Rücklastschriftgebühr

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namdlef
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Rücklastschriftgebühr

Beitrag von namdlef »

Hallo an Euch,

ich war bis zum 31.08.09 Kunde bei KabelDeutschland für einen ganz normalen TV Kabelanschluss. Bedingt durch einen Umzug habe ich meinen Vertrag
fristgemäß gekündigt. Am neuen Wohnort konnte KabelDeutschland keinen Anschluss zur Verfügung stellen. Soweit alles OK.
Nun hatte KD aber auch für einen Monat nach dem Vertrag versehentlich 16,90 Euro von meinem Konto abgebucht. Das fand ich dann nicht so toll und habe
den Betrag von meiner Bank zurückbuchen lassen.
Jetzt schickt mir KD eine Rechnung für September und fordert von mir 5,20 Euro. Also keine große Sache. Das gliedert sich in 3,70 Euro - Rücklastschriftgebühr und 1,50 Euro - Zahlung ohne Bankeinzug. Gegen diese Rechnung habe ich sofort Widerspruch eingelegt.

Was haltet Ihr von der Sache. Darf KD diese Forderung an mich stellen? Schließlich war das doch nicht mein Verschulden mit der weiteren Abbuchung nach Vertragsende.

viele Grüße
Andreas
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Hogward78
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Hogward78 »

hast du dir auch das Kündigungsdatum auf deiner bestätigung genau durch gelesen ? kann ja sein das das die gebühren noch für deinen aktuellen monat sind, dann wäre die gebühren berechtigt
Baba
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Baba »

Hier haben sich das Kündigungsdatum für den Vertrag und die Zahlung per Lastschrift überschnitten.
Deshalb ist die Forderung berechtigt.
Punkt AGB: Du hast Dich mit Abschluss des Vertrages für Lastschrift einverstanden erklärt.

Punkt zwei: Du hattest alle Zeit der Welt den Betrag rückwirkend auch noch in 6 Monaten zurück zu buchen.

Warum hast Du nicht erst mal gefragt, für was diese Gebühren sind?
Schließlich bekommst Du doch nach Vertragsende spätestens im Folgemonat eine Abschlussrechnung. Dort wären dann z.B. auch Guthaben von Überzahlungen drauf ausgewiesen. Somit hätte KDG die zuviel gezahlten Beträge zurück überwiesen. Der Einspruch gegen diese Rechnung wird ohne Erfolg sein.

Gruß
Baba
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namdlef
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von namdlef »

Hi,

tja das mit den AGBs habe ich mir nicht so genau angeschaut und angerufen habe ich auch nicht. Vielleicht wäre das besser gewesen, ich sehe das jetzt auch ein. Ich hatte das nur für einen Fehler von KD gehalten und war der Ansicht, die Rückbuchung sei OK. Naja, nun werde ich mal abwarten was ich für eine Antwort erhalte. Entweder sie verhalten sich kulant, dann ist das in Ordnung. Und wenn nicht, tja dann muss ich eben zahlen.

viele Grüße
Baba
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Baba »

Schön ! Einsicht ist der erste Weg zur Besserung :grin:

Also weiße Bescheid! Immer die AGB lesen. Zumindest bei den Providern.


Gruß
Baba :fahne:
Backup ist was für Feiglinge !
namdlef
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von namdlef »

Jo. Alles klar.

viele Grüße
RondoNW
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von RondoNW »

namdlef hat geschrieben:Hallo an Euch,

ich war bis zum 31.08.09 Kunde bei KabelDeutschland für einen ganz normalen TV Kabelanschluss. Bedingt durch einen Umzug habe ich meinen Vertrag
fristgemäß gekündigt. Am neuen Wohnort konnte KabelDeutschland keinen Anschluss zur Verfügung stellen. Soweit alles OK.
Nun hatte KD aber auch für einen Monat nach dem Vertrag versehentlich 16,90 Euro von meinem Konto abgebucht. Das fand ich dann nicht so toll und habe
den Betrag von meiner Bank zurückbuchen lassen.
Jetzt schickt mir KD eine Rechnung für September und fordert von mir 5,20 Euro. Also keine große Sache. Das gliedert sich in 3,70 Euro - Rücklastschriftgebühr und 1,50 Euro - Zahlung ohne Bankeinzug. Gegen diese Rechnung habe ich sofort Widerspruch eingelegt.

