Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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- Insider
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Man kann sich nur auf die Vertragslage und die verbundenen Schriftstücke berufen.
Jede weitere Diskussion ist nicht zielführend, da man sich um "gefühltes" dreht.
Demnach:
. Auftragsbestätigung(en) sowie zugehörige Vereinbarungen (AGB, Preisliste)
- die Kündigungsschreiben
- die Kündigungsbestätigungen
mal auf Vereinbarungen, Laufzeiten und Mitteilungen und Hinweise lesen.
Sollte sich in Gesetzestexten (Vertragsrecht zu "Dauerschuldverhältnissen") eine entgegen der in der Praxis angewendeten Regelung etwas finden, dass Juristen im Sinne des Verbraucherschutzes bislang nicht gefunden haben und geeignet ist eine andere Regelung herbeizuführen, lass´ es sie wissen.
Viele wären dankbar, eine Möglichkeit zu erhalten aus Verträgen mit fest vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen ohne besonderen Grund kostenneutral vorzeitig herauszukommen.
Jede weitere Diskussion ist nicht zielführend, da man sich um "gefühltes" dreht.
Demnach:
. Auftragsbestätigung(en) sowie zugehörige Vereinbarungen (AGB, Preisliste)
- die Kündigungsschreiben
- die Kündigungsbestätigungen
mal auf Vereinbarungen, Laufzeiten und Mitteilungen und Hinweise lesen.
Sollte sich in Gesetzestexten (Vertragsrecht zu "Dauerschuldverhältnissen") eine entgegen der in der Praxis angewendeten Regelung etwas finden, dass Juristen im Sinne des Verbraucherschutzes bislang nicht gefunden haben und geeignet ist eine andere Regelung herbeizuführen, lass´ es sie wissen.
Viele wären dankbar, eine Möglichkeit zu erhalten aus Verträgen mit fest vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen ohne besonderen Grund kostenneutral vorzeitig herauszukommen.
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Ja, die lag vor. Das war wie folgt formuliert:drz84 hat geschrieben:Nun noch mal bitte konkret: was genau hat dir KD hinsichtlich des Beendigungstermins geschrieben?
Wenn man dir beispielsweise schriftlich bestätigt hat "wir beenden Ihren Vertrag zum 31. Juli 2009", dann wäre das auch verbindlich und kann später nicht einfach rückgängig gemacht werden. In diesem Fall müßtest du auch nach diesem Datum nichts mehr zahlen. Liegt dir so eine Aussage vor?
"Sollten wir sie leider nicht von uns überzeugen und zu einer Rücknahme Ihrer Kündigung bewegen, endet ihr Vertragsverhältnis mit Kabel Deutschland über ...
am ...."
Dann stand da noch, dass darüber hinaus bezahlte Beiträge umgehend nach Vertragsende zurückerstattet würden. Der letzte Monat war kein voller Monat.
Nach dem angekündigten Vertragsende wurde dann aber weiter abgebucht.
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Also hier geht es nicht um gefühltes, sondern um konkrete Aussagen seitens KDG.Bubblegum hat geschrieben:Man kann sich nur auf die Vertragslage und die verbundenen Schriftstücke berufen.
Jede weitere Diskussion ist nicht zielführend, da man sich um "gefühltes" dreht.
Demnach:
. Auftragsbestätigung(en) sowie zugehörige Vereinbarungen (AGB, Preisliste)
- die Kündigungsschreiben
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mal auf Vereinbarungen, Laufzeiten und Mitteilungen und Hinweise lesen.
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Wenn du das so schriftlich vorliegen hast, ist dein Vertragsverhältnis zu KD tatsächlich mit dem bestätigten Termin beendet.
Forderungen für die Zeit danach kann KD dann nicht mehr erheben, lediglich die umgehende Rücksendung der Smartcard verlangen - was du ja offenbar auch erledigt hast.
Forderungen für die Zeit danach kann KD dann nicht mehr erheben, lediglich die umgehende Rücksendung der Smartcard verlangen - was du ja offenbar auch erledigt hast.
