Vertrag ohne Mindestlaufzeit
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 28
- Registriert: 09.11.2010, 20:18
Vertrag ohne Mindestlaufzeit
hi,
Kabel Deutschland bietet ja nur Verträge mit mindestens 2 Jahren Laufzeit. Gibt es eine Möglichkeit einen Vertrag abzuschließen der nur ein halbes Jahr läuft?
Der Hintergrund ist dieser, dass ich für ein halbes Jahr in einer anderen Stadt arbeite und dort eine Unterkunft benötige. Dort möchte ich natürlich auch Internet und Telefon.
Ich kann aber auch keinen Umzug melden, da die Verbindung bei mir Zuhause gebraucht wird. Daher bleibt mir nichts anderes übrig als einen neuen Vertrag abzuschließen und dieser sollte nicht länger als ein halbes Jahr gültig sein.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht sollte nicht bestehen, da an beiden Standorten ein KD Anschluss vorhanden ist.
Kabel Deutschland bietet ja nur Verträge mit mindestens 2 Jahren Laufzeit. Gibt es eine Möglichkeit einen Vertrag abzuschließen der nur ein halbes Jahr läuft?
Der Hintergrund ist dieser, dass ich für ein halbes Jahr in einer anderen Stadt arbeite und dort eine Unterkunft benötige. Dort möchte ich natürlich auch Internet und Telefon.
Ich kann aber auch keinen Umzug melden, da die Verbindung bei mir Zuhause gebraucht wird. Daher bleibt mir nichts anderes übrig als einen neuen Vertrag abzuschließen und dieser sollte nicht länger als ein halbes Jahr gültig sein.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht sollte nicht bestehen, da an beiden Standorten ein KD Anschluss vorhanden ist.
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- Kabelfreak
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Re: Vertrag ohne Mindestlaufzeit
Nein, KDG bietet keine solch kurzen Laufzeiten an.
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- ehemals MB-Berlin
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- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Vertrag ohne Mindestlaufzeit
Jedenfalls nicht unter einem Jahr.mason hat geschrieben:Nein, KDG bietet keine solch kurzen Laufzeiten an.
Allerdings wäre zu klären, ob wegen Doppelversorgung man nicht sowieso bei Auszug aus der Zweitwohnung wieder aus dem Vertrag kommt.
Das können aber die CCA hier im Forum besser beantworten.
MB-berlin
VBE-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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- Newbie
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Re: Vertrag ohne Mindestlaufzeit
Irgendeine Lösung muss es ja geben. Es wäre schon etwas kundenunfreundlich, wenn die ein zwingen über 1 Jahr für eine Leistung zu zahlen die man nicht mehr abrufen kann.
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- Ehrenmitglied
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Re: Vertrag ohne Mindestlaufzeit
Na es wird halt so argumentiert, dass man ja vorher weiß, wie lange die Laufzeit ist.
Und da du zudem noch im Voraus weißt, dass du nur ein halbe Jahr dort sein wirst, kannst du dir selbst überlegen, das Angebot anzunehmen, oder eben nicht.
Gemacht wird das ja inzwischen meist aus Kostengründen, um die relativ hohen Anfangskosten bei einem KD-Neuanschluss wieder herein zu bekommen,
Fast alle DSL-Internetprovider bieten inzwischen auch Verträge mit monatlicher Kündigung an. Allerdings ist ein DSL-Anschluss heutzutage meist tatsächlich nur eine Art zentrales Umschalten und zweitens gibts dann bei den Verträgen keine gesponsorte Hardware und evtl. muss eine Anschlussgebühr bezahlt werden.
Und da du zudem noch im Voraus weißt, dass du nur ein halbe Jahr dort sein wirst, kannst du dir selbst überlegen, das Angebot anzunehmen, oder eben nicht.
Gemacht wird das ja inzwischen meist aus Kostengründen, um die relativ hohen Anfangskosten bei einem KD-Neuanschluss wieder herein zu bekommen,
Fast alle DSL-Internetprovider bieten inzwischen auch Verträge mit monatlicher Kündigung an. Allerdings ist ein DSL-Anschluss heutzutage meist tatsächlich nur eine Art zentrales Umschalten und zweitens gibts dann bei den Verträgen keine gesponsorte Hardware und evtl. muss eine Anschlussgebühr bezahlt werden.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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- Kabelexperte
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Re: Vertrag ohne Mindestlaufzeit
Man könnte den Vertrag an der neuen Adresse abschließen und nach den halben Jahr den Umzug melden. Dabei teilt man mit, dass an der neuen Adresse bereits ein Internet&Telefon Vertrag läuft und man keine Mitnahme des Vertrages wünscht. KD kündigt dann den Vertrag nach dem neuen TKG, dass heißt, 3 Monate ab Umzugsdatum muss er noch weiter zahlen.
Der Informant
Der Informant
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Re: Vertrag ohne Mindestlaufzeit
Hallo Informant,
mich interessiert diese Problematik auch, weil ich mit einem ähnlichen Fall befasst bin.
Woraus schliesst Du, dass bei einem Umzug ein Kündigungsrecht besteht, wenn am neuen Wohnsitz bereits ein Telefon/Internet/Fernsehvertrag läuft? Ich finde in §46 (8) TKG nur eine Kündigugsfrist von 3 Monaten, wenn Kabeldeutschland am neuen Wohnsitz nicht verfügbar ist. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Wo hast Du Deine Version im TKG gefunden, für einen Hinweis wäre ich Dir sehr dankbar.
mich interessiert diese Problematik auch, weil ich mit einem ähnlichen Fall befasst bin.
Woraus schliesst Du, dass bei einem Umzug ein Kündigungsrecht besteht, wenn am neuen Wohnsitz bereits ein Telefon/Internet/Fernsehvertrag läuft? Ich finde in §46 (8) TKG nur eine Kündigugsfrist von 3 Monaten, wenn Kabeldeutschland am neuen Wohnsitz nicht verfügbar ist. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Wo hast Du Deine Version im TKG gefunden, für einen Hinweis wäre ich Dir sehr dankbar.
Gruss
BMR
BMR
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- Kabelexperte
- Beiträge: 602
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Re: Vertrag ohne Mindestlaufzeit
Das ist im TKG nicht enthalten, wird aber bei Kabel Deutschland aus Kulanz so gehandhabt. Betrifft aber nur Internet&Telefon und analoge Kabelanschlüsse. Reine digitale Verträge werden nach AGB gekündigt oder halt umgezogen. Grund ist ganz einfach, dass durch den zweiten Vertragspartner eine sogenannte Doppelvermarktung in einer Wohnung entstehen würde. Es ist zwar rein theoretisch möglich, auch den 2. Internet&Telefon Vertrag auch in der neuen Wohnung zu nutzen, aber KD ist hier kulant.
Der Informant
Der Informant
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- Kabelfreak
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Re: Vertrag ohne Mindestlaufzeit
Das würde ich mir vorher aber schriftlich bestätigen lassen seitens KDG.informant hat geschrieben:Das ist im TKG nicht enthalten, wird aber bei Kabel Deutschland aus Kulanz so gehandhabt. Betrifft aber nur Internet&Telefon und analoge Kabelanschlüsse. Reine digitale Verträge werden nach AGB gekündigt oder halt umgezogen. Grund ist ganz einfach, dass durch den zweiten Vertragspartner eine sogenannte Doppelvermarktung in einer Wohnung entstehen würde. Es ist zwar rein theoretisch möglich, auch den 2. Internet&Telefon Vertrag auch in der neuen Wohnung zu nutzen, aber KD ist hier kulant.
Der Informant
Das kulante Verhalten kann sich jederzeit ändern
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Re: Vertrag ohne Mindestlaufzeit
informant hat geschrieben:Das ist im TKG nicht enthalten, wird aber bei Kabel Deutschland aus Kulanz so gehandhabt. Betrifft aber nur Internet&Telefon und analoge Kabelanschlüsse. Reine digitale Verträge werden nach AGB gekündigt oder halt umgezogen. Grund ist ganz einfach, dass durch den zweiten Vertragspartner eine sogenannte Doppelvermarktung in einer Wohnung entstehen würde. Es ist zwar rein theoretisch möglich, auch den 2. Internet&Telefon Vertrag auch in der neuen Wohnung zu nutzen, aber KD ist hier kulant.
Der Informant
Was anderes bräuchte ich auch nicht.
Aber auf Kulanz möchte ich auch nicht setzen, also sollte es schon in irgendeiner Form schriftlich festgehalten werden.