Wann beginnt die Widerruffrist?

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tommy_vercetti
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Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von tommy_vercetti »

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur Widerruffrist von 14 Tagen.
Beginnt diese mit der Freischaltung des Anschlusses durch einen Techniker, oder durch den Erhalt der Widerrufsbelehrung?
Kann mir da vielleicht jemand von euch weiterhelfen?
Danke im vorraus!!

Gruß,
tommy_vercetti
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Bubblegum
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Re: Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von Bubblegum »

Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufbelehrung
ihk.
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Re: Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von ihk. »

Ich bin der Meinung nach Auftragsabgabe. Ich glaube Du beziehst Dich auf den Widerruf von im Internet abgeschlossenen Verträgen. KDG behält sich aber noch vor, den Vertrag zu widerrufen, wenn es absolut nicht möglich ist (vertretbare Kosten), Dir einen Anlschluß zur Verfügung zu stellen. Das ist aber ein anderes Ding.
Diavolo_w
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Re: Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von Diavolo_w »

die Frist begingt mit Zugang der Auftragsbestätigung (mit der auch die Widerrufsbestätigung kommt)
wenn der Techniker installiert hat, hast du keine Chance mehr, da du dadurch auch eine
Willenserklärung abgegeben hast.
ihk.
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Re: Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von ihk. »

Ok, gerade selber nochmal nachgelesen, Frist beginnt mit Erhalt der Erklärung. Ab dann sinds 14 Tage. Wobei ich der MEinung bin, dass "Erhalt" bedeutet: Absendedatum plus 3 Werktage. :confused:
Diavolo_w
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Re: Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von Diavolo_w »

Frage ist auch wo du den Vertrag gemacht hast:
Im Handel (also Saturn oder KDG-Laden): keine Widerrufsmöglichkeit, ansonsten
Medienberater, Internet oder Hotline jeweils 14 Tage
drz84
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Re: Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von drz84 »

ihk. hat geschrieben:Ok, gerade selber nochmal nachgelesen, Frist beginnt mit Erhalt der Erklärung.
Ja.
ihk. hat geschrieben:Ab dann sinds 14 Tage. Wobei ich der Meinung bin, dass "Erhalt" bedeutet: Absendedatum plus 3 Werktage. :confused:
Nein. Die zwei Wochen gelten nur, wenn dem Verbraucher sein Widerrufsrecht bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform mitgeteilt wird. Wird die Widerrufsbelehrung erst später zugesandt (z.B. mit der Auftragsbestätigung), beträgt die Frist einen Monat. Den Zugang der Widerrufsbelehrung muß im Zweifel das Unternehmen nachweisen. Ein Nachweis über die Absendung dieser Belehrung (soweit bei einem normalen Brief überhaupt möglich) reicht nicht aus. Die Frist von 3 Tagen ist nur als vereinfachende Annahme bei Zusendungen von Behörden anwendbar.
Diavolo_w hat geschrieben:Frage ist auch wo du den Vertrag gemacht hast:
Im Handel (also Saturn oder KDG-Laden): keine Widerrufsmöglichkeit, ansonsten
Medienberater, Internet oder Hotline jeweils 14 Tage
Nicht ganz. Ein Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht liegt vor, wenn der Vertrag unter Einsatz von Telekommunikationsmitteln zustandegekommen ist (also per Telefon, Fax, E-Mail oder Internet). Der persönliche Abschluß beim sog. "Medienberater" (sprich KDG-Vertreter) ist ein klassisches Präsenzgeschäft ohne Widerrufsrecht.
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old
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Re: Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von old »

drz84 hat geschrieben:Der persönliche Abschluß beim sog. "Medienberater" (sprich KDG-Vertreter) ist ein klassisches Präsenzgeschäft ohne Widerrufsrecht.
Und wenn der MB unaufgefordert bei mir vor der Tür steht? Fällt das nicht unter Haustürgeschäft mit Widerrufsrecht?
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VBE-Berlin
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Re: Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von VBE-Berlin »

drz84 hat geschrieben:Die zwei Wochen gelten nur, wenn dem Verbraucher sein Widerrufsrecht bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform mitgeteilt wird.
Dieser Zeitpunkt ist aber die Zustellung der Auftragsbestätigung.
Der Kunde hat im Vorfeld nur eine Auftrag erteilt.
Anosnsten würde ja so gut wie nirgends die 2wochen-Frist anwendung finden.

Darüber gibt es aber genug Quellen, wo Du dich informieren kannst.

Anders sieht es bei Ebay aus. Daher dort auch die 4 Wochen. Dort kommt der Vertrag schon durch das bieten zu stande.
old hat geschrieben:Und wenn der MB unaufgefordert bei mir vor der Tür steht? Fällt das nicht unter Haustürgeschäft mit Widerrufsrecht?
Selbstverständlich besteht da das Widerrufsrecht. Drt ist es sogar auf den Verträgen mit aufgedruckt.



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drz84
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Re: Wann beginnt die Widerruffrist?

Beitrag von drz84 »

Wenn der KDG-Vertreter ("Medienberater") unaufgefordert an der Haustür auftaucht, wäre das in der Tat ein Haustürgeschäft, bei dem man das gleiche Widerrufsrecht hätte wie bei einem Fernabsatzgeschäft, das ist richtig. An so eine Situation des "Klinkenputzens" habe ich gar nicht gedacht. Kein Widerrufsrecht hätte man nur, wenn man den Vertreter selbst in seinem Verkaufskabuff aufgesucht hat oder ihn vorher um seinen Besuch gebeten hat.