Internet kündigen wegen Umzug
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: 21.02.2013, 17:20
Internet kündigen wegen Umzug
Halli Hallo,
Ich habe bisher in einer WG gewohnt, hatte da mein eigenes Internet seit ca nem halbem Jahr, jetzt bin ich aus persönlichen Gründen ausgezogen und werde demnächst in eine Art Studentenwohnheim einziehen.
Das heisst, dort wird vom Vermieter Internet angeboten wird und ich kann das Internet von KD nicht weiter verwenden, reicht dies aus um meinen Vertrag vorzeitig zu kündigen?
Vielen Dank schonmal
Gruß Nils
Ich habe bisher in einer WG gewohnt, hatte da mein eigenes Internet seit ca nem halbem Jahr, jetzt bin ich aus persönlichen Gründen ausgezogen und werde demnächst in eine Art Studentenwohnheim einziehen.
Das heisst, dort wird vom Vermieter Internet angeboten wird und ich kann das Internet von KD nicht weiter verwenden, reicht dies aus um meinen Vertrag vorzeitig zu kündigen?
Vielen Dank schonmal
Gruß Nils
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 833
- Registriert: 01.11.2011, 18:14
Re: Internet kündigen wegen Umzug
Die Möglichkeit zur Sonderkündigung ergibt sich nur, wenn an der neuen Adresse kein Anschluss über Kabel Deutschland möglich ist. Dann kannst du den Vertrag mit einen entsprechenden Nachweis (das du umziehst) vorzeitig kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt lt. aktuellem TKG 3 Monate.
Ist der Anschluss an der neuen Adresse verfügbar, ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich und der Vertrag muss bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit gezahlt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt lt. aktuellem TKG 3 Monate.
Ist der Anschluss an der neuen Adresse verfügbar, ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich und der Vertrag muss bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit gezahlt werden.
Re: Internet kündigen wegen Umzug
Jain...
Wenn am neuen Standort KDG-Internet mit glöeicherLeistung möglich wäre, kannst Du nicht kündigen.
KDG-Internet gar nicht oder nur mit geringerer Leistung möglich ware könntest Du kündigen, müsstest
aber noch drei Monate deinen Vertrag bezahlen.
§46 Telekommunikationsgesetz (TKG)
(...)
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Quelle
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
Wenn am neuen Standort KDG-Internet mit glöeicherLeistung möglich wäre, kannst Du nicht kündigen.
KDG-Internet gar nicht oder nur mit geringerer Leistung möglich ware könntest Du kündigen, müsstest
aber noch drei Monate deinen Vertrag bezahlen.
§46 Telekommunikationsgesetz (TKG)
(...)
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
Quelle
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: 21.02.2013, 17:20
Re: Internet kündigen wegen Umzug
mhmm okay,
ich habe mal den check gemacht und die leistung könnte vor ort erbracht werden,
aber ich kann ja vom vermieter aus mein internet nicht mitnehmen, also habe ich ja keine möglichkeit für einen anschluss dort,
hab den vermieter auch gefragt und ich würde auch eine bestätigung von ihm bekommen das dies dort nicht möglich sei
könnte das klappen?
ich habe mal den check gemacht und die leistung könnte vor ort erbracht werden,
aber ich kann ja vom vermieter aus mein internet nicht mitnehmen, also habe ich ja keine möglichkeit für einen anschluss dort,
hab den vermieter auch gefragt und ich würde auch eine bestätigung von ihm bekommen das dies dort nicht möglich sei
könnte das klappen?
Re: Internet kündigen wegen Umzug
Wenn Du der Kunde/Vertragspartner des Internetanschlusses von KDG bist, mußt Du den sogar mitnehmen.Nils91 hat geschrieben:mhmm okay,
ich habe mal den check gemacht und die leistung könnte vor ort erbracht werden,
aber ich kann ja vom vermieter aus mein internet nicht mitnehmen, also habe ich ja keine möglichkeit für einen anschluss dort,
hab den vermieter auch gefragt und ich würde auch eine bestätigung von ihm bekommen das dies dort nicht möglich sei
könnte das klappen?
Wenn Du nicht der Vertragspartner bist, kann dir das sowieso egal sein!