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- Insider
- Beiträge: 2747
- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Üblicherweise gibts bei Berechnung einer Restlaufzeit noch den Absatz
" Wichtiger Hinweis: Weil Sie den Vertrag vor Ablauf ....".
" Wichtiger Hinweis: Weil Sie den Vertrag vor Ablauf ....".
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Eigentlich ist die ganze Sache sehr einfach:drz84 hat geschrieben:Wenn du das so schriftlich vorliegen hast, ist dein Vertragsverhältnis zu KD tatsächlich mit dem bestätigten Termin beendet.
Forderungen für die Zeit danach kann KD dann nicht mehr erheben, lediglich die umgehende Rücksendung der Smartcard verlangen - was du ja offenbar auch erledigt hast.
Der Kabelvertrag endet zum Kündigungstermin.
Der digital Vertrag würde erst später enden. Da durch Kündigung des Kabelvertrages die Grundlage für diesen Vertrag entzogen wurde, endet der Vertrag gleichzeitig mit dem Kabelvertrag!
Aber für die restlichen Monate fordert die KDG Schadenersatz in Höhe des entgangenen Entgeldes.
MB-Berlin
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
KDG bewegt sich hier auf dünnem Eis.MB-Berlin hat geschrieben: Aber für die restlichen Monate fordert die KDG Schadenersatz in Höhe des entgangenen Entgeldes.
MB-Berlin
In der AGB habe ich nur von Schadensersatz im Zusammenhang mit nicht zurückgesendeten Smartcards oder anderer HW gelesen. Den Begriff "Vertragsstrafe" habe ich dort nicht gefunden.
Vertragsstrafen sind nach dem BGB § 309 möglich:
"6.
(Vertragsstrafe) eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird;"
http://norm.bverwg.de/jur.php?bgb,309
Dies bedarf, wenn ich den Text richtig verstehe, der Zustimmung des Vertragspartners.
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- Kabelexperte
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Das ist eine ganz normale Schadensersatzforderung, welche nichts mit AGBs oder gar Konventionalstrafen (=Vertragsstrafen) zu tun hat! Der Anspruch hier ergibt sich viel mehr aus dem BGB selbst. (z.B. Wegfall der Geschäftsgrundlage)
IANAL - und das ist keine Rechtsberatung!
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LCD-TV: Sony KDL-40W4000
BD-Player: Sony BDP-S550
DVB-S PVR: Siemens Gigaset M451-S CI
DVB-C Receiver: Nokia D-Box 1 u.a.
CI-Module: ACL u.a.
AV-Receiver (6.1): Sony STR-DB790 QS
Lautsprecher: 2x Sony SS-SR17 (FNT), 2x Sony SS-SR-15 (SRD), 1x Sony SS-CN17 (CTR), 1x Sony SS-CN15 (SRDB), 1x Sony SA-WM200 (SUB)
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Re: Kündigung Kabelanschluss und Kabel Digital Home gleichzeitig
Die Kündigungsbestätigung von KD ist eh widersprüchlich. Auf der einen Seite schreiben Sie, dass sie das Vertragsverhältnis von Kabel und KDH beenden müssen, zum anderen bestehen sie aber auf Zahlung von KDH bis zur angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit (ich kram schon wie wild im Keller in alten Ordnern, KDH hab ich schon seit 2001 - kann mich aber nicht dran erinnern, ob das damals an eine Laufzeit gebunden war). Denn es gibt ja auch 6 Wochen Kündigungsfrist bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit in ihren eigenen AGB. Außerdem versteh ich wirklich nicht, warum die mir dann auch zum 31.07. die Hardware entziehen, ich könnt es mir ja bis Januar nochmal überlegen mit dem Kabelempfang. Dann hätte ich doch volles Nutzungsrecht von KDH bis Januar 2010. Also ich hab erst mal Widerspruch eingelegt, obs was bringt, mal gucken. Vielleicht find ich auch noch den alten Papierkram. In meinen Augen ist das fiese Abzocke oder sie hätten mir den 31.07.09 nicht telefonisch als Kündigungstermin benennen dürfen, selbst bei Telekom konnt ich ohne Probs alle Leistungen auf einmal kündigen.