Hallo,
ich bitte einen eventuellen Doppelposting zu entschuldigen. Bin froh herausgefunden zu haben wie ich überhaupt einen Beitrag erstelle
Die Themen die ich fand, haben sich mit Rücksendung des Reciever INNERHALB der Frist und VOR Rechnungsstellung befasst.
Nun zum Problem:
Habe Internet und Telefon Flat gehabt und dann noch Digitales Fernsehen.
Probleme scheinen hier schier endlos zu sein und nach Unsummen an überweisungen, ärgerlichen und kostenintensiven Telefonaten, fehlenden Ansprechpartnern und Serviceleistungen die nicht vorhand waren kam es dann zur Kündigung seitens KD. Wurde an Inkasse abgegeben und nun in Raten bezahlt.
Sachverhalt Nachdem dies geklärt war kam noch ein Schreiben, dass die Leihgeräte noch zurück geschickt werden müssten, also Reciever und Smartcard sowie Thompson Internetbox. Ich habe aber die Sachen erstmal behalten da der Installateur sich erst erkundigen wollte ob eine Rücksendung überhaupt nötig sei, da Abschluss Mitte 2007 war und die AGB evtl. anders (Sprich Geräte werden innerhalb Laufzeit X mit mtl Zahlung erworben und gehen in Eigentum des Kunden über)
Tja der Rückruf des Installateurs blieb leider aus und dann kam die Rechnung(en) für fehlende Rücksendung der Geräte.
Ich habe dann in den AGB gelesen das diese auch nur zum Verleih seien und habe sie letztendlich zurückgeschickt. Identcode/Sendungsnummer vorhanden. Wurde auch von einem MA entgegengenommen und NICHT zurück geschickt. Am 25ten September verschickt und am 28ten hat es ein MA entgegengenommen. (alle Geräte incl. Smartcard waren in dem PAket)
Zeitgleich hatte KD aber eine 1! MAhnung geschickt. Auch am 25ten. Zufall, aber zumindest habe ich die Sachen noch vor Erhalt der Mahnung zurück gesendet. Nun hatte ich eine Frist von 7 Tagen zu überweisen. Habe wie ja schon erwähnt aber die Geräte zurückgeschickt da ich den Kram eh nicht behalten und erst recht kein überteuerten Preis für veraltete fehlerhafte Technik zahlen wollte. Paket kam ja auch innerhalb der Überweisungsfrist an und wurde weder verweigert noch zurückgeschickt.
Und jetzt die Empörung: Trotz Reaktion innerhalb der Frist hat KD nun die Forderung für den Preis der Leihgeräte an das Inkassounternehmen abgetreten. Und das erst NACHDEM sie das Paket erhalten haben. Wie unverschähmt ist das denn? Hatte schließlich bis zum 02ten Oktober Zeit. Angenommen wurde das Paket am 28ten September. Das ist ja schon mehr als dresit.
Frage: Dürfen die dass denn überhaupt? Wenn überhaupt kann doch nur ein Versäumnisentgeld und die Mahnkosten in Rechnung gestellt werden, nicht aber eine Forderung an ein Inkassobüro abtreten die ungerechtfertigt ist, da ich mit nicht mehr im Besitz der Geräte befinde (die ja dem abgetretenen Rechnungsbetrag entsprechen)?!
WIe gesagt das andere habe ich anerkannt und zahl das in Raten ab.
Aber es kann nicht legal sein Rechnung für Sachen zu stellen die ich nicht mehr besitze und dann auch noch kostenintensiv NACH ERHALT DER WARE auch noch abzutreten.
Vielen lieben Dank im Vorraus für die hoffentlich raschen ANtworten Tipps etc.
Brian
Rücksendung Leihgeräte NACH Rechnung
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Re: Rücksendung Leihgeräte NACH Rechnung
Übel, aber faktisch wurde die zu vertragsbeginn vereinbarte Rücksendung nach Vertragsende nicht eingehalten. Und somit ist grundsätzlich eine Berechnung möglich, die auch nach einer späteren Rücksendung aufrecht erhalten werden kann.
Ich seh aber sehr gute Chancen für Dich, dass bei Widerspruch gegen die Forderung unter erneuter Angabe der Sendungsnummer nicht weiter betrieben wird.
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Re: Rücksendung Leihgeräte NACH Rechnung
Installateur? Welcher Installateur? GWS?
Die SC ist Eigentum des Verschlüsselungsanbieters und entsprechend AGB innerhalb einer gewissen Frist zurückzusenden. Wird die Frist nicht eingehalten, werden 35 Euro fällig. Da nützt auch eine verspätete Rücksendung nichts.
