Außerordentliche Kündigung möglich??
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Außerordentliche Kündigung möglich??
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem mit meiner Kündigung. Leider habe ich keine Antworten auf mein spezielles Problem gefunden. Auch nicht über Onkel Google.
Seit knapp einem Jahr bin ich KD Kunde und wollte aufgrund eines Umzuges den Kabelvertrag kündigen. Aus Kulanzgründen machen das ja einige ISPs und bisher hatte ich deswegen auch noch keine Probleme. Also Kündigung geschrieben, mitgeteilt dass ich umgezogen bin UND mit dem Hinweis das genau an dem Anschluss bereits ein neuer „Kabeldeutschland Anschluss / Vertrag“ von meinem Nachmieter abgeschlossen wurde und existiert. Antwort war: Ihre Kündigung wird erst Ende Mai 2013 wirksam.
Daraufhin habe ich ein wenig über das außergewöhnliche Kündigungsrecht gegoogelt. An meiner neuen Adresse müsste ich, bevor ich dort Kabeldeutschland nutzen kann, einen extra Vertrag mit dem ortsansässigen Kabelgrundversorger (KabelCom) abschließen, damit KD mir überhaupt irgendwelche Dienstleistungen bereitstellen kann. Nun weiß ich nicht, ob das jetzt schon in das außergewöhnliche Kündigungsrecht fällt oder nicht.
Weiß Jemand hierzu Rat? Oder wo man dieses eventuell sogar nachlesen kann?
Grüße Rikers
ich habe folgendes Problem mit meiner Kündigung. Leider habe ich keine Antworten auf mein spezielles Problem gefunden. Auch nicht über Onkel Google.
Seit knapp einem Jahr bin ich KD Kunde und wollte aufgrund eines Umzuges den Kabelvertrag kündigen. Aus Kulanzgründen machen das ja einige ISPs und bisher hatte ich deswegen auch noch keine Probleme. Also Kündigung geschrieben, mitgeteilt dass ich umgezogen bin UND mit dem Hinweis das genau an dem Anschluss bereits ein neuer „Kabeldeutschland Anschluss / Vertrag“ von meinem Nachmieter abgeschlossen wurde und existiert. Antwort war: Ihre Kündigung wird erst Ende Mai 2013 wirksam.
Daraufhin habe ich ein wenig über das außergewöhnliche Kündigungsrecht gegoogelt. An meiner neuen Adresse müsste ich, bevor ich dort Kabeldeutschland nutzen kann, einen extra Vertrag mit dem ortsansässigen Kabelgrundversorger (KabelCom) abschließen, damit KD mir überhaupt irgendwelche Dienstleistungen bereitstellen kann. Nun weiß ich nicht, ob das jetzt schon in das außergewöhnliche Kündigungsrecht fällt oder nicht.
Weiß Jemand hierzu Rat? Oder wo man dieses eventuell sogar nachlesen kann?
Grüße Rikers
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- Kabelexperte
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Re: Außerordentliche Kündigung möglich??
nein. Eine außerordentliche Kündigung kann nur erfolgen, wenn KDG dort überhaupt nicht versorgt. Im falle KabelCom hast du den schwarzen Peter, auch wenn du dafür einen Versorgungsvertrag über TV bei denen abschließen musst. Denn in den AGB's (die du mit Vertragsabschluss akzeptiert hast) steht dazu folgendes:
1. VORAUSSETZUNG FÜR NUTZUNG DER LEISTUNGEN
1.1. Die Leistungen von Kabel Deutschland können nur in Verbindung mit einem vollversorgten
Kabelanschluss im Vertriebsgebiet von Kabel Deutschland genutzt werden. Der
Kabelanschluss muss über eine Bandbreite von mindestens 614 MHz verfügen und Signale von
Kabel Deutschland empfangen. Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden
bereitzuhalten:
- eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage,
- eine Multimediadose,
- ein PC oder Laptop mit einer Netzwerkschnittstelle für Internetanschluss entsprechend den
auf http://www.kabeldeutschland.de veröffentlichten technischen Mindestanforderungen von
Kabel Deutschland als Endgerät sowie
- eine Genehmigung (Gestattung) des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes für die
Durchleitung der Signale, falls das Netz nicht von Kabel Deutschland betrieben wird. (diese bekommst du, wenn du den TV-Vertrag bei Kabelcom abschließt)
1. VORAUSSETZUNG FÜR NUTZUNG DER LEISTUNGEN
1.1. Die Leistungen von Kabel Deutschland können nur in Verbindung mit einem vollversorgten
Kabelanschluss im Vertriebsgebiet von Kabel Deutschland genutzt werden. Der
Kabelanschluss muss über eine Bandbreite von mindestens 614 MHz verfügen und Signale von
Kabel Deutschland empfangen. Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden
bereitzuhalten:
- eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage,
- eine Multimediadose,
- ein PC oder Laptop mit einer Netzwerkschnittstelle für Internetanschluss entsprechend den
auf http://www.kabeldeutschland.de veröffentlichten technischen Mindestanforderungen von
Kabel Deutschland als Endgerät sowie
- eine Genehmigung (Gestattung) des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes für die
Durchleitung der Signale, falls das Netz nicht von Kabel Deutschland betrieben wird. (diese bekommst du, wenn du den TV-Vertrag bei Kabelcom abschließt)
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Re: Außerordentliche Kündigung möglich??
