Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Nibelungen hat geschrieben:Hast nen Nachweis für "schriftlich geschickt"?
Das wären einmal ein Einschreibebeleg -
der beweißt nur, das ein brief verschickt worden ist, aber noch lange nicht, was drin stand. könnte ja auch nur nen weißes blatt papier sein, was in dem brief war
da is die fax methode besser
Ja ist denn schon Weihnachten? Wenn nur ein weisses Blatt drin wäre müsste Kabeldeutschland reagieren, diesen Unfug mit dem weissen Blatt liest man öfters.
Ausserdem kann man auch ein weisses Blatt faxen - in dem man es falsch herum einlegt.
Immer diese hahnebüchenden Geschichten - da kann man nur mit Kopf schütteln.
Gastanmeldung hat geschrieben:
Ausserdem kann man auch ein weisses Blatt faxen - in dem man es falsch herum einlegt.
LOL - das soll dem ein- oder anderen ja schon passiert sein *gg*. Nicht aus Absicht - nur weil derjenige keinen Plan vom Gerät hatte oder einfach geschlafen hat beim Arbeiten *gg*.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
Nibelungen hat geschrieben:Hast nen Nachweis für "schriftlich geschickt"?
Das wären einmal ein Einschreibebeleg -
der beweißt nur, das ein brief verschickt worden ist, aber noch lange nicht, was drin stand. könnte ja auch nur nen weißes blatt papier sein, was in dem brief war
da is die fax methode besser
Ja ist denn schon Weihnachten? Wenn nur ein weisses Blatt drin wäre müsste Kabeldeutschland reagieren, diesen Unfug mit dem weissen Blatt liest man öfters.
Ausserdem kann man auch ein weisses Blatt faxen - in dem man es falsch herum einlegt.
Immer diese hahnebüchenden Geschichten - da kann man nur mit Kopf schütteln.
Gruß Gastanmeldung
du kapierst es nicht, es geht darum, das son Einschreibebeleg nicht beweißt, was in dem brief drin war und somit vor gericht kein bestand hat
Na und? Wie oft geht das denn vor Gericht? Wenn man mit dem Beleg "wedelt" regeln sich 99 % aller Probleme von selbst - nicht nur auf KDG bezogen!
Man liest von der guten alten GEZ immer, sie würde Papiere "zufällig verschlampen" wenn es um Kündigungen, Befreiungsgesuche und so Kram geht.
Ich hab mit denen einen längeren Schriftwechsel gehabt - wegen einer Befreiung. Hab immer mit Einschreiben geschickt (weil das dann in München bearbeitet wurde - nur der Initial-Antrag wurde in der örtlichen Gemeinde angenommen, gegen Stempel natürlich!) - und kkooommmiiisssccchhh - diese Ausrede kam nicht.
Das gipfelte in einer Rückzahlung an mich - was sogar die Dame auf der Bank noch nie gesehen hatte (bzw. nen Scheck von der GEZ *gg*).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
weihnachtsmann hat geschrieben:du kapierst es nicht, es geht darum, das son Einschreibebeleg nicht beweißt, was in dem brief drin war und somit vor gericht kein bestand hat
Ich weiss was du meinst, davon wird es auch nicht richtiger, das scheint du nicht zu kapieren. Wie oft passiert deine "blödsinnige Geschichte? Ausserdem gibt es Fensterumschläge.
Genauso wenig wird Beweis mit ß geschrieben.
Leute gibts...
Gastanmeldung
Zuletzt geändert von Gastanmeldung am 29.11.2009, 20:32, insgesamt 1-mal geändert.
[quote="Gastanmeldung] Ausserdem gibt es Fensterumschläge.Gastanmeldung[/quote]
Wobei auch nicht zu erkennen ist was drin ist, ausser der Adresse. Würde sonst eventuell nicht bei KDG ankommen. However, wenn nichts im Brief steht, wird der Empfänger schon aktiv werden, weil er eventuell wissen könnte, dass da etwas nicht ganz koscher ist. Aber dies sind alles Spekulationen. EIn Brief mit Nachweis ist eben so gut, wie ein Fax. Gerichte erkennen beides an.
Schön recherchiert, aber leider nur Spitzfindigkeiten. Sollte es in Deutschland nicht mehr ausreichen, eine Kündigung o.ä. per Einschreiben zu verschicken, dann wäre es kaum noch möglich einen Vertrag zu kündigen. Ausser man sponsort die leidende Berufsgruppen der Gerichtsvollzieher. Dies kann und will ich mir nicht vorstellen, zumal die angegebenen FUndstellen allesamt von Rechtsanwälten bereit gestellt wurden. Es läßt sich jetzt vortrefflich darüber diskutieren, ob oder ob nicht, daran werde ich mich aber nicht beteiligen, da dieses in Kleinkrämerei ausarten wird, weil jeder ein anderes Urteil im Rechtssystem finden wird, was eine gegenteilige Aussage beinhaltet. Man kann auf vielen Ebenen Panik verbreiten, aber meist ist dies nur ein laues Lüftchen, um sich wichtig zu machen.