Hallo,
hier noch einiges zum Fortgang der Geschichte:
Inzwischen ist ein Mahnbescheid an meine Schwester ergangen und der Rechtsanwalt hat Widerspruch beim Mahngericht in Hagen eingereicht und sich Anfang März 2009 zum Bevollmächtigten bestellt.
Ich habe zwischenzeitlich noch die Kopie des Kündigungsschreibens meiner Schwester gefunden,
auf dem ich wie bei drei weiteren Kündigungen das eigenhändigen Einlegen der Kündigung ins Couvert und die persönliche Aufgabe der Briefe bei der Post am 2.5.2006 schriftlich festgehalten habe.
Vom jetzt zuständigen Amtsgericht in meiner Nähe kam noch keinen Nachricht.
Grüße an die Leser
Noch eine Kleinigkeit zum Gebahren von Kabel Deutschland:
Ich werden ja schon seit Jahren mit Werbung seitens der KD belästigt. Unter jedem Schreiben wird angeführt, dass man schriftlich dem Zugang von Werbung widersprechen kann.
Das habe ich bereits zweimal getan, aber ohne Erfolg.
Heute erhielt ich erneut ein Werbeschreiben mit Anlage - in meinen Augen eines für Dumme, mit günstigen Tarifen auf den ersten Augenblick. Das belegt mir erneut, wie KD auf Schreiben von Nichtwilligen reagiert!!
Womöglich hilft in dem Falle nur eine Abmahnung.
Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Nach Inkassobüro endlich Mahnbescheid eingegangen!
Zuletzt geändert von allesnurnichtkd am 21.03.2009, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)
Anscheinend hat bei KDG niemand Anlass zu glauben, mit der Fortführung des Mahnverfahrens gegen eine Wand fahren zu können.
Entweder hatte der Inkassobeauftragte keinen Grund für Rückfragen, oder diese wurden durch KDG entsprechend zurückgewiesen.
Dank an allesnurnichtkd , auf dass wir auf dem laufenden gehalten werden.
Entweder hatte der Inkassobeauftragte keinen Grund für Rückfragen, oder diese wurden durch KDG entsprechend zurückgewiesen.
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Re: Neues in Sachen vertretung der Schwester (2006)
Guten Abend in die Runde!
Zum Fortgang der Angelegenheit ist zu sagen, dass es der RA noch einmal versucht einen Dummen zu finden.
Im April 2009 hat mein RA Post gekriegt, die aber keine Besorgnis erregte und auch keine Reaktion erforderlich machte. Es war ja nur eine Dummenfalle.
Der Text lautete:
"Sehr geehrter Herr Kollege,
in vorbezeichneter Angelegenheit haben Sie gegen den von mir beantragten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, so dass ich gehalten bin, das Klageverfahren durchzufuhren.
Zuvor bin ich jedoch beauftragt, Ihrer Mandantschaft vergleichsweise anzubieten, statt des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 480,31 mindestens einen Betrag in Höhe von EUR 279,40 so zu überweisen, dass der Betrag bis zum
30.04.2009
auf das oben angegebene Konto eingeht. Im übrigen biete ich Kostenaufhebung an.
Bei Einhaltung der Frist wird meine Mandantin auf den Rest verzichten und die Angelegenheit als erledigt betrachten.
Weitere Zugeständnisse erfolgen nicht. Eine Ratenzahlung des Vergleichsbetrages ist nicht möglich.
Bei fruchtlosem Fristablauf bin ich beauftragt unverzüglich das Klageverjahren über die Gesamtforderung einzuleiten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen"
Seither sind in Sachen Kabel Deutschland keine weiteren Maßnahmen durch RA Schneider eingeleitet wurden. Kabel Deutschland wird keinen Euro von meiner Schwester bekommen. Aber nicht weil Sie nicht zahlen könnte, sondern weil der Anspruch unbegründet ist und daher nicht durchsetzbar sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
allesnurnichtkd
Zum Fortgang der Angelegenheit ist zu sagen, dass es der RA noch einmal versucht einen Dummen zu finden.
Im April 2009 hat mein RA Post gekriegt, die aber keine Besorgnis erregte und auch keine Reaktion erforderlich machte. Es war ja nur eine Dummenfalle.
Der Text lautete:
"Sehr geehrter Herr Kollege,
in vorbezeichneter Angelegenheit haben Sie gegen den von mir beantragten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, so dass ich gehalten bin, das Klageverfahren durchzufuhren.
Zuvor bin ich jedoch beauftragt, Ihrer Mandantschaft vergleichsweise anzubieten, statt des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 480,31 mindestens einen Betrag in Höhe von EUR 279,40 so zu überweisen, dass der Betrag bis zum
30.04.2009
auf das oben angegebene Konto eingeht. Im übrigen biete ich Kostenaufhebung an.
Bei Einhaltung der Frist wird meine Mandantin auf den Rest verzichten und die Angelegenheit als erledigt betrachten.
Weitere Zugeständnisse erfolgen nicht. Eine Ratenzahlung des Vergleichsbetrages ist nicht möglich.
Bei fruchtlosem Fristablauf bin ich beauftragt unverzüglich das Klageverjahren über die Gesamtforderung einzuleiten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen"
Seither sind in Sachen Kabel Deutschland keine weiteren Maßnahmen durch RA Schneider eingeleitet wurden. Kabel Deutschland wird keinen Euro von meiner Schwester bekommen. Aber nicht weil Sie nicht zahlen könnte, sondern weil der Anspruch unbegründet ist und daher nicht durchsetzbar sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
allesnurnichtkd
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- Insider
- Beiträge: 3215
- Registriert: 14.06.2009, 14:21
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Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)
Vielen Dank für den Beitrag.
Ich frage mich allerdings, ob die Versuche, für die Zeit nach Ablauf des Vertrages von Demenzkranken weiter Gebühren zu kassieren, nicht in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen.
Ich frage mich allerdings, ob die Versuche, für die Zeit nach Ablauf des Vertrages von Demenzkranken weiter Gebühren zu kassieren, nicht in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen.
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1835
- Registriert: 05.08.2009, 12:33
- Wohnort: D-67117
Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)
Dieses neue Spiel heisst w. g.
w. g. = wenns geht, wenns nicht geht, dann verzichten wir eben und rühren uns nicht mehr.
w. g. = wenns geht, wenns nicht geht, dann verzichten wir eben und rühren uns nicht mehr.
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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