Und was steht denn nun in den von Dir akzeptierten und (hoffentlich) gut abgehefteten AGB von damals?
WIMRE gab es damals keine Kaufgeräte mehr. Die Forderung könnte dann durchaus berechtigt sein.
Also: War das - Fraktur geredet - ein Fall von eigener Dummheit?
Die SC ist Eigentum des Verschlüsselungsanbieters und entsprechend AGB innerhalb einer gewissen Frist zurückzusenden. Wird die Frist nicht eingehalten, werden 35 Euro fällig. Da nützt auch eine verspätete Rücksendung nichts.
Und was steht denn nun in den von Dir akzeptierten und (hoffentlich) gut abgehefteten AGB von damals?
WIMRE gab es damals keine Kaufgeräte mehr. Die Forderung könnte dann durchaus berechtigt sein.
Also: War das - Fraktur geredet - ein Fall von eigener Dummheit?
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Re: Rücksendung Leihgeräte NACH Rechnung
So, oder so ähnlich habe ich das mir ja auch in der "BAD-Version" gedacht.
Aber: Die "Good-Version" sieht ja aus wie folgt:
Durch die Annahme der Leihgeräte incl. Smartcard und ausgebliebener Rücksendung dieser durch KD , wird doch faktisch auch eine verspätete Rücksendung akzeptiert, für die ggf. noch Mahngebühr und Säumniszuschlag erhoben werden könnte. (wenn überhaupt) Klingt logisch oder?
In den AGB steht zwar geschrieben dass, die Leihgeräte Eigentum von KD bleiben usw... allerdings nicht, dass diese mit einer Frist von x Zeit zurück geschickt werden müssten und schon gar nicht was Folgen fehlender/verspäteter Rücksendung wären.
Ansonsten sollen die mir das erstmal wieder schicken. Im Endeffekt eigene Dummheit wenn man so will. Aber hab ich nen Leasing Wagen und geben den nach einer Zeit zurück muss ich auch nicht die Raten weiter zahlen weil der Wagen ja gar nicht mehr in meinem Besitz ist. Und bring ich Ihn zu spät dann hilft da zumindest ein Anruf der nicht an eine 0180er Nummer gebunden ist und ich zahle ne kleine Strafe oder Mahnung, nicht aber das ganze Auto. WAs ja auf die Geräte zutreffen würde.
Was ich aber zu erwähnen vergessen hatte, ist, dass ich um einen Retourenschein oder zumindest eine Anschrift für die Rücksendung gebeten habe. Eine Reaktion blieb natürlich aus. Wenn in den AGB also nicht ausdrücklich steht, bei verspäteter oder unterlassener Rücksendung kann der volle Preis der Leihgeräte trotz allem erhoben werden, dann kann er das meiner Meinung nach eben auch nicht.
Und auch das zustimmen von AGB: Wenn ich Kabelfernsehen haben will muss ich die AGB ja akzeptieren und kann nicht einfach Teilen davon widersprechen, weil dann eben kein Vertrag zu Stande kommt und der TV schwarz bleibt. Was noch nicht heisst das jeder Passus in den AGB auch rechtens oder ausgereift ist. Oft haben da doch Urteile schon für den Kunden gesprochen?
Zumal ich gezwungen was KD zu wählen da in der Mietwohnung KD das Monopol und einen Vertrag mit der Vermietung hat, so dass ein Fremdanbieter nicht die Möglichkeit hat mich mit bunten Bildern gegen Gebühr zu füttern.
Und selbst wenn nun doch wie von Euch beschrieben (vielen Dank für die schnelle Reaktion anbei) trotz aller ungerechtigkeit der Betrag fällig wird, dann ist es immernoch skandalös dass die Forderung an ein Inkasso abgegeben wurde, obwohl ich innerhalb der Frist gehandelt habe.
Auf weitere dienliche Hinweise wartend, Dankend verneigend Chris
PS: Habe natürlich der Forderung des Inkasso widersprochen und an einen RA weitergegeben, da das Inkassounternehmen, welches ich aus Forumsregeln sicher nicht nennen darf, auch zahllos im Netz negativ auffält.
Bitte hört aber nicht auf weitere Ideen oder Wissenswertes hier niederzuschreiben da
1. es das so hier noch nie gab
2. weniger betuchte denen es vlt. ähnlich geht oder ging, hier nachlesen uns entprechend handeln können
Brian
Aber: Die "Good-Version" sieht ja aus wie folgt:
Durch die Annahme der Leihgeräte incl. Smartcard und ausgebliebener Rücksendung dieser durch KD , wird doch faktisch auch eine verspätete Rücksendung akzeptiert, für die ggf. noch Mahngebühr und Säumniszuschlag erhoben werden könnte. (wenn überhaupt) Klingt logisch oder?
