Kündigung Kabel-Deutschland
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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- Newbie
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- Registriert: 08.02.2009, 18:24
Kündigung Kabel-Deutschland
Hallo,
ich wollte meinen KD Vertrag kündigen und stellte mit Erschrecken fest, dass sich der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert, wenn nicht 6 Wochen vorher gekündigt. Tja, Vertragsbeginn war der 9.2.08.
Wie ist dass eigentlich, wenn ich meinen TV abschaffe oder er defekt ist und ich für eine Weile keinen neuen kaufen (kann)? Gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht?
Danke im Voraus für Antworten und Tipps.
Gruß supermom
ich wollte meinen KD Vertrag kündigen und stellte mit Erschrecken fest, dass sich der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert, wenn nicht 6 Wochen vorher gekündigt. Tja, Vertragsbeginn war der 9.2.08.
Wie ist dass eigentlich, wenn ich meinen TV abschaffe oder er defekt ist und ich für eine Weile keinen neuen kaufen (kann)? Gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht?
Danke im Voraus für Antworten und Tipps.
Gruß supermom
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- Insider
- Beiträge: 2747
- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Kündigung Kabel-Deutschland
Ein Sonderkündigungsrecht wird in diesem Falle nicht eingeräumt - da hilft nur den nächsten Termin nicht zu verpassen.
Eine Privatinsolvenz liegt hoffentlich nicht vor - da gäbe es dann wieder Sonderverfahren
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- Kabelfreak
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Re: Kündigung Kabel-Deutschland
Was denn für ein Sonderverfahren?Bubblegum hat geschrieben:Ein Sonderkündigungsrecht wird in diesem Falle nicht eingeräumt - da hilft nur den nächsten Termin nicht zu verpassen.
Eine Privatinsolvenz liegt hoffentlich nicht vor - da gäbe es dann wieder Sonderverfahren
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- Insider
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Re: Kündigung Kabel-Deutschland
Außerordentliche Kündigung durch KDG ohne Berücksichtigung von Vertragslaufzeiten.
Setzt allerdings die Feststellung des Verfahrens voraus und führt in der Regel auch zur Verweigerung von Neuverträgen...
Setzt allerdings die Feststellung des Verfahrens voraus und führt in der Regel auch zur Verweigerung von Neuverträgen...
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- Fortgeschrittener
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Re: Kündigung Kabel-Deutschland
Achso. Aber die werden doch sicher mal hin und wieder stich Boniprüfungen machen?Bubblegum hat geschrieben:Außerordentliche Kündigung durch KDG ohne Berücksichtigung von Vertragslaufzeiten.
Setzt allerdings die Feststellung des Verfahrens voraus und führt in der Regel auch zur Verweigerung von Neuverträgen...
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- Forenmutti
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Re: Kündigung Kabel-Deutschland
Wenn der Vertrag bereits besteht und regelmäßig bezahlt wird - warum sollten sie da noch prüfen. Vielleicht wenn es Zahlungsprobleme gibt - und vermutlich immer bei Neubeauftragung. Aber mitten im Vertrag nicht ohne Grund.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Fortgeschrittener
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Re: Kündigung Kabel-Deutschland
Danke für die aufklärung. Ich frage für jemanden aus meinem Kollegenkreis. Er geht jetzt in das 3. Inso Jahr und hat nach eröffnung der Inso einen Vertrag (Kabelanschluss und Kabel Digital Home) bei der KMG Hannover bekommen. Und seitdem 1.März ist ja bei Kabel Deutschland weil die da alles von der KMG übernommen haben. Jetzt würde er gerne noch Internet und Telefon bei Kabel Deutschland machen. Nur er hat natürlich angst das wenn er das da jetzt bestellt, wegen fristloser kündigung. Daher interessieren mich zwei Fragen.
1)Wollte ich mal wissen ob Kabel Deutschland auch bei Bestandskunden die auch immer schön bezahlt haben, bei zusätzlichen Produkten, auch prüfungen machen? Wenn ja kann er was über seinen Medienberater machen?