Wow, das war ja mal ne schnelle Antwort.
Vielen Dank für die Info.
Grüße und so...
Vielen Dank für die Info.
Grüße und so...
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- Kabelexperte
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Re: Außerordentliche Kündigung möglich??
gern geschehen
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Re: Außerordentliche Kündigung möglich??
Warum hat dein Nachmieter einen Vertrag für deine neue Wohnung abgeschlossen?Rikers hat geschrieben:mitgeteilt dass ich umgezogen bin UND mit dem Hinweis das genau an dem Anschluss bereits ein neuer „Kabeldeutschland Anschluss / Vertrag“ von meinem Nachmieter abgeschlossen wurde und existiert.
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: Außerordentliche Kündigung möglich??
Auch wenn das so sicherlich richtig ist, wie es Anudeath oben erklärt hat, solltest du deinen Sachverhalt noch einmal ordentlich schildern.
Prinzipiell bietet Kabel Deutschland aus Kulanz an, den Vertrag vorzeitig zu beenden, sollte eine Versorgung an der neuen Adresse nicht gegeben sein. Da man dich nicht zwingen kann, einen Vertrag bei KabelCom abzuschließen, trifft das Untere nämlich meines Erachtens nicht zu:
Prinzipiell bietet Kabel Deutschland aus Kulanz an, den Vertrag vorzeitig zu beenden, sollte eine Versorgung an der neuen Adresse nicht gegeben sein. Da man dich nicht zwingen kann, einen Vertrag bei KabelCom abzuschließen, trifft das Untere nämlich meines Erachtens nicht zu:
Denn ohne Kabelanschluss liegt dir keine Genehmigung der KabelCom vor, das Hausnetz zu nutzen. Sicherlich würdest du eine Genehmigung erhalten, wenn du den Kabelanschluss abschließt. Aber wie gesagt, man kann dich nicht dazu zwingen.Anudeath hat geschrieben: - eine Genehmigung (Gestattung) des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes für die Durchleitung der Signale, falls das Netz nicht von Kabel Deutschland betrieben wird.
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Re: Außerordentliche Kündigung möglich??
Anfangs wollte ich den "Anschluss" auch mitnehmen. Bloß dann kamen die neuen tollen AGBs von KD raus. Und Flatrate ist nicht Flatrate wenn es begrenzt wird; in welcher Form auch immer. Meiner Meinung nach jedenfalls. Deswegen habe ich zu einem anderen ISP gewechselt.
@scraby: werde es auf jeden Fall nochmal versuchen. Ich bin da irgendwie auch deiner Meinung. Aber wahrscheinlich wird es nicht funktionieren. Das kennt man ja von Handyverträgen
@scraby: werde es auf jeden Fall nochmal versuchen. Ich bin da irgendwie auch deiner Meinung. Aber wahrscheinlich wird es nicht funktionieren. Das kennt man ja von Handyverträgen
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Re: Außerordentliche Kündigung möglich??
Warum sollte KDG auch auf die Laufzeit verzichten? Die neue Adresse ist nun mal versorgbar.
