Manuelle Schaden am Kabel

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feuerteufel-thomas
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Manuelle Schaden am Kabel

Beitrag von feuerteufel-thomas »

Hallo zusammen,
wollte mal Fragen wer für Schäden bis vor der ÜGpunkt aufkommt.

Den das Kabel wurde über das Grundstück vom Nachbarn verlegt, damals war das Verhältnis zum Nachbarn noch gut.
Jetzt liegen wir im Streit mit ihm und wir haben Angst, das er ein Sparten oder Zange nimmt und das Kabel zerschneidet.

Ein Teil des Kabel liegt dazu noch durch sein Garten, welches durch einen Sichtschutz geschützt ist.

mfg
und ein ruhiges WE
NoNewbie
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Re: Kabel schäden

Beitrag von NoNewbie »

Immer der Schädiger. Vodafone-Kabeldeutschland schreibt dann die Rechnung.
feuerteufel-thomas
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Re: Manuelle Schaden am Kabel

Beitrag von feuerteufel-thomas »

kann der Nachbar den Zugang zum geschädigen Kabel verweigern ?
NoNewbie
Kabelfreak
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Re: Manuelle Schaden am Kabel

Beitrag von NoNewbie »

Der Grundstückseigentümer kann jederzeit den Zugang zu seinem Grundstück verwehren.

Alles weitere werden wohl dann Anwälte klären.

Grundsätzlich haben die Eigentümer aber unterschrieben, dass sie Zugang zum Grundstück gewähren.
Dies stand früher bei den Post/Telekom-Verträgen drin und steht auch bei VFKD in der Grundstückseigentümererklärung.
Borstel86
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Re: Manuelle Schaden am Kabel

Beitrag von Borstel86 »

Im Endeffekt bleibt das Kabel Eigentum der VDF KDG, aber wenn der Nachbar die Leute nicht auf das Grundstück lässt, dann wird es natürlich schwierig. Bei uns in der Region gibt es auch ein paar Privatgrundstücke wo der VrP draufsteht, diese Leute lassen einen auch nicht immer rauf bzw. sind auch nicht immer da. Bei den Meisten ist es auch völlig nachvollziehbar, die haben nämlich beim Hausbau, erschließen des Grundstücks oder Umbau des Gartens, der Kabel Deutschland damals die Chance eingeräumt den Kasten umzusetzen, aber sowas hat die KDG damals nie interessiert. Interessant wird es erst immer, wenn der Techniker nicht auf das Grundstück darf. ^^

MfG
reneromann
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Re: Manuelle Schaden am Kabel

Beitrag von reneromann »

NoNewbie hat geschrieben:Der Grundstückseigentümer kann jederzeit den Zugang zu seinem Grundstück verwehren.
Nein - wenn das Kabel als Grundlast eingetragen ist, hat der Eigentümer VFKDG im Schadensfall den Zutritt zu gewähren (daher ja auch das Eintragen als Grundlast im Grundbuch).
Alles weitere werden wohl dann Anwälte klären.
Du meinst eher die Gerichte ;-)
Denn Anwälte können einen Rechtsstreit nicht klären - die können nur mitwirken und Lösungen vorschlagen, aber endgültig entscheiden können nur Richter (oder man einigt sich vorher im beiderseitigen Einverständnis).
Grundsätzlich haben die Eigentümer aber unterschrieben, dass sie Zugang zum Grundstück gewähren.
Dies stand früher bei den Post/Telekom-Verträgen drin und steht auch bei VFKD in der Grundstückseigentümererklärung.
Wobei diese Erklärungen explizit nur für die Zuführung zum jeweiligen Gebäude gelten und NICHT für die Durchleitung zu Dritten.
feuerteufel-thomas
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Re: Manuelle Schaden am Kabel

Beitrag von feuerteufel-thomas »

Ich hoffe es nie, das der Fall eintritt ..
aber mein Kabek geht quer durch sein Rosenbett .. und daher hoffe ich auch, das er keine Dummheiten macht.

Also hab ich das Richtig verstanden, wenn er einen großen Seitenschneider nimmt und das Kupferkabel durchtrennt, muss er alle Kosten der Reparatur tragen.

