Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
Bei meinem Internet-Anschluss (Flaterate,Wlan-Modem) ist die Geschwindigkeit
nicht zum ersten Mal gedrosselt worden,nachdem eine Rechnung nicht ganz bezahlt
wurde (handelte sich jeweils um kleine Restbeträge). Obwohl ich nun nochmal einen
Teil überwiesen habe, ist die Geschwindigkeit immer noch gedrosselt, so kommt es
mir jedenfalls vor, weil extrem langsam.Downloads endlos langsam...
Habe schon an KD geschrieben und beanstandet, noch keine Reaktion. Jetzt habe ich
über ein Urteil gelesen, dass unberechtigterweise Drosselungen, trotz eindeutigen
Vertrages, einen Vertragsbruch darstellen...Was ist da dran?
nicht zum ersten Mal gedrosselt worden,nachdem eine Rechnung nicht ganz bezahlt
wurde (handelte sich jeweils um kleine Restbeträge). Obwohl ich nun nochmal einen
Teil überwiesen habe, ist die Geschwindigkeit immer noch gedrosselt, so kommt es
mir jedenfalls vor, weil extrem langsam.Downloads endlos langsam...
Habe schon an KD geschrieben und beanstandet, noch keine Reaktion. Jetzt habe ich
über ein Urteil gelesen, dass unberechtigterweise Drosselungen, trotz eindeutigen
Vertrages, einen Vertragsbruch darstellen...Was ist da dran?
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Re: Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
Dafür muss es sich auch wirklich um eine Drosselung handeln. Es kann auch "einfach" eine Überlastung des Netzes sein (Stichwort: Segment), bzw. auch eine Überlastung der angesprochenen Server von Drittanbietern.
Der Nachweis ist daher gar nicht so einfach, da man nach dem Ausschlussverfahren alle anderen Faktoren eliminieren muss.
Der Nachweis ist daher gar nicht so einfach, da man nach dem Ausschlussverfahren alle anderen Faktoren eliminieren muss.
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Re: Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
quelle zum urteil, das man bei nicht bezahlten rechnungen nicht gedrosselt werden darf?gloria60 hat geschrieben:
über ein Urteil gelesen, dass unberechtigterweise Drosselungen, trotz eindeutigen
Vertrages, einen Vertragsbruch darstellen...Was ist da dran?
unberechtigte drosselungen ? du zahlst nicht, willst aber volle bandbreite haben ?
ohne worte...
ist es auch, auf unglaubliche 85 kbit/sArthur_Dent hat geschrieben:Dafür muss es sich auch wirklich um eine Drosselung handeln.
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Re: Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
Ich vermute, dass sie sich auf § 45 des TKG bezieht:
http://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html
Aber was daraus zu folgern ist, überlasse ich lieber Juristen, ich bin keiner. Abgesehen davon muss man natürlich auch sagen, dass unsere Pflicht als Kunden die pünktliche Bezahlung der Rechnungen ist.
http://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html
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Re: Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
ja, und das bezieht sich halt "nur" auf die telefonie.Arthur_Dent hat geschrieben:Ich vermute, dass sie sich auf § 45 des TKG bezieht:
http://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html
Aber was daraus zu folgern ist, überlasse ich lieber Juristen, ich bin keiner. Abgesehen davon muss man natürlich auch sagen, dass unsere Pflicht als Kunden die pünktliche Bezahlung der Rechnungen ist.
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Re: Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
Im Vertrag ist eine ganze oder teilweise Sperre der Leistung unter bestimmten Umständen vorgesehen.gloria60 hat geschrieben: Habe schon an KD geschrieben und beanstandet, noch keine Reaktion. Jetzt habe ich
über ein Urteil gelesen, dass unberechtigterweise Drosselungen, trotz eindeutigen
Vertrages, einen Vertragsbruch darstellen...Was ist da dran?
Auszug aus der AGB:
Bei Telefondiensten darf das laut Gesetz nur ab einer ausstehenden Rechnung von mindestens 75 Euro durchgeführt werden.SPERREN DER DIENSTE
Kabel Deutschland ist berechtigt, den Zugang zu den von Kabel Deutschland bereitgestellten
Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4 dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internetanschlüsse oder Punkt 2 der Besonderen
Geschäftsbedingungen Festnetz-Telefonanschlüsse in wiederholter und schwerwiegender Weise
schuldhaft verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde.
Wenn die Sperre nicht unverzüglich nach Überweisung der Rechnung aufgehoben wird, sähe ich darin allerdings einen Vertragsbruch.
Zuletzt geändert von Fabian am 09.05.2013, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
wenn man nicht vollständig zahlt bekommt man halt Probleme.........
zuerst zahlt man einen Teil nicht... und später vielleicht gar nicht - warum soll ein Unternehmen nicht sofort Gegenmassnahmen ergreifen können wenn die Rechnung nicht ausgeglichen ist?
zuerst zahlt man einen Teil nicht... und später vielleicht gar nicht - warum soll ein Unternehmen nicht sofort Gegenmassnahmen ergreifen können wenn die Rechnung nicht ausgeglichen ist?
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Re: Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
Allerdings (laut Gesetz) muss 14 Tage vorher eine Mahnung eingehen, und eine Woche lang muss anschließend der Schuldner noch auf dem Telefon erreichbar sein (während er nach den 14 Tagen selber nicht mehr raus telefonieren kann).Fabian hat geschrieben: Bei Telefondiensten darf das laut Gesetz nur ab einer ausstehenden Rechnung von mindestens 75 Euro durchgeführt werden.
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Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
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Re: Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
Auch wenn Vollgesperrt wurde, die Erreichbarkeit den Notrufes muss weiterhin gewährleistet werden!
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Re: Geschwindigkeits-Drosselung gestattet,od. nicht?
Offensichtlich wurde die Rechnung ja jetzt immer noch nur zum Teil bezahlt, wenn ich es richtig lese. Warum solle die Sperre dann aufgehoben werden?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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