In den AGB steht zwar geschrieben dass, die Leihgeräte Eigentum von KD bleiben usw... allerdings nicht, dass diese mit einer Frist von x Zeit zurück geschickt werden müssten und schon gar nicht was Folgen fehlender/verspäteter Rücksendung wären.
Ansonsten sollen die mir das erstmal wieder schicken. Im Endeffekt eigene Dummheit wenn man so will. Aber hab ich nen Leasing Wagen und geben den nach einer Zeit zurück muss ich auch nicht die Raten weiter zahlen weil der Wagen ja gar nicht mehr in meinem Besitz ist. Und bring ich Ihn zu spät dann hilft da zumindest ein Anruf der nicht an eine 0180er Nummer gebunden ist und ich zahle ne kleine Strafe oder Mahnung, nicht aber das ganze Auto. WAs ja auf die Geräte zutreffen würde.
Was ich aber zu erwähnen vergessen hatte, ist, dass ich um einen Retourenschein oder zumindest eine Anschrift für die Rücksendung gebeten habe. Eine Reaktion blieb natürlich aus. Wenn in den AGB also nicht ausdrücklich steht, bei verspäteter oder unterlassener Rücksendung kann der volle Preis der Leihgeräte trotz allem erhoben werden, dann kann er das meiner Meinung nach eben auch nicht.
Und auch das zustimmen von AGB: Wenn ich Kabelfernsehen haben will muss ich die AGB ja akzeptieren und kann nicht einfach Teilen davon widersprechen, weil dann eben kein Vertrag zu Stande kommt und der TV schwarz bleibt. Was noch nicht heisst das jeder Passus in den AGB auch rechtens oder ausgereift ist. Oft haben da doch Urteile schon für den Kunden gesprochen?
Zumal ich gezwungen was KD zu wählen da in der Mietwohnung KD das Monopol und einen Vertrag mit der Vermietung hat, so dass ein Fremdanbieter nicht die Möglichkeit hat mich mit bunten Bildern gegen Gebühr zu füttern.
Und selbst wenn nun doch wie von Euch beschrieben (vielen Dank für die schnelle Reaktion anbei) trotz aller ungerechtigkeit der Betrag fällig wird, dann ist es immernoch skandalös dass die Forderung an ein Inkasso abgegeben wurde, obwohl ich innerhalb der Frist gehandelt habe.
Auf weitere dienliche Hinweise wartend, Dankend verneigend Chris
PS: Habe natürlich der Forderung des Inkasso widersprochen und an einen RA weitergegeben, da das Inkassounternehmen, welches ich aus Forumsregeln sicher nicht nennen darf, auch zahllos im Netz negativ auffält.
Bitte hört aber nicht auf weitere Ideen oder Wissenswertes hier niederzuschreiben da
1. es das so hier noch nie gab
2. weniger betuchte denen es vlt. ähnlich geht oder ging, hier nachlesen uns entprechend handeln können
Brian
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- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Rücksendung Leihgeräte NACH Rechnung
Klingt nicht logisch.BrianDD hat geschrieben:Durch die Annahme der Leihgeräte incl. Smartcard und ausgebliebener Rücksendung dieser durch KD , wird doch faktisch auch eine verspätete Rücksendung akzeptiert, für die ggf. noch Mahngebühr und Säumniszuschlag erhoben werden könnte. (wenn überhaupt) Klingt logisch oder?
Woher sollte die KDG denn vor der Annahme wissen, was in dem Paket ist.
die Geräte sind immer noch Eigentum der KDG. also warum soll dir die KDG diese Geräte zurückschicken?BrianDD hat geschrieben:Ansonsten sollen die mir das erstmal wieder schicken.
Dir gehören sie jedenfalls nicht.
Die Pauschale für nicht zurückgeschickte Geräte steht auf jeder auftragsbestätigung bzw. jedem Auftragsformular, wo es zutreffend ist, also Geräte ausgegeben worden sind.
Ansonsten mache es so, wie Bubblegum geschrieben hat.
Dann sollte es auch ohne Anwalt gehen.
MB-Berlin
VBE-Berlin
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Re: Rücksendung Leihgeräte NACH Rechnung
So ich gleich nochmal selbst:
4.1.12 AGB
... nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Ihm zur Nutzung überlassene Leihgerät unverzüglich und auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. (nagut unverzüglich ist ein dehnbarer Begriff *gg* zumindest also nicht gebunden an x wochen/tage). Kabel Deutschland ist berechtigt für ein beschädigtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine Pauschale in Höhe von 60€ pro Gerät zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich.
