mai gekündigt. Kündigungsbestätigung habe ich erhalten. Digital Home+ bis September 2010, Digital Home läuft bis März 2011, digitalter Kabelanschluß bis Feb 2011.

Im August hat mir KDG ein Rückholangebot unterbreitet. Das hatte ich angenommen, unter der Bedingung, dass ich keinen Humax haben möchte, da ich bereits einen eigenen 9900 habe. Ich hätte gerne im September den Sagem HD HDD.
Natürlich hat mir KDG einen Humax geschickt. Ich habe diesen postwendend zurück geschickt. Folge: Vertragswiderruf.

Das Beste daran ist: Kabel Deutschland ist so strunzend dumm, dass sie die rechtliche Auswirkung eines Widerrufs offensichtlich nicht kennen. Ein widerrufener Vertrag ist unwirksam. Als hätte es ihn quasi nie gegeben.

Nun hat KDG durch deren Inkompetenz es geschafft, dass ich nun gar keinen Vertrag mehr bei denen habe. Problem: ich habe noch ein sky Abo. daher werde ich gegenüber KDG Schadenesersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags geltend machen. Und zwar bis zu dem Zeipunkt, bis zu dem mein Kabelvertrag laufen müsste: Feb 2011.

Die Korrepondenz ist waserfest. Daran gibt es nichts zu rütteln. Jede weitere Korrespondenz ist sinn und zwecklos, da ich mehrfach an KDG geschrieben und versucht habe, Ihnen die Auswirkungen des Widerrufs zu erklären. Die gehen gar nicht drauf ein. Ergo, dort (im Beschwerdemanagment) können nur inkompetente Leute arbeiten.


Meine Frage:
Hat jemand von Euch auch schon mal Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegenüber KDG geltend gemacht? Wie war da Eure Erfagrung? Hat ein möglicher Prozeß lange gedauert?
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VBE-Berlin
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von VBE-Berlin »

Heiko P hat geschrieben:Im August hat mir KDG ein Rückholangebot unterbreitet.
Und zwar, den Vertrag jetzt schon zu beenden und das neue Angebot mit DVR anzunehmen.
Das hast Du gemacht.
Heiko P hat geschrieben:Natürlich hat mir KDG einen Humax geschickt. Ich habe diesen postwendend zurück geschickt. Folge: Vertragswiderruf.
Damit ist das neue Angebot mit dem DVR widerrufen.

Es hat aber keiner gesagt, dass der alte Vertrag wieder in Kraft gesetzt wird, oder?

Du warst mit dem neuen Vertrag telefonisch einverstanden, also ist der alte Vertrag irrelevant, da storniert.

Meine Meinung, keine Rechtsberatung.

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KabelSchlumpf
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von KabelSchlumpf »

Danke MB-Berlin. Also wer mal schnell aus seinem 12- oder 24monatsvertrag raus will, einfach kündigen, auf ein Rückholangebot warten und den erhaltenen Receiver dann einfach zurücksenden ;)

Klasse :D

Oder verstehe ich das jetzt falsch?
Ersatzlose Abschaltung von S04/S05 stellt eine Preiserhöhung in Euro pro analogen Kabelkanal dar. Ehemals z.B. 32 analoge Kanäle a zB 16.90 (52,8ct/Kanal), jetzt nur noch 30 analoge Kanäle (56,3 ct/Kanal).
Preissteigerung +6,6%

Kunden, die rein analog fernsehen zahlen somit mehr pro analogen Kanal. Statt Preissenkung kommt jetzt noch die Preiserhöhung auf 17,90€ für Neukunden.
Preissteigerung +13,1% (59,7ct/Kanal)

Kabel - Weniger sehen, mehr zahlen

Satellitenfernsehen - Die Zukunft!
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Newty »

Generell bist du bei Sky selbst dafür veranwortlich, dass du deren Programm empfangen kannst.