2) Wie siehts bei Vertragsverlängerungen aus?
Danke für eure Hilfe.
1)Wollte ich mal wissen ob Kabel Deutschland auch bei Bestandskunden die auch immer schön bezahlt haben, bei zusätzlichen Produkten, auch prüfungen machen? Wenn ja kann er was über seinen Medienberater machen?
2) Wie siehts bei Vertragsverlängerungen aus?
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- Insider
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Re: Kündigung Kabel-Deutschland
Grundsätzlich ist die Anlage eines neuen Vertrages möglich, wenn keine Forderungen der KDG Bestandteil der Insolvenz sind. - Liegt hier wohl nicht vor-
Während des Verfahrens der Privatinsolvenz unterliegt man Mitteilingspflichten und hat einen bestellten Begleiter, der die Einhaltug des Verfahrens "überwacht". In der Regel ist die Aufnahme von solchen Verträgen von seiner Zustimmung abhängig um sicherzustellen, dass durch neue / weitere Belastungen das Verfahren nicht gefährdet wird.
Sollte das Insolvenzferfahren dort hinterlegt sein, wird die Zustimmung erforderlich. Ansonsten besteht die
Bonitätsprüfungen in "erster Instanz" durch den Bearbeiter ob für den laufenden Vertrag Rückstände bestehen.
Die Verträge verlängern sich ja automatisch, sofern nicht eine Kündigung ausgesprochen wird.
Aber es ist halt Vorsicht geboten - nicht das deswegen das Verfahren gefährdet wird.
Während des Verfahrens der Privatinsolvenz unterliegt man Mitteilingspflichten und hat einen bestellten Begleiter, der die Einhaltug des Verfahrens "überwacht". In der Regel ist die Aufnahme von solchen Verträgen von seiner Zustimmung abhängig um sicherzustellen, dass durch neue / weitere Belastungen das Verfahren nicht gefährdet wird.
Sollte das Insolvenzferfahren dort hinterlegt sein, wird die Zustimmung erforderlich. Ansonsten besteht die
Bonitätsprüfungen in "erster Instanz" durch den Bearbeiter ob für den laufenden Vertrag Rückstände bestehen.
Die Verträge verlängern sich ja automatisch, sofern nicht eine Kündigung ausgesprochen wird.
Aber es ist halt Vorsicht geboten - nicht das deswegen das Verfahren gefährdet wird.
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- Fortgeschrittener
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Re: Kündigung Kabel-Deutschland
Das ist richtig. KDG ist kein Gläubiger im verfahren.Bubblegum hat geschrieben:Grundsätzlich ist die Anlage eines neuen Vertrages möglich, wenn keine Forderungen der KDG Bestandteil der Insolvenz sind. - Liegt hier wohl nicht vor-
Während des Verfahrens der Privatinsolvenz unterliegt man Mitteilingspflichten und hat einen bestellten Begleiter, der die Einhaltug des Verfahrens "überwacht". In der Regel ist die Aufnahme von solchen Verträgen von seiner Zustimmung abhängig um sicherzustellen, dass durch neue / weitere Belastungen das Verfahren nicht gefährdet wird.
Sollte das Insolvenzferfahren dort hinterlegt sein, wird die Zustimmung erforderlich. Ansonsten besteht die
Bonitätsprüfungen in "erster Instanz" durch den Bearbeiter ob für den laufenden Vertrag Rückstände bestehen.
Die Verträge verlängern sich ja automatisch, sofern nicht eine Kündigung ausgesprochen wird.
Aber es ist halt Vorsicht geboten - nicht das deswegen das Verfahren gefährdet wird.
Richtig ist auch das er einen Rechtspfleger hat der ihn durch das verfahren begleitet. Er darf auch mit seinem unpfändbaren machen was er will. Zudem darf neue Verträge abschliessen. Was er nicht darf sind halt keine neuen verbindlichkeiten zu machen. Klingt doch alles gut.
Also kann er ohne angst zu haben seinen internetanschluss bestellen, ohne das er gleich fristlos gekündigt wird?
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