Auch als Nicht-Anwalt:Fruchtzwerg hat geschrieben: Ein Anwalt bin ich nicht, aber vermuten würde ich dass das "14 Tg. Kündigungssonderecht" (oder wie auch immer) ab dem Tag der Installation beginnt. .....
Bitte nicht Fristen und Begriffe und Verfahren munter miteinander vermengen.
Das gern verwendete Wideruffrecht bei Haustürgeschäften (§312 BGB) ist definiert und trifft bei diesem geschilderten Fall nicht zu. Ergänzendes findet sich ferner unter § 355 (ff) BGB
Seit Gesetzesänderung erlischt das Widerufrecht nicht bei vorzeitiger Installation, gibt aber dem Unternehmen die Möglichkeit bis zur Wirksamkeit des Widerrufes erbrachte Leistungen zu berechnen.
Eine Kündigung bezeichnet (grundsätzlich) das gewollte Vertragsende zu einem im Vertrag als ordentlich bezeichnetem Termin oder nach Ablauf der Frist nach einem Kündigungseingang bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit. Kündigungsfristen sind Bestandteil der Vertragsvereinbarung und können stark variieren.
Kündigungen aus besonderem Grund sind grundsätzlich vom vereinbarten abweichend, stehen immer dann zu, wenn eine Fortführung des Vertrages unzumutbar oder nicht möglich ist. Für die Anwendung wird im Regelfall ein Nachweis gefordert.
Dieses Verfahren ist noch immer nicht ausreichend bekannt ...Fruchtzwerg hat geschrieben: Ferner möcht ich noch darauf hinweisen, dass der Auftrag über die Portierung der bisherigern Rufnummer erst nach der Installation des Anschlusses erfolgen kann - eben aus den genannten Gründen. somit müssest Du eh ca. 3 Wochen warten, bis deine bereits vorhandene Rufnummer wieder funktioniert
Ich vermute das: Durch Abschluss des Vertrages bei einem Händler findet das von Ihnen beschriebene Widerrufrecht keine Anwendung. Bitte beachten Sie auch dazu den Hinweis in der Widerufbelehrung.Sollte das so sein, dann kündige doch einfach -- ich selbst bin sehr neugierig, was dabei herauskommt