Neukunde - Rufnummernportierung - sittenwidrig ???

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ihk.
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Re: Neukunde - Rufnummernportierung - sittenwidrig ???

Beitrag von ihk. »

Irgendwie ist es doch einfach logisch, dass KDG die Rufnummern erst portieren will, wenn der Anschluß funktioniert und der Vertrag gültig wird. Ich möchte nicht das Geschrei der Kunden hören, wenn die Portierung bereits vorab laufen soll und es sich hinterher rausstellt, der Anschluss läuft nicht oder der Kunde hat es sich anders überlegt und geht nun doch zu Anbieter XY und muß nun dort länger auf seine Rufnummern warten. Ausserdem ist dies ein Schutz für den Kunden, der im Fall der Fälle nicht aufeinmal ohne Telefonanschluß da steht.

Auch das vorab Losschicken eines Technikers zur Überprüfung der Installation ist logistisch und finanziell nicht zu stemmen, allerdings wäre eventuell dies eine Möglichkeit Arbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen, eventuell mal der FDP stecken.

Eigentlich sollte doch jeder in der Lage sein, die AGB's zu lesen, die bei der Bestellung auch angezeigt und bestätigt werden müssen. Zumindest erwarte ich dies bei geschäftsfähigen, natürlichen Personen.

Abschließend bleibt nur zu sagen, dass man sich eventuell ein wenig näher mit KDG befassen sollte, dann würde man sehr schnell merken, dass die Preisse für Anschlußerstellung und Rufnummernübernahme eigentlich nur in den AGB's/Preislisten stehen. Ich habe für beides zusammen 9,90 Euro bezahlt (Übernahme von 4 Rufnummern). Es gibt immer wieder Angebote. Auch gibt es immer wieder Angebote, dass die Telefongrundgebühr für einen gewissen Zeitraum erlassen wird, eben um die Doppeltzahlungen zu vermeiden und es für den Kunden einfacher zu gestalten. Und mal ehrlich, bei 3 Monatne doppelter Zahlung würde ich mich nicht aufregen. Es gibt schlimmeres.
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Thyrael
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Re: Neukunde - Rufnummernportierung - sittenwidrig ???

Beitrag von Thyrael »

Orthanes hat geschrieben:Dem wiederspreche ich ja garnicht - soll doch der Techniker kommen und feststellen das die Leitung steht... ich sehe nur den Zusammenhang nicht warum man dann 3 Monate mit doppelt Internet und telefon versorgt werden muss...
Das die Portierung erst nach Anschaltung des KDG Anschlussen vorgenommen wird, und somit die Kündigung erst dann zum alten Anbieter geschickt wird, wurde so von KDG festgelegt, find dich damit ab oder lass es. Die Diskussion ist doch sinnfrei, KDG wird die Vorgehensweise nicht ändern nur weil du anderer Meinung bist.
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RcRaCk2k
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Re: Neukunde - Rufnummernportierung - sittenwidrig ???

Beitrag von RcRaCk2k »

Servus Leute,

ich glaub ihr versteht in nicht ganz richtig. Er hat nämlich Recht, mit dem was er sagt!.

Lasst es mich mal so erklären, wie der optimale Fall wäre:
  • Kabel-Deutschland 32MBit mit Telefon beauftragen
  • Auswahl "mit Rufnummernportierung"
  • Auswahl zwischen "Sofort surfen" / "erst nach Portierung" (wir wählen "erst nach Portierung") aus
  • Kabel-Techniker kommt, und installiert die Anlage, Kunde ist nun Vertragskunde und kann nicht kündigen. (Einrichtungsgebühr, Versandspauschale ect. kann verrechnet werden)
  • Portierung wird zum 10.11.2009 bestätigt, Kabel.D. richtet alles so ein, dass Internet + Telefon am 10.11.2009 funktioniert
  • Vertragsbeginn 10.11.2009
Das wäre doch das Optimum, dem Kunden entscheiden zu lassen, ob er sofort mit 32MBit surfen will, und auf seine Portierung wartet, oder ob er erst surfen will, wenn die Portierung durch ist.

Also Recht hat er... K.D. sollte sowas anbieten. Tut sie halt eben nur nicht.

Grüße,
Michael.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
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Thyrael
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Re: Neukunde - Rufnummernportierung - sittenwidrig ???

Beitrag von Thyrael »

RcRaCk2k hat geschrieben:Tut sie halt eben nur nicht.
Das ist nur eine andere Ausrucksweise für das was ich gepostet habe. Es bleibt dabei, KDG hat sich nunmal so festgelegt und daran wird sich auch nichts ändern, zumindest sieht es im Moment nicht danach aus.
karlchen
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Re: Neukunde - Rufnummernportierung - sittenwidrig ???

Beitrag von karlchen »

Was KD macht, ist m.E. nicht sittenwidrig.
Sie hätten natürlich die Möglichkeit,
- den Techniker arbeiten zu lassen
- den Anschluss aber erst zu aktivieren mit Auslaufen des Vorvertrages
- und auch erst ab da Gebühren zu kassieren.
Das machen sie aber nicht - der Vertrag läuft sofort, nachdem der Techniker da war.

Gut, dass Du das kapiert hast - entscheide nun, was gut für Dich ist.

Ich hatte das nicht kapiert - der Techniker kam zu spät - obwohl ich KD meine Kündigungsfrist genannt hatte - und nun habe ich ein Jahr lang 2 Verträge. KD achtet nicht auf die Kündigungsfrist und schickt den Techniker auch gern mal, wenn die Kündigungsfrist gar nicht mehr einzuhalten ist. Dann sagt KD: Deine Kündigungsfrist kann ich ja gar nicht kennen; den Techniker haben wir zu Deinem Wunschtermin geschickt - mit allem anderen haben wir nichts zu tun.
DAS ist nicht einfach sittenwidrig, das ist natürlich voll gelogen - aber KD sichert zwar im werbenden Gespräch zu, dass sie den Techniker rechzeitig schicken werden, nicht jedoch in der Auftragsbestätigung.
Ich wiederhole mich:
die Bedingungen sind wie sie sind - und wenn Du eine 3-monatige Kündigungsfrist bei Deinem Voranbieter hast, dann ist das mit KD nicht anders zu machen. Wenn es sich für Dich nicht rechnet, bleib bei Deinem bisherigen Anbieter!!!