Was haltet Ihr von der Sache. Darf KD diese Forderung an mich stellen? Schließlich war das doch nicht mein Verschulden mit der weiteren Abbuchung nach Vertragsende.

viele Grüße
Andreas

Wenn Du Deine Kündigung rechtzeitig dh fristgerecht abgeschickt hast, und davon gehe ich mal aus, diese Kündigung von KD bestätigt wurde und danach trotzdem noch "versehentlich" Gebühren von Deinem Konto abgebucht wurden hast Du selbstverständlich das Recht diesen Betrag umgehend wieder zurückbuchen zu lassen.
Ganz unsinnig wäre es vorher bei KD noch anzurufen und dort mehr Geld in völlig unnütze CallCenterMarionetten zu investieren als Du zurückgebucht hast !


KD hat nunmal kein Recht über das Vertragsende hinaus Abbuchungen zu tätigen denn die Abbuchungserlaubnis erlischt automatisch mit Beendigung Deines Vertrages.
Genaugenommen könntest DU Deinerseits Rücklastschriftgebühren und sogar Mahngebühren von KD verlangen, dass sie das von Dir fordern ist schlichtweg eine Frechheit !
zu dem Thema hier : http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 6&start=30

Nach erneuter Androhung einer Anzeige wegen Betrugsversuch durch meinen RA kam heute am 12.9.09 plötzlich die Bestätigung dass das Kabelmodem am 160609 fristgerecht bei KD eingegangen ist und sie sich für dieses Missverständnis entschuldigen.

Jaja, "Missverständnis"
namdlef
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von namdlef »

Tja, eigentlich weiß ich auch nicht mehr so richtig, ob ich richtig gehandelt habe. Was Du schreibst, stimmt natürlich auch.
Aber wie schon gesagt, ich warte jetzt erst mal ab, was die Leute mir auf meinen Widerspruch antworten.

Mal nebenbei: ich habe auch schon von anderen Firmen Beträge zurückbuchen lassen, weil deren Abbuchungen nicht korrekt waren. Und da gab es noch nie Probleme. Man erhielt dann Post mit der Anfrage, warum, weshalb und wie nun weiter. Na so ungefähr lief das ab.

Bis heute die Rechnung von KD im Briefkasten lag, kannte ich das Wort Rücklastschriftgebühr überhaupt nicht. Mir geht es auch nicht um 5 Euro, das wär Quatsch. Naja, mal sehen was die vom Kundenservice schreiben. Vielleicht geben die auch Ruhe. Aber heutzutage kann man ja auch nicht alles wissen, was einem so blühen kann, wenn jeder wie er möchte vom Konto abbucht.

viele Grüße
namdlef
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von namdlef »

Hier mal noch der Text, den ich per Mail ans Kundencenter von KD unter Angabe der Kundennummer gesendet habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Rechnung für September 2009 vom 02.09.09 habe ich heute erhalten.
Gegen die Rechnung lege ich Widerspruch ein.

Begründung: Mein Vertrag mit Ihnen endete am 31.08.2009. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Beiträge auch immer
korrekt von meinem Konto abgebucht. Als Sie daraufhin auch für den Zeitraum nach dem 31.08.2009 von meinem Konto
abgebucht haben, obwohl kein gültiger Vertrag mehr bestand, habe ich die Summe von 16,90 Euro zu Recht zurückbuchen
lassen.

Daher ist es eindeutig Ihr Verschulden! Und daher ist der Rechnungsposten "Rücklastschriftgebühr" eine Sache, die mich nichts
mehr angeht.

mit freundlichen Grüßen
...
RondoNW
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Registriert: 09.09.2009, 08:52

Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von RondoNW »

Vergiss nicht den anderen Posten über 1,50Euro für den gilt natürlich das Gleiche.
zu dem Thema hier : http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 6&start=30

Nach erneuter Androhung einer Anzeige wegen Betrugsversuch durch meinen RA kam heute am 12.9.09 plötzlich die Bestätigung dass das Kabelmodem am 160609 fristgerecht bei KD eingegangen ist und sie sich für dieses Missverständnis entschuldigen.

Jaja, "Missverständnis"