Ansonsten seh ichs genau so: Alte Verträge im Gegenseitigen einvernehmen aufgelöst, Neuvertrag, Widerruf über FernabsatzG, damit sind die alten Verträge aufgelöst und die neuen annuliert.
Schadenersatz? Nichterfüllung? Welcher Schaden ist dir konkret entstanden? Skygebühren? Kabel Deutschland haftet nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Eine Fahrlässigkeit sehe ich nun nicht seitens KD. Du hast im Rahmen der Rückholung vermutlich ein Angebot bekommen, welches deine 3 Verträge in einen Digital Home+ gewandelt hat. Diesen hast du mit Rücksendung der Vertragsgrundlage(Receiver und wahrscheinlich Smartcard) innerhalb der Frist widerrufen. Des weiteren bleibt es dir offen, deine Skyprogramme weiterhin an einem anderen Kabelanschluss oder über Satellit zu schauen.

Ansonsten: Keine Rechtsberatung, nur Meinung
Mit Glasfaser in den Keller
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Heiko P
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Heiko P »

Tja, leider kann ich nicht mal so eben zu eiem anderen kabelanbieter wechslen. Es gibt hier nur KDG. Sat darf ich nicht (Hausverwaltung).

Und defintiv hat der Wideruf der telefonischen Annahme des Rückholvertrags zur Folge, dass dieser unwirkksam wird. Unwirksam bedeutet, als ob es den "neuen" Vertrag nie gegen hätte. Ergo MUSS also der alte Vertrag wieder greifen. So ist die Rechtslage. Ganz eindeutig.

Schaden ensteht mit natürlich dadurch, dass ich den SKY Auftrag in Abhänigkeit vom KAbelvertasg geschlossen habe. KDH entzieht mir nun durch Ihre vorzeitige und einseitige Beendigung die Vertragsgrundlage mit sky. Sky kann nichts dafür, dass ich dadurch nichts mehr enpfangen kann. Schaden fällt in Höhe der jeweiligen Monatsbeiträge von sky an., die ich weiterhin zahlen muss, aber nicht mehr empfangen kann. Daher muss KDG für den Schaden einstehen.

Aber wenn KDG so verfährt wie bei mir, kann ich nur empfehlen, der vorzeitig bei KDG raus will, zu kündigen, den Rückholvertrag (wenn er den kommt) zu widerrufen. Und schwups ist man kabelfrei ;-)
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Gemini2
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Gemini2 »

Hallo,

was ist der Sinn Deiner Aktion ?
Du hast keinen Vertrag mit KD mehr,
kannst Sky nicht mehr empfangen,
darfst keine Schüssel montieren,
klagst jetzt gegen KD worüber die Rechtsabteilung sich totlacht,
und Dein RA schon den Rechnungsblock zückt,
und dann schließt Du einen neuen Vertrag mit KD ab ??
am besten noch während des laufenden Rechtsstreites,
denke mal das Du Dir bei der Aktion selbst ins Knie schießt,
oder umsteigen auf T-Home wo die gleichen Probleme auftreten werden.

Gruß Gemini
Artchi
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Artchi »

Was für Schaden ist dir denn entstanden? Bist du wegen fehlendem Kabel schwer erkrankt? Hast du dadurch deinen Job verloren? Ist deswegen deine Wohnung abgebrannt?

Du bist ein Held! "Ich verklag Euch!" Große Sprüche, und dann hier angedackelt kommen, und dann von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. :brüll:
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faint
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von faint »

Ich versteh das ja sicher falsch, aber so wie ich das lese, ist doch nur "ein Vertrag" aufgelöst, der Digital Home+. Also müsste immer noch ein Digital Home Vertrag bestehen und zusätzlich ein "digitaler" Kabelanschluss, der vor dem anderen Digital Home Vertrag ausläuft. :)

Aber so oder so muss kein "alter Vertrag" gelten. Du kündigst, schliesst mit einem Rückholangebot einen neuen Vertrag ab und wenn du diesen widerrufen hast, dann hast du einfach den neuen Vertrag widerrufen, der alte war ja so oder so gekündigt. Wie hier schon steht, auch wenns hart ist, ein Rechtsanwalt lacht dich für die Argumentation aus.
Micha1406
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Micha1406 »

Du hast ganz sicher KEINEN Schadensersatzanspruch gegen KD wegen Sky!

