Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Nakamura
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: 26.07.2009, 11:45

Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von Nakamura »

Hallo zusammen,

ich habe nach der Bereitstellung des Comfort-Pakets, das Sicherheitspaket direkt mit Einschreiben und Rückschein gekündigt.

Ich habe sogar eine Kündigungsbestätigung vorliegen, laut der das Paket nach den drei kostenlosen Monaten nun nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Mittlerweile sind die drei Monate um und ich sehe auf der Rechnung, dass mir anteilig für die Zeit nach den drei kostenlosen Monaten Geld für das Sicherheitspaket abgeknöpft wird.

Wie soll ich mich nun Verhalten? Der Umgang mit Kabel-Deutschland scheint ja recht schwierig zu sein.

Weiß jemand Rat?

Grüße

Nakamura
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von Bubblegum »

Aus Erfahrung mit dem Abrechnungssystem (soweit man von System überhaupt reden kann ...) wird wahrscheinlich folgendes der Fall sein:
- Rechnungslegung vor Inkrafttreten der Kündigung der Option
--> Alle Bestandteile werden für den Abrechnungszeitraum einbezogen

Problem: Vorgemerkte Kündigungen werden im Abrechnungssystem nicht berücksichtigt ....

Wird die Kündigung dann (buchungstechnisch) wirksam, wird der Betrag auf dem Kundenkonto erstattet, in den nächsten Rechnungslauf übertragen und dem Kunden nachweislich gutgeschrieben.

Tipp: nächste Rechnung abwarten, sollte da der Betrag nicht gegengebucht sein langt es immer noch Einspruch einzulegen.

Denn eine Rücklastschrift ist teurer als der Betrag um den es geht.
Psychotic

Re: Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von Psychotic »

Abbuchungserlaubnis entziehen
Rechnungen online prüfen und selber den richtigen Betrag überweisen
chepri

Re: Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von chepri »

psychotic antwortet zwar schnell, kennt aber vieles nicht so immer. Hier z.B. ein Auszug aus den AGB (Internet/Phone) von KD:
Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die
fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Kabel Deutschland
berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs
eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu
verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben
Psychotic

Re: Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von Psychotic »

chepri hat geschrieben:psychotic antwortet zwar schnell, kennt aber vieles nicht so immer.
rede keinen Stuz!
nicht alles was in diveresen AGBs steht hat Gesetzeskraft bzw. ist mit dem BGB konform
im übrigen praktiziere ich das selber und KD wird sich hüten dafür irgendwelche Gebühren zu erheben.

es kann einen niemanden dazu verpflichten Abbuchungserlaubnisse für sein Konto einzuräumen,im Gegenteil ich rate jedem ab
Benutzeravatar
Nibelungen
Forenmutti
Beiträge: 3790
Registriert: 31.12.2008, 02:50

Re: Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von Nibelungen »

@psychotic: Dein Name ist wahrlich Programm *gg*.

Klar - jeder hat das Recht ne Rückbuchung zu machen - aber der Streß der danach kommen wird (Mahnungen, Drosselung von Internet, Sperrung von Telefon usw) ist das nicht wert!

Auf der nächsten RG wird das wieder gutgeschrieben - dann ist die Kiste erledigt. Wiederspruch zur Abbuchung ist 6 Wochen möglich - die nächste RG kommt schon in 4. Da hat man noch ganze 2 Wochen zum Reagieren falls das überhaupt nötig ist.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von Bubblegum »

nicht alles was in diveresen AGBs steht hat Gesetzeskraft bzw. ist mit dem BGB konform
Grundsätzlich mag es da Differenzen geben, leider ist nicht für alles eine Grundstzentscheidung getroffen worden.
es kann einen niemanden dazu verpflichten Abbuchungserlaubnisse für sein Konto einzuräumen,im Gegenteil ich rate jedem ab
Dies kann sehr wohl eine Bedingung sein, um ein Vertragsverhältnis eingehen zu können oder zusätzliche Dienste zu nutzen. Ein Entzug einer einmal erteilten Einzugsermächtigung ist davon unabhängig gesetzlich immer möglich. Wohl aber auch, dass der andere Vertragspartner ein bestehendes Vertragsverhältnis wegen Abweichungen von einer Vereinbarung dann beenden kann - auf jeden Fall zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
im übrigen praktiziere ich das selber und KD wird sich hüten dafür irgendwelche Gebühren zu erheben.
Dann hast Du entweder einen Vertrag, in dem das per AGB und Vereinbarung nicht möglich ist, oder KDG "verzichtet" darauf.

Selbstverständlich ist es möglich, Gebühren für Zusatzleistungen zu erheben, besonders dann, wenn dies im Vorfeld vereinbart ist (AGB, Preisliste). Schön wäre allerdings eine einheitliche Regelung -
Beispielsweise werden Rücklastschriftgebühren in verschiedener Höhe, in meinen Augen noch dazu in abstrusen Beträgen berechnet. (bekannt sind Beträge zwischen 0,70 € und 15 € ...)
rede keinen Stuz
Du meinst wohl eher "Stuss" ?
Herby
Newbie
Beiträge: 53
Registriert: 12.08.2009, 13:56
Wohnort: Franken

Re: Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von Herby »

@ Nakamura

Das Gleiche ist mir bei meiner November-Rechnung auch passiert, trotz vorangegangener Kündigung und vorliegender Kündigungsbestätigung.
Ich habe daraufhin per E-Mail die Rechnung beanstandet und auf die längst erfolgte Kündigung hingewiesen. Nun kam eine weitere Kündigungsbestätigung.
Sollte die Rechnung in voller Höhe abgebucht werden, warte ich auf die Gutschrift bei der nächsten Rechnung. Sollte die nicht kommen, schreibe ich eine Beschwerde und lasse zurückbuchen.
Ich komme immer wieder zu dem Ergebnis, dass das Personal bei KD - egal wo - überwiegend schlampt, schusselt und ansonsten völlig desinteressiert ist. Ausnahmen bestätigen bestenfalls die Regel. E-Mals dürfen nie länger als 5 Zeilen sein, sonst versteht die keiner. Ganze Sätze zu bilden, ist sinnlos, weil die ebenfalls nicht verstanden werden, am besten verbale Brocken hinschmeißen, so was wird dort noch am ehesten kapiert.
Paket Comfort 32000/2000
Diavolo_w
Fortgeschrittener
Beiträge: 314
Registriert: 17.04.2009, 21:23

Re: Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von Diavolo_w »

als genau sind die Gebühren so:
einmal pro Vertrag für den die Einzugsermächtigung entzogen wird 3,70 Euro
und dann nochmals jeden Monat 1,50 wenn man selber überweist und um diese
Beträge kommt man nicht rum!!!
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Abbuchung der Sicherheitspakets trotz Kündigung

Beitrag von Bubblegum »

einmal pro Vertrag für den die Einzugsermächtigung entzogen wird 3,70 Euro
Ist mir neu ...
3,70 sind "standardmäßig" dem Kunden berechnete Gebühren je Rücklastschrift - nicht die Bearbeitung des Löschens der Bankverbindung.
jeden Monat 1,50 wenn man selber überweist
je Abrechnungskonto zutreffend, für welches eine manuelle Überweisung erforderlich ist
und um diese Beträge kommt man nicht rum
geht schon ...
Zumindest um die Rücklastschriftgebühr kann man herumkommen:
Entzug der Einzugsermächtigung nicht über eine Rücklastschrift veranlassen (spart die 3,70)