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 833
- Registriert: 01.11.2011, 18:14
Re: Internet kündigen wegen Umzug
Kommt darauf an, über welche Leitung das Internet angeboten wird. Dein Vermieter kann dir nicht alles verbieten. Sind das Kabelnetz und die Hausverkabelung an der neuen Adresse bereits multimediafähig, kommst du aus der Nummer nicht raus. dann muss nix umgebaut werden, sondern es erfolgt nur die freischaltung des Modems durch einen Techniker von KDGNils91 hat geschrieben:mhmm okay,
ich habe mal den check gemacht und die leistung könnte vor ort erbracht werden,
aber ich kann ja vom vermieter aus mein internet nicht mitnehmen, also habe ich ja keine möglichkeit für einen anschluss dort,
hab den vermieter auch gefragt und ich würde auch eine bestätigung von ihm bekommen das dies dort nicht möglich sei
könnte das klappen?
Sind Umbaumaßnahmen am Hausanschluss notwendig, kann der Eigentümer diese untersagen. Dann kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden.
Ist also nicht so einfach. Wenn das Objekt als verfügbar angezeigt wird, wird der Umzug auf jeden Fall beauftragt. Nur über die Technikerrückmeldung ist dann eine Sonderkündigung z.B. wegen fehlender Gestattung möglich.
-
- Insider
- Beiträge: 3982
- Registriert: 04.06.2010, 14:21
- Wohnort: Itzehoe
Re: Internet kündigen wegen Umzug
Der einfachste, wenn auch nicht galanteste Weg, weil man einen Techniker möglicherweise umsonst kommen lässt, ist tatsächlich einfach den Umzug an die neue Adresse melden und warten was KDG sagt.
Aber wie bereits erwähnt, wenn die Leistung möglich ist, musst du den Vertrag mitnehmen und weiternutzen. Hat auch seine Vorteile, so Studi-Wohnheim Leitungen sind gern mal völlig verstopft, mit blöden Firewalls verbaut und im schlimmsten Fall hängst du mit allen anderen in einem LAN und die schmeissen mit Ihren Virus-verseuchten PCs um sich
Aber wie bereits erwähnt, wenn die Leistung möglich ist, musst du den Vertrag mitnehmen und weiternutzen. Hat auch seine Vorteile, so Studi-Wohnheim Leitungen sind gern mal völlig verstopft, mit blöden Firewalls verbaut und im schlimmsten Fall hängst du mit allen anderen in einem LAN und die schmeissen mit Ihren Virus-verseuchten PCs um sich
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: 21.02.2013, 17:20
Re: Internet kündigen wegen Umzug
ok schon mal Danke euch,
sollte ich nun am besten einfach auf gut glück kündigen und kgd die bestätigung des vermieters mitschicken oder kdg kontaktieren denen meinen fall schildern und gucken was die sagen?
sollte ich nun am besten einfach auf gut glück kündigen und kgd die bestätigung des vermieters mitschicken oder kdg kontaktieren denen meinen fall schildern und gucken was die sagen?
-
- Insider
- Beiträge: 2541
- Registriert: 06.01.2012, 18:30
- Wohnort: Hamburg
Re: Internet kündigen wegen Umzug
gelöscht
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
-
- Insider
- Beiträge: 6364
- Registriert: 12.02.2010, 15:56
Re: Internet kündigen wegen Umzug
Wie schon immer: Umzug melden, Reaktion abwarten. Wie auch schon dort:Nils91 hat geschrieben: sollte ich nun am besten einfach auf gut glück kündigen und kgd die bestätigung des vermieters mitschicken oder kdg kontaktieren denen meinen fall schildern und gucken was die sagen?
gesagt. Der Anschluss muss nachweislich (sei es aus Aktenlage oder Gegebenheit vor Ort) nicht umzuziehen sein, ansonsten wird deine Kündigung nicht akzeptiert.koaschten hat geschrieben:Der einfachste, wenn auch nicht galanteste Weg, weil man einen Techniker möglicherweise umsonst kommen lässt, ist tatsächlich einfach den Umzug an die neue Adresse melden und warten was KDG sagt.
Zuletzt geändert von Newty am 21.02.2013, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.