Und Sky ist das auch schnuppe, wegen derer kannste dir Sky bestellen und den Receiver in Schrank stellen, hauptsache du zahlst die monatlichen Gebüren. :D
Heiko P
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Heiko P »

Habe ich jemanden von Euch was getan, oder warum werde ich von einigen hier so angegriffen?!

Ausserdem habe ich nicht um unqualifizierte Beiträge und Beleidigungen gebete, sondern lediglich gefragt, ob jemmand mit einem Prozeß gegen KD bisher Erfahrung bzw. davon Kenntnis hat.

ich weiß, dass es sich so verhält wie von mir dargestellt. Daher benötige ich auch keine Rechtsberatung.

Aber gerne nochmal für die ungläubigen und die,die es noch nicht ganz verstanden haben, aber gerne verstehen wollen:

- Ich habe (hatte) drei Verträge laufen, die alle unterschiedliche Laufzeiten haben.
- Die sind alle gekündigt und als gekündigt bestätigt:
- Digitaler Kabelanschluß gekündigt zum Feb 2011
- Kabel Digital Home gekündigt zum März 2011
- Kabel Digital Home + gekündigt zum Sep 2010

Ich glaube alle sind sich hier einig, hätte ich keinen neuen Vertrag abgeschlossen (also das Rückholangebot angenommen), dann würden die Verträge wie oben beschrieben weiterlaufen. Soweit kann jeder folgen nehme ich an.


Nun kommt Vertragsrecht ins Spiel:

- Der "neue" Vertrag (Rückholangebot) wurde Mitte August telefonisch geschlossen.
- Jeder von euch weiß, dass man 14 TaAge widerrufs recht hat. (das unstelel ich jetzt mal, dass das jeder weiß)


Und jetzt kommts:
Was die meisten oder keiner von Euch hier anscheinend weiß, sind die rechtlichen Aurwirkungen eines Widerrufs.

- Durch den Widerruf wird der neue Vertrag unwirksam. Als hätte es ihn quasi gar nicht gegeben. (Besonderheit bei dieser Form des Widerrufs ist, dass trotzdem bis zum widerruf erbrachte Leistungen gezahlt werden müssen)

Und jetzt die Quizfrage: Was wäre, wenn ich nie den "neuen" Vertrag geschlossen hätte???
=> Ich hätte noch meine alten Verträge, die mitunter bis zum Feb und März 2011 laufen!


Schadensersatzanspruch entsteht deshalb, weil KDG unser gemeinsamen Vertrag vorzeitig beendet hat (nämlich den alten, der durch den Wwiderruf des neuen wieder auflebt), ich aber für sky monatliche Beträge entrichen muss. Grundlage für den Empfang von sky ist für mich Kabelfernsehen. KDG entzieht mir nun die Vertragsgrundlage mit Sky - nämlich die Empfangbarkeit durch Kabelfernsehen. DAS ist nun also mein entstander Schaden (verursacht durch sky): Die Monatsbeiträge für sky, deren Sender ich nun nicht mehr empfangen kann.


So etwas nennt man Vertragsrecht. Ist eigentlich ganz einfach. Das nicht jeder sich hier auskennt ist ja auch normal. Aber wie heißt es so schön: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!


KDG hat sich hioer offenbar gewaltig geirrt. Sont kann doch jeder sofort aus seinem Verrag raus. Da würden sich zwei Möglichkeiten ergeben:
1. Vertrag kündigen und auf Rückholangebot warten. Dieses dann widerrufen. => Sofort Kabelfrei
2. Bestehenden Vertrag upgraden, sich einen PVR senden lassen, diesen dann einfach zurückschicekn und widerrufen.

1. und 2. wäre zutreffend, wenn einige von Euch Recht hätten. Demist aber nicht so. Aber probiertz es doch mal alle aus.

Verlieren könnt Ihr nicht. Denn wenn Ihr kabelfrei seid, bekommt Ihr als Neukunden viel günstigere Ttarife :-)

Also viel Spaß beim probieren