Kannst Du das evtl. näher erläutern?KWeil73 hat geschrieben:da KD die Original Forderung nicht an dritte abtreten darf.
Das wäre mir zumindest völlig neu.
MB-Berlin
Kannst Du das evtl. näher erläutern?KWeil73 hat geschrieben:da KD die Original Forderung nicht an dritte abtreten darf.
Nee, das ist nur Unfug. Also,das, was Du hier erzählen willst.KWeil73 hat geschrieben: ACHTUNG: Dies ist keine Rechtsberatung
Oder hier: http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 055AA8YdFlJuristisch wird die Forderung als Einforderung eines Rechts oder Geltendmachung eines Anspruchs definiert. Im Bereich des Inkassorechts handelt es sich dabei immer um eine Geldforderung. Will der Gläubiger im Rahmen des Mahnverfahrens oder Vollstreckungsverfahrens eine Inkassostelle (Inkasso-Unternehmen) mit dem Einzug der Forderung beauftragen, so muss er zunächst seine Rechtsposition bezüglich der Forderung auf die Inkassostelle übertragen. Das Gesetz gibt dem Gläubiger hierfür zwei Möglichkeiten: die Inkassozession und das Inkassomandat.
Nette SelbstkritikKWeil73 hat geschrieben: Bevor du jetzt erneut "UNSINN!!" rufst und dir das Gespött der anderen Forumuser auf dich ziehst, recherchier am besten, bevor du unqualifizierte Kommentare abgibst.
Eine Inkassofirma übernimmt also die Rechtsposition desjenigen, der die Ursprungsforderung gestellt hat (Gläubiger). Dafür erhält die abtretende Partei (Gläubiger) in der Regel die Höhe der offenen Forderung von der Inkassofirma abzgl. einer Gebühr erstattet. Liegt sogar ein Titel vor, wird es günstiger für den Gläubiger. Die Inkassofirma muss dann zusehen, das Geld einzutreiben.so muss er zunächst seine Rechtsposition bezüglich der Forderung auf die Inkassostelle übertragen. Das Gesetz gibt dem Gläubiger hierfür zwei Möglichkeiten: die Inkassozession und das Inkassomandat.