Wenn er dann dazu den Suppunternehmer auch noch nicht in sein Garten läßt, muss der Nachbar dann die Alternative bezahlen. Den immerhin habe ich bei Vodafone ein Geschäftsanschluss ..


mfg
thomas
Borstel86
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Re: Manuelle Schaden am Kabel

Beitrag von Borstel86 »

feuerteufel-thomas hat geschrieben:Ich hoffe es nie, das der Fall eintritt ..
Also hab ich das Richtig verstanden, wenn er einen großen Seitenschneider nimmt und das Kupferkabel durchtrennt, muss er alle Kosten der Reparatur tragen.
Richtig, er muss dann die Reperatur bezahlen, was ja auch logisch ist.

reneromann hat geschrieben:
NoNewbie hat geschrieben:Der Grundstückseigentümer kann jederzeit den Zugang zu seinem Grundstück verwehren.
Nein - wenn das Kabel als Grundlast eingetragen ist, hat der Eigentümer VFKDG im Schadensfall den Zutritt zu gewähren (daher ja auch das Eintragen als Grundlast im Grundbuch).
Das ist die blanke Theorie, wenn ich daran denke was ich draußen in der Praxis schon alles erlebt habe, ist die Sache mi der Grundlast und dem Grundbuch einfach realitätsfern. ^^
Trebo
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Re: Manuelle Schaden am Kabel

Beitrag von Trebo »

reneromann hat geschrieben:Nein - wenn das Kabel als Grundlast eingetragen ist, hat der Eigentümer VFKDG im Schadensfall den Zutritt zu gewähren (daher ja auch das Eintragen als Grundlast im Grundbuch).
Du meinst wahscheinlich eine Grunddienstbarkeit.
Und nein, welche Rechte wer hat, ist allein in der Dienstbarkeit festgelegt. Und dazu gehört auch das Betretungsrecht.

Wobei ich auch glaube, das das jetzt blanke Theorie ist, denn wegen eines Koaxialkabels wird man sicher nicht den
aufwändigen und kostspieligen Weg einer Grunddienstbarkeit gegangen sein. Solche Sachen wurden früher eher per
Absprache geregelt.
--
Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
Anschluss Juli 2007 - Dez. 2021, zuletzt 1000/50 mit FB 6660.
Jetzt Glasfaser GPON 400/200 und glücklich damit
reneromann
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Re: Manuelle Schaden am Kabel

Beitrag von reneromann »

Trebo hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Nein - wenn das Kabel als Grundlast eingetragen ist, hat der Eigentümer VFKDG im Schadensfall den Zutritt zu gewähren (daher ja auch das Eintragen als Grundlast im Grundbuch).
Du meinst wahscheinlich eine Grunddienstbarkeit.
Und nein, welche Rechte wer hat, ist allein in der Dienstbarkeit festgelegt. Und dazu gehört auch das Betretungsrecht.

Wobei ich auch glaube, das das jetzt blanke Theorie ist, denn wegen eines Koaxialkabels wird man sicher nicht den
aufwändigen und kostspieligen Weg einer Grunddienstbarkeit gegangen sein. Solche Sachen wurden früher eher per
Absprache geregelt.
Mea culpo in Bezug auf die Wortwahl.
Aber ja - der einzig "vernünftige" Weg ist "eigentlich" die Eintragung in's Grundbuch - denn dann kann der Grundstückseigentümer nicht einfach so machen was er will.
Was Absprachen anbetrifft, die nicht (schriftlich) festgelegt wurden: Im Zweifel wird die eine Seite immer behaupten, dass es eben jene Absprache nicht gab. Und gerade bei solchen Durchleitungen dürfte fraglich sein, ob entsprechende Absprachen, die ggfs. sogar mit dem Vorbesitzer des Grundstücks getroffen wurden, auch beim jetzigen Besitzer noch gelten... Das dürfte ähnlich wie die Versorgung eines Doppelhauses über nur einen HÜP sein - solange man sich versteht, funktioniert das vernünftig. Nur wenn man im Clinch liegt, wird's problematisch, solange (vorher) keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.