Umzug in anderen Vorwahlbereich

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Soulbinder
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Beiträge: 1
Registriert: 30.11.2009, 10:37

Umzug in anderen Vorwahlbereich

Beitrag von Soulbinder »

Hallo,

ich werde demnächst umziehen und dabei den Vorwahlbereich wechseln. Ich habe auf der Kabel Deutschland Seite im Kundencenter den Umzugsserive benutzt, um festzustellen ob an meiner neuen Adresse KD verfügbar sein wird. Darauf bekam ich die Meldung die Adresse sei nicht gefunden worden, ich solle mich per Telefon mit dem Kundenservice in Verbindung setzen. Das hab ich dann auch getan..

Das folgende Gespräch hat mich etwas verwirrt. Man prüfte meine neue Adresse noch einmal. Dort soll Kabeldeutschland verfügbar sein, so dass ich alle Vertragsoptionen wie gewohnt nutzen könnte. Der Vermieter würde den Anschluss über die Mietnebenkosten mitabrechnen. Nachdem ich dem Mitarbeiter aber meine Kundennummer genannte hatte, und er sah, dass ich für meinen Umzug den Vorwahlbereich wechseln muss, sagte er, dass ich den Vertrag dann nicht mitnehmen kann, da es ist unmöglich ist, den Vertrag über die Grenzen des Vorwahlbereichs hinweg mitzunehmen. Er sagte ich müsse den alten Vertrag kündigen, und für die neue Adresse einen neuen abschließen. Auf die Frage ob das wegen der noch nicht verstrichenen Mindestvertragslaufzeit gehen würde sagte er, mit einem Umzugsnachweis wäre das kein Problem.

Mir stellen sich nun folgende Fragen:

1. Kann ich den alten Vertrag (mit Ummeldebestätigung) nun auch einfach nur kündigen, ohne einen neuen Vertrag mit KDG abzuschließen? Ich habe hier schon vielfach gelesen, dass dies eigentlich nur gehen soll, wenn an der neuen Adresse kein KDG verfügbar ist. Das ist bei mir aber ja nicht der Fall. Trotzdem soll ich den Altvertrag kündigen... *verwirrt*

2. Wenn 1. möglich sein sollte, bedeutet das dann quasi, dass man immer, wenn man bei einem Umzug den Vorwahlbereich wechselt (von einer Stadt in die andere o.ä.), den KDG Vertrag Sonderkündigen kann?

3. Wenn 1. nicht zu trifft, und es nur in Kombination mit einem erneuten Vertragsabschluss bei KDG möglich ist, wird dann die Zeit des alten Vertrages auf die Mindestvertragslaufzeit des neuen Vertrages angerechnet, oder habe ich ab neuem Vertragschluss dann wieder 24 Monate?

Ich habe gesehen, dass es hier schon viele Umzugsthreads gibt. Leider konnte ich die Antwort auf meine Frage nicht finden, und ich weiß nicht, ob es eine gute Idee ist diese Fragen so dem Kundenservice zustellen... Ich würde mich freuen, wenn mir jemand aus sicherem Wissen heraus weiterhelfen könnte.

Mfg
EdeVau
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Re: Umzug in anderen Vorwahlbereich

Beitrag von EdeVau »

Das Hotlinegesabbel halte ich für Unsinn, man will nur gegen Provisions einen neuen Vertrag kapern. :motz:

Ich würde den alten Vertrag wegen Umzug kündigen zum Umzugstermin mit Angabe der neuen Anschrift und
mit der Aussage, dass die Um-Meldebescheinigung selbsverständlich nachgereicht wird.

KDG wird dann sicherlich die neue Anschrift prüfen, weil sie ja interessiert sind, den vertrag fortzusetzen und
Dir schriftlich (darauf musst Du bestehen) mitteilen, ob sie Dich an der neuen Anschrift versorgen können und
falls ja, zu welchen Bedingungen.
Lass Dir keinen neuen Vertrag andrehen, sondern bestehe auf Fortsetzung des alten am Umzugsort, falls dort technisch möglich.
Grüße von EdeVau

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VBE-Berlin
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Re: Umzug in anderen Vorwahlbereich

Beitrag von VBE-Berlin »

EdeVau hat geschrieben:Das Hotlinegesabbel halte ich für Unsinn, man will nur gegen Provisions einen neuen Vertrag kapern. :motz:
Normalerweis funktioniert das auch gar nicht, weil Du ja aus Deinem Vertrag nur herauskommst, wenn Du an der neuen Adresse
keine Möglichkeit hast, die KDG weiter zu benutzen. Das ist hier ja aber gegeben.
Also wirklich keine 2.ten Vertrag eingehen, sonst hast Du nachher 2.

Wechselst du evtl. auch das Bundesland bzw. die Versorgungs-Region der KDG?

MB-Berlin
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Bubblegum
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Re: Umzug in anderen Vorwahlbereich

Beitrag von Bubblegum »

Wesenliches mal einzeln angegangen:
Der Vermieter würde den Anschluss über die Mietnebenkosten mitabrechnen.
kann nur für den Kabelanschluss (Fernsehen) gemeint sein. Mir ist im Privatkundenbereich noch kein Vertrag bekannt geworden, wo der Eigentümer auch direkt einen Telefonvertrag bereithält.
Nachdem ich dem Mitarbeiter aber meine Kundennummer genannte hatte, und er sah, dass ich für meinen Umzug den Vorwahlbereich wechseln muss, sagte er, dass ich den Vertrag dann nicht mitnehmen kann, da es ist unmöglich ist, den Vertrag über die Grenzen des Vorwahlbereichs hinweg mitzunehmen.
Den Vertrag grundsätzlich schon, die Rufnummer aber nicht.
Er sagte ich müsse den alten Vertrag kündigen, und für die neue Adresse einen neuen abschließen.
Buchungstechnisch das Verfahren, da eine neue Rufnummer vergeben werden muß.
Auf die Frage ob das wegen der noch nicht verstrichenen Mindestvertragslaufzeit gehen würde sagte er, mit einem Umzugsnachweis wäre das kein Problem.
Nach den KDG Verfahren sogar richtig - bei einem Anschlußvertrag wird auch schon mal auf eine Nachweisvorlage verzichtet.

Zu den Fragen:
1. Nein, einfach kündigen geht in diesem Fall nicht - jedenfalls nicht ohne die Berechnung der Mindestvertragslaufzeit.

2. Ergibt sich dann von selbst, dass dies nicht so ist.

3. Leider ergibt sich aus der Situation "Neuer Vertrag" auch eine neue Mindestlaufzeit. (12 Monate)
Baba
Fortgeschrittener
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Registriert: 22.11.2007, 19:34

Re: Umzug in anderen Vorwahlbereich

Beitrag von Baba »

Der alte Vertrag kann in jedem Fall einer Versorgbarkeit mitgenommen werden. Nur halt die Rufnummern ändern sich. Das Modem nimmt man auch mit.
Einfacher geht es kaum. Da muss man nichts kündigen. Es sei denn, die Grundversorgung ändert sich.

Gruß
Baba
Backup ist was für Feiglinge !