(verspätetes zurücksenden ist nicht erwähnt). Dem Kunden ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Unbenommen= rechtlich, legal
Also, ich habe zurückgeschickt und kann dies nachweisen. Wäre bereit Mahnkosten und 20€ Pauchale (für alles) zu zahlen. Beispielshaft.
Mit mir muss nur man einer reden, aber anstatt mich anzuschreiben oder den Erhalt zu bestätigen oder ne Mahnung zu schicken, wird einfach an ein Inkassobüro abgegeben. Und das kann ja wohl nicht sein
also kann mir auch keiner nen Strick draus drehen wenn ich das "zu Spät" geschickt habe denn zu spät ist in den AGB nicht definiert, es ist nur beschrieben was bei Unterlassung passiert, und ich bin der Meinung eine fehlende Mitwirkung kann auch noch nachträglich erbracht werden. Oder seht Ihr das anders. Woraus ist denn ersichtlich das Sie den Betrag auf jeden Fall erheben können egal was ich gemacht habe, nirgends. Eure Meinung?
4.1.12 AGB
... nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Ihm zur Nutzung überlassene Leihgerät unverzüglich und auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. (nagut unverzüglich ist ein dehnbarer Begriff *gg* zumindest also nicht gebunden an x wochen/tage). Kabel Deutschland ist berechtigt für ein beschädigtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine Pauschale in Höhe von 60€ pro Gerät zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich.
(verspätetes zurücksenden ist nicht erwähnt). Dem Kunden ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Unbenommen= rechtlich, legal
Also, ich habe zurückgeschickt und kann dies nachweisen. Wäre bereit Mahnkosten und 20€ Pauchale (für alles) zu zahlen. Beispielshaft.
Mit mir muss nur man einer reden, aber anstatt mich anzuschreiben oder den Erhalt zu bestätigen oder ne Mahnung zu schicken, wird einfach an ein Inkassobüro abgegeben. Und das kann ja wohl nicht sein
also kann mir auch keiner nen Strick draus drehen wenn ich das "zu Spät" geschickt habe denn zu spät ist in den AGB nicht definiert, es ist nur beschrieben was bei Unterlassung passiert, und ich bin der Meinung eine fehlende Mitwirkung kann auch noch nachträglich erbracht werden. Oder seht Ihr das anders. Woraus ist denn ersichtlich das Sie den Betrag auf jeden Fall erheben können egal was ich gemacht habe, nirgends. Eure Meinung?
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- Forenmutti
- Beiträge: 3790
- Registriert: 31.12.2008, 02:50
Re: Rücksendung Leihgeräte NACH Rechnung
Also ich seh das so:
Die hatten die Ware schon, haben aber dennoch abgetreten. Ich gehe vom typischen "die Rechte Hand/Linke Hand"-Spiel aus.
Die Waren nimmt ein Logistikzentrum an - und wenn die das noch nicht weitergemeldet hatten (was ja auch dauern kann - zumindest bei KDG) dann war das noch als "nicht zurück" verbucht. Also wurde eben abgetreten.
Nun hast Du den Beweis angetreten dass Du zurückgeschickt hast, also Sendungsnummer, notfalls Kopie des Beleges, geschickt bzw. vom RA machen lassen.
Damit ist die Forderung hinfällig - und die KDG bzw das Inkasso kann diesen Teil nicht mehr eintreiben.
Während aber das alles noch läuft (Schriftwechsel nun auch mit dem Inkasso UND der KDG) schreiben die ihre 0815-Briefchen.
Wenn der RA sich kümmert - dann seh ich gute Chancen dass Du nix mehr (extra) zahlen mußt.
P.S.: keine Rechtsberatung
Die hatten die Ware schon, haben aber dennoch abgetreten. Ich gehe vom typischen "die Rechte Hand/Linke Hand"-Spiel aus.
Die Waren nimmt ein Logistikzentrum an - und wenn die das noch nicht weitergemeldet hatten (was ja auch dauern kann - zumindest bei KDG) dann war das noch als "nicht zurück" verbucht. Also wurde eben abgetreten.
Nun hast Du den Beweis angetreten dass Du zurückgeschickt hast, also Sendungsnummer, notfalls Kopie des Beleges, geschickt bzw. vom RA machen lassen.
Damit ist die Forderung hinfällig - und die KDG bzw das Inkasso kann diesen Teil nicht mehr eintreiben.
Während aber das alles noch läuft (Schriftwechsel nun auch mit dem Inkasso UND der KDG) schreiben die ihre 0815-Briefchen.
Wenn der RA sich kümmert - dann seh ich gute Chancen dass Du nix mehr (extra) zahlen mußt.
P.S.: keine Rechtsberatung
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.