Rücklastschriftgebühr

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Nibelungen
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Nibelungen »

RondoNW hat geschrieben:Vergiss nicht den anderen Posten über 1,50Euro für den gilt natürlich das Gleiche.
Jetzt hetz nicht noch andere User hier auf! DU bist ein Prinzipienreiter - wenns Dir Spaß macht - leb Dein Leben so. Aber tu nicht so als ob es Dir um namdlef ginge - um eine schnelle, unkomplizierte Hilfe oder so. Du willst nur ganz prinzipiell KDG eins auswischen - und mißbrauchst ihn jetzt noch dazu (wenn er auf Deine wirre Aussagen eingeht).

Viel einfacher, streßfreier, cooler, wäre es gewesen - die Abbuchung erstmal seinzulassen, genau aufzupassen was 4 Wochen später mit der nächsten Rechnung kommt (100 pro wärs ne Gutschrift gewesen) - und DANN erst wenn nötig noch fix ne Rücklastschrift zu machen. Nu hat er das aber nicht so gemacht - und jetzt muß er halt mal abwarten was passiert.

Diese 5 Euro hätten von Anfang an vermieden werden können.

Aber DU stellst KDG ja auch Zinsen in Rechnung wenn sie 4 Wochen ein paar Euro zuviel (16,90...) von Dir haben...
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RondoNW
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von RondoNW »

Ich schreibe ihm lediglich was ich darüber denke, von aufhetzen kann dabei wohl kaum die Rede sein !

Und ihm dürfte es jedenfalls mehr helfen als wenn sich nur Leute hier zu Wort melden die offensichtlich selbst für den Laden arbeiten und versuchen jeden zur Zahlung zu überreden egal obs sinnvoll ist oder nicht :motz:

Fakt ist dass er im Recht ist und es von KD eine Frechheit ist für eigene Fehler vom Kunden Gebühren zu verlangen :evil:
zu dem Thema hier : http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 6&start=30

Nach erneuter Androhung einer Anzeige wegen Betrugsversuch durch meinen RA kam heute am 12.9.09 plötzlich die Bestätigung dass das Kabelmodem am 160609 fristgerecht bei KD eingegangen ist und sie sich für dieses Missverständnis entschuldigen.

Jaja, "Missverständnis"
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Nibelungen
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Nibelungen »

RondoNW hat geschrieben:nur Leute hier zu Wort melden die offensichtlich selbst für den Laden arbeiten
Und da haben wir ihn wieder - den Verschwörungstheoretiker. :wand: :brüll: :brüll: :brüll: :fingerzeig: :fingerzeig: :fingerzeig:

Ne ne, das hat keinen Sinn mit Dir. :kater:
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VBE-Berlin
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von VBE-Berlin »

Interessant wäre ja, was in der Kündigungsbestätigung stand.
Zu wann der Vertrag laut Bestätigung endete und ob noch eine Ummeldebestätigung gefordert war, wenn es um eine Sonderlündigung ging.

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Bubblegum
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Bubblegum »

In der Kündigungsbestätigung wird sich auch ein entsprechender Hinweis auf evt Überzahlung und Erstattung finden.
Hoffentlich ist nicht sogar parallel zur Rückbuchung eine Erstattung veranlasst worden ...

Da KDG ja "nur" die 5,20 € in Rechnung stellt, hat sich wohl der eigentliche Lastschriftbetrag erledigt und es hat direkt eine Gegenbuchung auf dem Kundenkonto stattgefunden, die ohne Rückbuchung auch zu einer Erstattung des eingezogenen Betrages geführt hätte.

Diese Problematik taucht bedingt durch den Rechnungszyklus immer wieder auf und erledigt sich von selbst - wenn man nicht zurückbuchen lässt.

So rein persönlich seh ich aber eine realistische Bearbeitung in Form des Verzichtes auf die Gebühren. Denn diese Problematik ist bekannt und wird bei KDG bei Vertragsende normalerweise unkompliziert gelöst.
Fabian
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Fabian »

Bubblegum hat geschrieben: Da KDG ja "nur" die 5,20 € in Rechnung stellt, hat sich wohl der eigentliche Lastschriftbetrag erledigt und es hat direkt eine Gegenbuchung auf dem Kundenkonto stattgefunden, die ohne Rückbuchung auch zu einer Erstattung des eingezogenen Betrages geführt hätte.
Nein, hier wird versucht, die von KDG verursachten Kosten für eine falsche Buchung und eine überflüssige Rechnung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

KDG tut sich schwer, eigene Fehler zu korrigieren. Das mag daran liegen, das viele Abläufe automatisiert sind oder es schwierig ist, berechtigte Rückbuchungen als interne Kosten zu verbuchen.
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Bubblegum
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Bubblegum »

Nein, hier wird versucht, die von KDG verursachten Kosten(...)
Wer hat die Rücklastschrift veranlasst? KDG ? NEIN!

Es wird Zeit, dass KDG sich der eigenen Preisliste mal bewußt wird und statt der 3,70 € die 7,50 € in Rechnung stellt.
So manch ander berechnet sowas mit über 10 Euro ...
namdlef
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von namdlef »

Alles wird gut. Heute hat sich KD bei mir per E-Mail entschuldigt für die Unannehmlichkeiten. Geht doch!

viele Grüße an das Forum
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Bubblegum
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Bubblegum »

So rein persönlich seh ich aber eine realistische Bearbeitung in Form des Verzichtes auf die Gebühren. Denn diese Problematik ist bekannt und wird bei KDG bei Vertragsende normalerweise unkompliziert gelöst.
Wenigstens das hat noch Bestand bei KDG ... :D
Fabian
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Re: Rücklastschriftgebühr

Beitrag von Fabian »

Bubblegum hat geschrieben: Wer hat die Rücklastschrift veranlasst? KDG ? NEIN!
Wer unberechtigt von einem Konto Geld abbucht, muss selbstverständlich die Gebühren für die Rücklastschrift bezahlen.
So einfach ist das.
Welche Gebühr hierbei für die Rücklastschrift in irgendwelchen Preislisten angesetzt wird, ist hierfür völlig unerheblich.