Ob der Kabelanschluss bei KabelCom nun abgeschlossen werden muss oder nicht ist KDG egal. Als Kunde muss man nun mal für diese Vorraussetzung sorgen.
Was nun für dich günstiger ist (also IP weiterlaufen lassen ohne diesen nutzen zu können, oder den Kabelanschlussvertrag bei KabelCom zu unterschreiben) brauchen wir ja nun auch nicht mehr weiter zu durchleuchten, da du ja bereits einen neuen Vertrag bei einem anderen Provider abgeschlossen hast.
Die Kulanzanfrage kannst du zwar stellen (Fragen kostet ja nix) aber ich sehe da eher wenig Chancen. KDG verschenkt so schon genug Geld und ist gerade was Umzüge betrifft bisher immer sehr kulant gewesen, aber man kann nicht jeden aus dem Vertrag lassen, nur weil er umzieht und den Anschluss nicht mehr nutzen will.
Meine Meinung.
Ob der Kabelanschluss bei KabelCom nun abgeschlossen werden muss oder nicht ist KDG egal. Als Kunde muss man nun mal für diese Vorraussetzung sorgen.
Was nun für dich günstiger ist (also IP weiterlaufen lassen ohne diesen nutzen zu können, oder den Kabelanschlussvertrag bei KabelCom zu unterschreiben) brauchen wir ja nun auch nicht mehr weiter zu durchleuchten, da du ja bereits einen neuen Vertrag bei einem anderen Provider abgeschlossen hast.
Die Kulanzanfrage kannst du zwar stellen (Fragen kostet ja nix) aber ich sehe da eher wenig Chancen. KDG verschenkt so schon genug Geld und ist gerade was Umzüge betrifft bisher immer sehr kulant gewesen, aber man kann nicht jeden aus dem Vertrag lassen, nur weil er umzieht und den Anschluss nicht mehr nutzen will.
Meine Meinung.
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Re: Außerordentliche Kündigung möglich??
Wichtig ist der Verfügbarkeitscheck von KD. Wenn dort eine Internetnutzung ohne Einschränkungen sofort gebucht werden könnte, kommst du aus dem Vertrag nicht raus. Wenn dort "nicht verfügbar" oder irgendeine Einschränkung wie "verfügbar nach kleinen Baumaßnahmen" steht, kommst du dort ohne Probleme aus dem Vertrag.
Dafür beantragst du online einfach im Kundencenter oder über die Hotline einen Umzug deines Kabelanschlusses. Bei irgendwelchen Einschränkungen hast du eine Woche später automatisch die Kündigung zum Umzugstermin im Briefkasten.
So wurde es mir vor meinem Umzug an der Hotline erklärt und so lief es auch. Die haben sich noch bedankt das ich Kunde war und tschüß. War gar kein Problem.
Noch ein Tip: Wenn KD an der neuen Adresse komplett verfügbar ist und du unbedingt aus dem Vertrag raus willst, dann lass dir von deinem neuen Vermieter kurz schriftlich geben, dass er keine Änderung der Hausverkabelung gestattet. Damit ist für KD automatisch "nicht verfügbar"...
Dafür beantragst du online einfach im Kundencenter oder über die Hotline einen Umzug deines Kabelanschlusses. Bei irgendwelchen Einschränkungen hast du eine Woche später automatisch die Kündigung zum Umzugstermin im Briefkasten.
So wurde es mir vor meinem Umzug an der Hotline erklärt und so lief es auch. Die haben sich noch bedankt das ich Kunde war und tschüß. War gar kein Problem.
Noch ein Tip: Wenn KD an der neuen Adresse komplett verfügbar ist und du unbedingt aus dem Vertrag raus willst, dann lass dir von deinem neuen Vermieter kurz schriftlich geben, dass er keine Änderung der Hausverkabelung gestattet. Damit ist für KD automatisch "nicht verfügbar"...
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Re: Außerordentliche Kündigung möglich??
@MacKnoedel
Das werde ich mal versuchen. Das ist ein guter Tipp. Ansonsten habe ich den schwarzen Peter gezogen
Das werde ich mal versuchen. Das ist ein guter Tipp. Ansonsten habe ich den schwarzen Peter gezogen