Wo genau steht das Sonderkündigungsrecht?

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crazyminx78
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 29.11.2009, 22:20

Wo genau steht das Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von crazyminx78 »

Hallo,

ich will kurz ausholen, damit ihr wisst warum ich das genau wissen möchte...

Ich bin seit einem Jahr KDG-Kunde mit Internet & Phone und bin im Oktober in eine neue Wohnung gezogen.
Leider ist Kabel Deutschland hier nicht verfügbar und ich habe bereits Anfang September per Email angefragt, wie ich dann nach dem Umzug verfahren soll...
Darauf habe ich eine schriftliche Kündigungsbestätigung bekommen mit dem Hinweis ich solle nach dem Umzug einfach meine Hardware zurücksenden und eine Bestätigung des Umzugs einreichen, damit die Sonderkündigung ab dem Zeitpunkt wirksam wird!

Das habe ich Ende Oktober auch getan (Tag der Ummeldung war der 19.10., aber aufgrund Dienstreise war es nicht eher möglich das Schreiben abzusenden).... Die richtige schriftliche Kündigung incl. der Ummeldebestätigung habe ich einfach so an KD geschickt, die Hardware versichert an die Anschrift aus der Kündigungsbestätigung.
Am 18.11. habe ich eine Email mit Glückwünschen zum Umzug bekommen und ich solle doch bitte meine neue Adresse und eine Kopie der Meldebestätigung hinschicken (die neue Adresse stand sowohl in der allerersten Emailanfrage, als auch in der Kündigung und auch auf dem Paket mit der Hardware).
Ich hab dann hingemailt, dass ich die Ummeldebsteätigung zusammen mit der Kündigung hingesendet habe .... worauf ich als Antwort bekommen habe, dass keine Kündigung eingegangen sei!!!!! Die Email begründe sich auf meine Mail vom 03.09.(!) auf die ich ja schon eine Kündigungsbestätigung erhalten habe....
Naja ich hab dann mal geschrieben, dass ich die Kündigungsbestätigung schon habe und die Hardware versichert zurückgesendet habe ....

Und was kommt am 28.11.?!?
Nach eingehender Prüfung habe man festgestellt dass meine Kündigung und auch die Ummeldebestätigung am 03.11. bei KD eingegangen sind..... oh Wunder!

Naja kurz und gut - in der Email stand auch, dass die Sonderkündigung laut den AGB erst ab Eingang der Ummeldebestätigung wirksam wird, also erst ab 03.11. .... Ist das so richtig, obwohl ich ja nachweisen kann bereits am 19.10. umgezogen zu sein???
Ich hab wirklich gesucht, aber ich habe in den AGB überhaupt keine Klausel bezüglich Sonderkündigung gefunden ... Es geht nicht um den einen Monat oder so aber ich würde halt gerne wissen was genau in den AGB steht und wo ich die Klausel bezgl. der Sonderkündigung und ab wann diese wirksam wird finde!
Fabian
Insider
Beiträge: 3215
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: Wo genau steht das Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von Fabian »

crazyminx78 hat geschrieben: Ich hab wirklich gesucht, aber ich habe in den AGB überhaupt keine Klausel bezüglich Sonderkündigung gefunden ... Es geht nicht um den einen Monat oder so aber ich würde halt gerne wissen was genau in den AGB steht und wo ich die Klausel bezgl. der Sonderkündigung und ab wann diese wirksam wird finde!
Das Sonderkündigungsrecht ist im BGB geregelt. In der AGB von KDG muss dazu nichts stehen.

"BGB § 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund"

und

"§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

.....

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt
mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung
maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen
Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen."