Hi
mein Vertrag läuft seit August 2011, soweit ich weiß war damals noch keine Rede über Drosselung, leider seit paar Monaten wird meine Leitung gedrosselt, da ich auch u.a. Internet Telefonie habe
(Sipgate) leidet die Qualität drunter. In meinem Vertrag war keine Rede von der Drosselung, hab ich dadurch Sonderkündigungsrecht oder nicht ??
Kann man die Drosselung über VPN umgehen ??
Gruss kab
Kündigungsrecht bei Drosselung ??
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Re: Kündigungsrecht bei Drosselung ??
Wirst du dauerhaft gedrossel? Und wenn ja, wie äußert sich das? Wie lange dauert das schon so usw.
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Re: Kündigungsrecht bei Drosselung ??
Ja fast dauerhaft immer max. 600 kb/s bis meistens sogar 100kb/s und es nervt, da wir 2 Computer haben kann deswegen nur einer online laufen, echt scheiße.
Ich wurde nie benachrichtig über diese Maßnahmen, wurde auch mein Vertrag nicht geändert o.ä.
Will deswegen kündigen, kann ja nicht sein das man für 3,2 Mbit/s zahlt und bekommt 0,1 Mbit/s man bin ich sauer.
gruss kab
Ich wurde nie benachrichtig über diese Maßnahmen, wurde auch mein Vertrag nicht geändert o.ä.
Will deswegen kündigen, kann ja nicht sein das man für 3,2 Mbit/s zahlt und bekommt 0,1 Mbit/s man bin ich sauer.
gruss kab
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Re: Kündigungsrecht bei Drosselung ??
Dauerhaft darf das ganze doch sowieso nicht sein. Auch nicht laut den aktuellen AGB. Also Störmeldung und dann den ganzen Kladderadatsch mit Fristsetzung zur Nachbesserung usw.
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- Kabelexperte
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Re: Kündigungsrecht bei Drosselung ??
Wenn eine Drosselung einsetzt, wird die Bandbreite im Bereich Filesharing auf 80kBit/s gedrosselt, nicht mehr und auch nicht weniger.kabongo hat geschrieben:Ja fast dauerhaft immer max. 600 kb/s bis meistens sogar 100kb/s und es nervt, da wir 2 Computer haben kann deswegen nur einer online laufen, echt scheiße.
Ich wurde nie benachrichtig über diese Maßnahmen, wurde auch mein Vertrag nicht geändert o.ä.
Will deswegen kündigen, kann ja nicht sein das man für 3,2 Mbit/s zahlt und bekommt 0,1 Mbit/s man bin ich sauer.
gruss kab
Das was du beschreibst stellt sich mir eher wie eine Störung dar. Von daher würde ich nen Anruf beim technischen Service empfehlen.
Sonderkündigung wegen einer ggf. anliegenden Drosselung sieht eher schlecht aus, da auch in den alten AGB's eine entsprechende, wenn auch allgemein gehaltene Klausel, enthalten war.
Sollte es sich um eine Störung handeln, kannt du eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen um dann Ansprüche gelten machen zu können.
Das wird primär eine Entgelt-Gutschrift sein. Sollte die Störung nicht zu beheben sein leitet sich ein Sonderkündigungsrecht ab.
Aber wie gesagt: erst prüfen lassen, ob es eine Störung ist, Frist setzen und dann ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.
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- Kabelfreak
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Re: Kündigungsrecht bei Drosselung ??
1. Nicht im Bereich Filesharing, sondern P2P, Usenet und OCH.Anudeath hat geschrieben:...
Wenn eine Drosselung einsetzt, wird die Bandbreite im Bereich Filesharing auf 80kBit/s gedrosselt, nicht mehr und auch nicht weniger.
,,,
2. Hat KDG schon wieder die AGB geändert und das Drosseltempo nun auf 80kbit reduziert
Bisher war immer von 100kBit die Rede
@kabongo
Telefonie ist von der Drosselung nie betroffen. Im Gegenteil, die Telefoniedienste werden in der Regel priorisiert.
Ich tippe eher mal auf eine Störung oder überlastetes Segment bei dir.
Ist das Tempo über den ganzen Tag so mies oder nur zu bestimmten Zeiten?
Wie sind die Pc´s mit Router bzw. Modem verbunden?
Welches Modem bzw. welchen Router hast du?
Mal testweise Antivirensoftware und Firewall abgeschaltet?
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung besteht zwar meiner Meinung nach,daes eine AGB Änderung ist, die wesentliche die Leistung zum Nachteil des Kunden einschränkt und KDG bis heute nicht die Kunden über diese Änderung informiert hat.
Aber hier scheiden sich die Geister, ob Recht vorhanden oder doch nicht vorhanden ist.
Aber wenn du hartnäckig bleibst, bietet dir KDG seinerseits eine vorzeitige Vertragsentlassung an. Das haben einige hier erlebt.
Mit VPN könntest du die Drosselung umgehen (falls vorhanden), aber ohne Gewähr.
Einige User berichteten auch schon von gedrosselten VPN Verbindungen.
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Re: Kündigungsrecht bei Drosselung ??
Die KDG-eigene Telefonie wird von der Drossel nicht betroffen sein ja, bei Sipgate, dass der TE verwendet, könnte das schon anders aussehen.
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Re: Kündigungsrecht bei Drosselung ??
Wär aber neu und auch entgegen der AGB, in denen steht, dass Echtzeitanwendungen prioeisiert werden.
Aber wie heisst es bei KDG?
"Nichts ist unmöglich"
Aber wie heisst es bei KDG?
"Nichts ist unmöglich"
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- Kabelexperte
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Re: Kündigungsrecht bei Drosselung ??
Hab es mal korrigiert...war wohl kurzzeitig geistig verwirrtAnudeath hat geschrieben:Wenn eine Drosselung einsetzt, wird die Bandbreite im Bereich Filesharing auf 100kBit/s gedrosselt, nicht mehr und auch nicht weniger.kabongo hat geschrieben:Ja fast dauerhaft immer max. 600 kb/s bis meistens sogar 100kb/s und es nervt, da wir 2 Computer haben kann deswegen nur einer online laufen, echt scheiße.
Ich wurde nie benachrichtig über diese Maßnahmen, wurde auch mein Vertrag nicht geändert o.ä.
Will deswegen kündigen, kann ja nicht sein das man für 3,2 Mbit/s zahlt und bekommt 0,1 Mbit/s man bin ich sauer.
gruss kab
Das was du beschreibst stellt sich mir eher wie eine Störung dar. Von daher würde ich nen Anruf beim technischen Service empfehlen.
Sonderkündigung wegen einer ggf. anliegenden Drosselung sieht eher schlecht aus, da auch in den alten AGB's eine entsprechende, wenn auch allgemein gehaltene Klausel, enthalten war.
Sollte es sich um eine Störung handeln, kannt du eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen um dann Ansprüche gelten machen zu können.
Das wird primär eine Entgelt-Gutschrift sein. Sollte die Störung nicht zu beheben sein leitet sich ein Sonderkündigungsrecht ab.
Aber wie gesagt: erst prüfen lassen, ob es eine Störung ist, Frist setzen und dann ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.